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lil
Lv 4
lil fragte in Autos, Transport & VerkehrKauf & Verkauf · vor 1 Jahrzehnt

Autofrage???

Auf was muss ich mich gefasst machen, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete, weil der Autoverkäufer auch nach wiederholten Nachbesserungen die Mängel nicht beheben konnte.

Ich meine, hat er das Recht mir nur einen Bruchteil vom Geld rückzuerstatten o habe ich das Anrecht auf die volle Kaufsumme.

Ich muss dazu sagen, dass das Auto Ende Januar gekauft wurde (gebraucht) und die Mängel auch nach endlosen Nachbesserungen nicht behoben werden konnten.

lil

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Solte der Kaufvertrag beinhalten, dass der Verkäufer die Mängel beseitigen muss, kannst du ohne Probleme vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Das ist im Prinzip so wie bei jedem Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag ist ja nichts anderes als ein rechtlich gesicherter austausch von Gütern/Dienstleistungen.

    Sprich der eine gibt z.B. Geld und erwartet dafür ein Auto und der Andere gibt ein Auto und möchte dafür Geld.

    Sollte einer der beiden Vertragsparteien seinen Part nicht erfüllen (kein Geld oder Auto rausrücken), wird er somit Vertragsbrüchig und die andere Seite kann vom Vertrag zurücktreten.

    Den vollen Betrag wirst du aufgrund eines gewissen wertverlustes des Autos aber nicht mehr bekommen.

    Sollte die Reperatur vertraglich nicht gesichert sein sieht es schlecht aus. wenn du Glück hast, hast du noch einen Anspruch auf Garantie.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sämtliche Nachbesserungen müssen auf jeden Fall einen Schaden aus Sachmangelhaftung begründen.

    Aus Verschleiß oder Gebrauchsüblichen Mängeln ergibt sich kein Wandlungsrecht.

    Bitte gib noch einmal die genauen Mängelbeschreibungen an.

    Es wird Dir bei Rücktritt/Wandlung mit Sicherheit ein Betrag von ca.15ct/km abgezogen werden.Den genauen Nutzungswert kann Dir wohl nur ein Anwalt nennen,der sich hauptsächlich mit solchen Fällen beschäftigt.

    Die volle Kaufpreisrückerstattung wird nur fällig und einklagbar sein,wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt,den der Verkäufer bewußt verschwiegen hat.

    Quelle(n): Gebrauchtwagenhandel-bisher aber ohne Wandlung,da ich in diese Lage noch nie gekommen bin
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es wäre nicht schlecht, wenn Du ein paar mehr Infos zu den Mängeln hättest - handelt es sich um Mängel am Motor, oder sind es Verschleißmängel? Mußtest Du für die Nachbesserungen etwas bezahlen, oder lief das noch über die Gewährleistung?

    Ich denke Du wirst einen Rechtsanwalt einschalten müssen, da er den PKW nicht so ohne Weiteres zurücknehmen wird. Das wird unter Umständen ein langwieriges Verfahren geben. Den vollen Kaufpreis bekommst Du auf keinen Fall zurückerstattet, denn Du bist ja in der Zwischenzeit sicherlich gefahren. Pro gefahrenem Kilometer kann er eine Pauschale vom Preis abziehen - wie hoch diese ist wird Dir mit Sicherheit Dein Rechtsanwalt sagen können.

    BT

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Rechtsanwalt nehmen oder ADAC Rechtsschutz. Nach so langer Zeit musst Du das Auto nicht mehr nehmen !

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, beantworten kann ich dir das nicht, allerdings habe ich für

    Rechtsfragen schon den Telefonservice von Janolaw benutzt. Die bieten Rechtsanwaltservice am Telefon, das kostet zwar 1,99€/min, ich finde es aber absolut lohnend, um in solchen Fällen ganz genau zu wissen, welche Möglichkeiten und Chancen man hat. Die können dir ganz genau sagen, wie du dich verhalten mußt, bzw. welchen Maßnahmen ergreifen, damit dein Handeln entsprechend rechtsgültig ist.

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