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Ich habe eine liebe Freundin, sie wohnt zur Zeit bei mir.?
Meine Freundin ist 69 Jahre alt, ihr Mann hat sie verlassen und ist in seine Heimat Syrien nach 35 Ehejahren zurückgegangen. Hilde hat nur 385Euro Rente, möchte aber eine eigene kleine Wohnung haben, die eheliche Wohnung wurde von ihrem Mann aufgelöst, die wäre auch zu teuer gewesen. Unsere Frage, wo kann sie Hilfe bekommen, gibt es Organisationen die sich auch um alte Damen kümmern die in Not geraten sind. Gibt es Hilfe eine Wohnung zu finden? Wir sind beide mit dieser Problematik überfordert. Für Hinweise die meiner Freundin helfen, sind wir sehr dankbar. Eine Scheidung kommt für sie nicht in Frage, leider.
5 Antworten
- Alter EgoLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
fragt doch mal in syrien, sie war doch mit einem syrer verheiratet, oder?
im ernst, ihr mann ist, auch nach islamischem recht verpflichtet, seine frau finanziell zu unterstützen.
sie hat anspruch auf ihren teil an seiner rente.
dem kann er sich auch nicht durch eine flucht entziehen.
es gibt anwälte für solche sachen, die auch in syrien tätig werden.
wenn sie noch deutsche staatsbürgerin ist, hat sie jederzeit die gleichen ansprüche auf sozialhilfe, wie alle anderen deutschen auch.
geht mal zum sozialamt mit ihr.
und wenn die nicht nett sind, helfen euch caritas und diakonie mit sicherheit weiter, die haben beratungsstellen für solche situationen.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Da gibt es die Möglichkeit über das Sozialamt Grundsicherung im Alter zu erhalten. Geanau für diese Fälle!
- vor 1 Jahrzehnt
Gibt es nicht vielleicht doch noch eine Möglichkeit mit dem Mann zu sprechen? Oder einfach mal seine Familie einschalten. Ist nämlich aib. Und wenn sie nicht geschieden sind, muà er für sie sorgen.
Sie hat mein Mitleid. Schande so etwas.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sie muss zum Amt, und da kann es passieren dass sie keinen Zuschuà bekommt, sondern von ihrem Mann Geld erhalten muss. Das ist eine schwierige Situation, fragt lieber beim Amt oder einem Anwalt nach, die kennen sich mit solchen Extremfällen besser aus.
Sie sollte sich aber scheiden lassen und dann kann sie auch Ansprüche geltend machen. Das kann bis zur Pfändung der Rente des Mannes gehen, wenn er denn hier Rente empfängt.
GruÃ
Franky
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