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Definition Gewährleistung?

Ich habe vor 4 Monaten ein gebrauchtes Auto gekauft. Vor 1 Monat hatte ich ein Loch im Kühler, habe es auf Tipp des Verkäufers mit einem Kühlwasser-Aditiv "geflickt". Jetzt floß wieder Wasser. Ich also zum Händler. Der Hat einen 1 Bar Drucktest gemacht und es gab auf ein Mal 2 Löcher, die nicht mehr durch löten zu flicken gewesen sind. Sein Angebot: "Du zahlst 1/3 ( 75 €) und die Sache ist ok." Müßte er mir einen neuen Kühler umsonst einbauen? Oder sollte ich mit seinem Angebot voll zufrieden sein?

Update:

es ist vor einem Monat entstanden.Beim Kauf war es noch nicht da.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei einem Einbau eines Neuteiles ist eine Selbstbeteiligung von einem drittel vertretbar.Es kommt aber auch auf die gesamtlaufleistung des Autos an.

    Bis zu einer Laufleistung von 50000 Km wird generell keine Selbstbeteiligung verlangt.

    Ab 50000=10%,60000=20%,70000=30%,80000=40%,90000=50%,100000 und darüber=60%

    Diese Werte werden von den meisten Gebrauchtwagengarantieanbietern(Reparaturkostenversicherer)und dem Zentralverband des deutschen Kfz-Gewerbes als Standard empfohlen.

    Wenn Du das Auto mit Garantie gekauft hast(mit Gewährleistung ist ohnehin klar)sollten die Lohnkosten zu 100% vom Versicherer bzw.vom Verkäufer getragen werden.

    Frostschutzmittel ist selbst zu zahlen.

    Nachtrag:

    Ich muß mich wundern.Wenn der Kühler drei Monate dicht war,kann der Verkäufer nicht beweisen,daß der Kühler bei Auslieferung dicht war?

    Also wenn er das nicht kann,sollte er besser keine Autos verkaufen....

    Auch undicht gewordene Kühler,besonders nach drei Monaten können wohl kaum als bei der Auslieferung vorhandener Mangel deklariert werden.

    Da geht selbst der Verbraucherfreundlichste Richter nicht mit.

    Nachtrag:

    Da im nachhinein editiert wurde,mußte ich meinen letzten Absatz auch editieren,da er sich jetzt sonst so liest,als hätte ich falsch gelesen,was aber nicht der Fall ist.

    Quelle(n): Gebrauchtwagenhandel
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Zustimmung zu dieser Sonderbehandlung schließt jede Gewährleistung aus. Wenn er kulant ist, auf einen Teil seines Honrars verzichtet, kann man allenfalls versuchen, den Schaden woanders billiger zu beheben! Dürfte ohne funktionierende Kühlung schwierig werden, das Fahrzeug woanders hin zu bekommen! Das weiß der Mann natürlich auch!

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    er müsste den Kühler auf eigene Kosten reparieren, wenn der Mangel beim Verkauf bereits vorhanden war. Dabei dürfte er ein Gebrauchtteil verwenden. Allerdings muss innerhalb von sechs Monaten der Verkäufer beweisen, dass der Kühler beim Verkauf noch dicht war. Das ist allerdings möglich, dass ihm das gelingt.

    Ich würde mich vermutlich auf die 75.- Euro Lösung einlassen, weil sie mir fair klingt. Und Du vermeidest weiteren Ärger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist das Loch vor einem Monat entstanden oder war es schon bevor du das Auto gekauft hast?

    Wenn du dann aber noch Garantie auf das Auto hast, dann müsstest du gar nichts zahlen. Sonst müsstest du mit den 1/3 zufrieden sein.

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