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Tierischen Ärger mit Hartz IV. Was kann ich machen? Bin wirklich rat- und mittlerweile auch rastlos! HILFEEE!?
... ist das auch ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, oder kommt da eine andere Richtung in Frage?
Angenommen, es ginge vor Gericht. Bekommt man dort Unterstützung oder wie läuft sowas ab?
@ ronny
Nee!
"Gleich übers Gericht" muß überhaupt nicht alles gehn.
Ich wulacke schon 7 Monate mit denen rum und staune von Monat zu Monat mehr und i-wo ist dann halt ne Grenze!
War ja auch erstmal "angenommen".
Wenn ich mich morgen wieder etwas runtergeregelt habe,
gehe ich Schritt für Schritt vor, wie mir ja hier auch schon geraten wurde.
@ consejero
Danke für den Tipp mit der neuen Arbeit.
Finde mal so flott eine als PTA, 48 Jahre,
bald Heilpraktiker! (hoffe ich)
Sitze also nicht tatenlos rum, sondern tue schon was.
Allerdings nur mit den Mitteln, die ich mir vor der Arbeitslosigkeit zulegen konnte + zugelegt habe.
Für die einen biste zu alt, hast zuviel Berufserfahrung.
Ich, mit meinen 25Jahren Berufserfahrung koste einer mittelständischen Apotheke 10 000€/Jahr mehr,
als jemand, der grad von der Schule kommt.
Dann haben die zukünftigen Arbeitgeber die Hosen voll, wenn sie hören:
Aha... Pharmazeutische Kenntnisse und nun auch noch Medizinische K.!
Die meisten Chefs fürchten, ich könnte ihnen was vormachen!
Nix liegt mir ferner. Ich kann mich benehmen.
Aber Du hast schon Recht! Ich hätte wesentlich detaillierter fragen müssen. So wars etwas zu allgemein!
Vllt mach ich noch ne neue :-))
@ il dottore
Habe Heizkosten zurückerstattet bekommen im April. ... ca. 230€
Ende Juni, als mein neuer Bewilligungsbescheid einging, war alles noch beim alten.
Heute jedoch bekomme ich erneut Post:
"Da Sie ja Heizkosten in Höhe von 230€ erstattet bekamen,
kriegen sie jz bis Ende des Jahres pro Monat 180€ Leistung weniger"...
Tja, und nun steh ich da!! :-((
@allforyou
Neeee.... "Rückerstattung" ,nich Nachzahlung... :-)))
8 Antworten
- Lisa JasminLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ja, bekommt man. ich hab selbst hei hartz4 gearbeitet und wenn da was vor gericht war, dann weiss ich aus erfahrung, dass wir in mode waren, weil die richter die mitarbeiter nciht wirklich mögen. man kann durchaus recht bekommen. versuch es. einen kostenlosen rechtsbeistand solltest du ja bekommen, also dann dir nix passieren. diese anwälte sind nicht so schnlecht wie ihr ruf. sie machen das oft.
wenn da wirklich was schief läuft, dann solltest du den schritt auch gehen, denn sonst wird es nie besser.
MfG Jänis
p.s.. widersprüche und so hast du schon gemacht, oder? die instanzen sollte man der reihe nach durchlaufen.
ergänzung: deine nachträgliche erläuterung klingt so, dass ein widerspruch in jedem falle abhilft, da hier offenbar das bestehende recht nicht korrekt angewandt wird. also immer ran da. frist verpasst? macht nix, stell einen überprüfungsantrag nach Par. 44 SGB X. das geht noch lauge nach der widerspruchsfrist.
aber mal im ernst: warum machst du keine widerspruch? das verstehe ich nicht. steht doch unter JEDEM bescheid drunter.
- il DottoreLv 5vor 1 Jahrzehnt
hier sind einfach zu wenig detaillierte Angaben gemach, z.B. worum es genau geht, um einen Tipp mit gutem Gewissen geben zu können.
- vor 1 Jahrzehnt
Ob die Sache wirklich bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss, am besten von einem Rechtsanwalt der auf Sozialrecht spezialisiert ist kontaktieren. Diese sind kostenlos, wenn man sich vorher bei Gericht einen "Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei einem RA" holt, bekommt jeder Hartz IV-Empfänger.
Meistens regelt der schon alles. Denn das größte Problem bei Hartz IV sind die Sachbearbeiter bei den ARGES. Diese sind leider unzureichend auf die Sozialgesetze der Hartz IV-Reform geschult worden. So wird auch ihnen durch Dein RA geholfen.
Viel Erfolg!
Quelle(n): eigene Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
Würde dir einen Anwalt für Sozialrecht empfehlen und sehr viel Zeit ,die Sozialgerichte sind total mit Hartz IV Wiedersprüchen überlastet.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz_4.php
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- vor 1 Jahrzehnt
Hallo, so weit ich weiß, ist die ARGE nicht für Nachzahlungen verantwortlich. Daher auch die Kürzung der Leistung. Damit die ausgelegten Leistungen wieder beglichen werden.
Aber vor dem Anwalt immer gut das kleine Merkheft der ARGE durchlesen. Dort sind alle Rechte und Pflichten aufgeführt. Denn schlau machen muss man sich schon selbst. Es besteht keine Beratungspflicht auf der ARGE!
- difraLv 6vor 1 Jahrzehnt
Also sollte es vor Gericht gehen brauchst Du bei den ersten 2 oder 3 Instanzen Instanzen nicht mal einen Anwalt. Und natürlich bekommst Du Unterstützung(Prozesskostenbeihilfe), die Kannst Du meines Wissens beim Amtgericht beantragen bzw. Du kriegst dort genaue Auskünfte wie du es beantragen mußt. Solltest Du zufälligerweise noch Gewerkschaftsmitglied sein, kannst Du Dich auch an die Rechtstelle der Gewerkschaft wenden.
Nicht vergeßen fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
- TegulariusLv 5vor 1 Jahrzehnt
Im Prinzip kann man natürlich Prozesskostenhilfe beantragen.
Aber: Muss man denn alles gleich über Gerichte machen? Nen andren Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten verlangen.... dieser Weg hat schon zu nichts geführt?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Um was soll es da eigentlich gehen? Glaube das einfachste wäre es wenn du eine Arbeit finden würdest.
Viel Erfolg mfg