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Autosteuer?

Hallo ,

ich habe mir vor 2 monaten einen golf III gekauft. Das finanzamt will jetzt am 3 August die steuern komplett einziehen ... gibt es nicht mehr die regelung das man die auch vieteljährlich /halbjährlich bezahlen kann? Das Finanzamt verneint meine anfrage ... aber alle die ich kenne zahlen es vierteljährlich ... wisst ihr was darüber?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gute Frage,

    die Steuer wurde bisher jährlich eingezogen, anders kenne ich das gar nicht.

    Die Versicherung kannst Du in bis zu 4 Raten bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Kfz-Steuer kann auch halbjährlich oder vierteljährlich gezahlt werden. Voraussetzung ist allerdings für die halbjährliche Zahlung, dass sich die Steuer über 500,00 € beläuft, bei der vierteljährigen über 1.000,00 €. Unter 500,00 € hat man keine Wahl, die Steuer muss jährlich im Voraus gezahlt werden.

    Nur wird es dann auch teurer. Für die halbjährliche Zahlung wird ein Zuschlag von 3%, für die vierteljährige 6% Zuschlag erhoben.

    § 11 KrafStG

    Der Steuerzeitraum beginnt immer mit dem Tag der Anmeldung des Kfz. Dieser Zeitraum wird dann auch beibehalten und beginnt nicht, wie Kuchenmama geschrieben hat, ab dem Folgejahr mit dem 01.01.!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Autosteuer wurde schon immer jährlich bezahlt. Du meinst vielleicht die Versicherung, die kann man vierteljährlich bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Steuer 1 mal im Jahr.

    Viertel/halbjährlich Haftpflicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    also kfz-steuer wurde schon immer jährlich gezahlt.

    kfz-versicherung kann man auch monatlich/vierteljährlich/halbjährlich/jährlich zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Steuer nicht, aber die Versicherung kann man viertel- oder halbjährig bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallllöööchen, nachdem das Finanzamt nicht mehr Lust hat, den säumigen Steuschuldnern nachzulaufen, wurden die Spielregeln geändert. Früher konnte man die Steuern selber überweisen und auch an den Zahlungsintervallen wählen, heute gibt man bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung ab. Bei PKW bedeutet das Jährliche Zahlung, nur beim ersten Bescheid gibt es eine Zahlungsfrist ( 1 Monat ) dann bucht Herr Finanzamt stets pünktlich ab.

    0 schanks auf was anderes.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja,alle die Du kennst verwechseln Kfz-Versicherung mit Steuer. Die Kfz-Steuer wird einmal im Jahr eingezogen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    geht nur jaehrlich per Abbuchung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du verwechselst Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung.

    Die Kfz-Steuer mußt du immer auf einmal überweisen. Sie wird immer zum 1.1. eines Jahres fällig. Die einzige Ausnahme ist das Jahr, in dem du das Auto auf deinen Namen anmeldest. Da wird die Kfz-Steuer zum Tage der Anmeldung fällig. Meistens dauert es aber einige Tage, bis sich das Finanzamt meldet.

    Die Kfz-Versicherung kannst du jährlich, halbjährlich und vierteljährlich zahlen. Bei manchen Versicherungen kannst du sie sogar monatlich zahlen.

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