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Kind über die Großeltern steuerlich angemeldet ist das erlaubt?

mein sohn hat einen kleinen buben fast ein jahr alt der kleine junge steht bei seiner grossmutter auf der steuerkarte so das sie jetzt kinderfreibetrag bekommt usw . jetzt moechte ich wissen ob das erlaubt ist

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wernn "beide" leiblichen Eltern der Übertragung des Kinderfreibetrags auf die Großeltern "schriftlich" zugestimmt haben, dann ist es OK.

    Hat nur ein Elternteil zugestimmt, so hat die Großmutter nur Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag.

    Eintrag auf der Steuerkarte = 0,5 Kinder.

    Die Übertragung des Kinderfreibetrages muss von Jahr zu Jahr neu genehmigt werden.

    Die schriftliche Zustimmung muss dem Amt, welches die Eintragung auf der Steuerkarte vornimmt vorgelegt werden,

    Ebenso muss diese "Erklärung bei der Einkommensteuer der Großmutter dem Finanzamt vorgelegt werden".

    Die Übertragung des Kinderfreibetrages auf die Großeltern geht max. bis zum 18. Lebensjahr, sofern sich der Mittelpunkt der Lebensinteresse des Kindes, sich bei den Großeltern-(mutter) befindet.

    Quelle(n): Einkommensteuergesetz
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Lebensmittelpunkt des kleinen bei seiner Oma ist ja.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an einen Steuerberater, das läßt sich so einfach nicht beantworten.

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