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Welche Bezüge erhalte ich in der Schwangerschaft nach Ablauf von ALG I ?
Hallo!
Momentan beziehe ich Arbeitslosengeld I ! Gestern habe ich erfahren, daß ich schwanger bin! Wir haben bereits ein Kind und heiraten im August noch! Mein Arbeitslosengeld läuft im November aus!
Erhalte ich die letzten Schwangerschaftsmonate noch irgendwelche Ansprüche? Wer kann mir bitte weiter helfen?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Echt traurig, dass ne Arbeitslose mit einem Mann, der wahrscheinlich finanziell noch nicht mal in der Lage ist eine Familie zu ernähren, noch mehr Kinder kriegt und sich dann auch noch Gedanken macht, wie der Staat sie weiter unterstützen könnte.... Was soll aus uns werden....??
- Zed YagoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bis November erhälst Du das ALG 1. Danach wäre ALG 2, also Hartz 4 dran. Ob und wieviel Du bekommst, hängt dann vom Einkommen Deines Mannes ab.
LG
anno
- vor 1 Jahrzehnt
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-al...
3 Seiten die dir weiterhelfen können ,lies mal nach..
- Anonymvor 7 Jahren
Es ist eine natürliche Methode, die Sie schwanger werden, wenn Sie Schwierigkeiten haben, hilft http://xn--gebren-kha71c.info/
Ich habe ein paar Freunde, die keine Kinder haben könnte, dann einer von ihnen hat diese Methode ausprobiert und hatte Erfolg. Dann wird die andere auch versucht die gleiche Methode, und sie war erfolgreich!
Ich glaube nicht, es ist nur Glück ... sollten Sie uns einen Blick zu geben!
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- mausi&schatziLv 6vor 1 Jahrzehnt
hallo das ist abhänig vom einkommen deines mannes !!
oh bekommst auch für die schwangerschaft ein mehrbedarfzuschlag musst nur sagen das du schwanger bist und den mutterpass vorlegen ist ca. 50 euro!!
- kessy hundLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
stelle einen Neuen Antrag beim AMT.
Auch wenn Du Verheiratet bist.
Ein Kind heiÃt auch mehr Ausgaben.
Ihr werdet dann Erneut geprüft.
Vielleicht Bekommt Ihr Monatlich eine Hilfe .
Wenn der Verdienst Deines Mann nicht reicht.
Hilfe Bei Ausstattung,
Anschaffungen fürs Baby gibt es Bei der Caritas.
Per Geld
und Gegenstände.
Arbeitslosengeld Bescheid mitnehmen.
Abrechnungen des Freundes ( Bald dein Mann).
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das fragst du besser das Amt von dem du dein ALG I bekommst, denn du bist da wohl ein Sonderfall. Ich denke mal du wirst trotzdem gekürzt werden, aber ich bin mir nicht sicher.
GruÃ
Franky
- vor 1 Jahrzehnt
armes Deutschland
verblödet (weil fast nur Hartz-IV und Co.) noch Kinder kriegen. Die Leistungsträger müssen arbeiten umall die Esser zu ernähren.