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Muss man dafür ins Gefängnis????

Ich habe Fehler gemacht die ich bereue. Ich habe vor 1 und 2 Jahren bei Versandhäusern bestellt und konnte es größtenteils nicht zahlen. Werde ich angeklagt wegen Betruges? Habe aber im Internet gelesen das es nach ca 3 Jahren verjährt. Außerdem geht es ja nicht vom Staat aus die Schulden bei den Versandhäusern. Ich habe so Angst das ich ins Gefängnis irgendwann muss. Ich bin 20 und arbeitslos. Nur wenn an Schulden beim Staat hat muss man doch ins Gefängnis oder?

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ob es sich um Betrug handelt, ist Auslegungssache, es handelt sich eher um strafbare Dummheit, außer du handelst mit den erschlichenen Sachen - die Gläubiger sind nicht daran interessiert, dass du ins Gefängnis gehst, sondern sie wollen ihr Geld bekommen. Deine Information zur Verjährung ist falsch, sie wird z.B. durch jede Mahnung oder Zahlungsaufforderung unterbrochen.

    Wenn schon vollstreckbare Titel vorliegen und du weigerst dich zu zahlen, obwohl du Geld hast, gibt's Beugehaft. Ebenso falls du pleite bist, aber die eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") verweigerst.

    Lösung: sofort zur Schuldnerberatung (lange Wartefrist muss einkalkuliert werden!)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein ,musst nicht ins Gefängnis kannst wieder aus dem Versteck kommen!

    aber kann bei Betrugsverdacht ins Führungszeugnis eingetragen werden!

    ganz schlecht,schliesslich musst du ja einige Zeit bissl arbeiten um die Sache vergessen zu machen!

    Merk dir eins,du lebst im Kapitalismus,dh. alles lässt sich mit Finanzen regeln!

    Geld ist der angerichtete Schaden,also verlangt man dass du es auch mit noch mehr wieder richtest.

    Das aber schnell,den sonst kommst du in einen Bestrafungsstrudel der meines erachtens schlimmer ist! ständig wachsende Schulden!

    Den du zahlst einen Ausgleich dafür dass der Geschädigte zu dem Zeitpunkt nicht mit deinen Zahlungen weiter arbeiten kann!

    Denn aus Geld wird mehr Geld! Es sei den es kommt nicht dazu dass ein Vertragspartner seine Verpflichtung nachkommt!

    Dafür hat er ein Anrecht auf Ausgleich in Form von Verzugszinsen!

    und die wachsen stetig und schnell (Rechnung-Mahnung-Anwalt-Inkasso-Gerichtskosten-Zinsen usw.)

    unterschätz nicht diese Kraft...schnell bist du Ko.! ohne damit gerechnet zu haben!

    also melde dich bei deinem Amtsgericht und überleg dir ob du eine Offenbarung unterschreibst,damit stellst du klar dass du nichts hast und sorgst für 2Jahre stillstand!

    Dann baust du deine Schuld langsam aber sicher mit köpfchen ab!

    Die Schritte= Schuldnerberatung am besten staatlich vor Ort (keine Privaten) suchen und bitten alles durchzugehen und mit deinen Gläubiger verhandeln!

    d.h eine Summe vereinbaren die nicht alles abdeckt aber dafür durch deine Mühe schneller ans Ziel gelenkt wird Gegenvereinbarung= ein Restverzicht unterschreiben und Inkasso abschalten

    so schnell wie möglich Job zur Schuldentilgung suchen! Alles annehmen auch wenn Ausbildung vorhanden!!

    Am besten eignet sich zur einer Tilgung Zeitarbeitjobs oder auch kurzfrequentierte Saisonjobs (Callcenter Kellner Messe Kurieraufträge usw.) da dort auch gern junge ohne Erfahrung genommen werden .Arbeitsamt terminieren Beratung vereinbaren.

    Ausrechnen wann vereinbarte Tilgung erreicht wird und den Job an Zeitraum abdeckt!!

    Zahlungen aggressiv monatlich zukommen lassen und quittieren (sammeln) aggressiv= so hoch wie es geht! dadurch kürzere Schuldzeit!

    Wichtig ist die Vereinbarung und regelmässiger Kontakt zu Schuldinstanzen! da sonst Zwangsvollstreckung anbahnt! (kann zwar nicht an ALG1-2 ran ,aber ein bestellter Computer ist dann schnell weg)

  • vor 1 Jahrzehnt

    nun ich denke nicht dass dir Gefängnis droht hast ja nicht für Millionen bestellt .. wenn gemahnt wurdest unterbricht das die Verjährung ...

    was du machen kannst ist .. wenns zu viel an schulden ist private Insolvenz beantragen .. dann geh mal zu der schuldenberatung keine angst davor kannst ja zum Beispiel in Städten bei der Caritas mal anfragen sind aber meist lange Wartezeiten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallllöööchen, melanie, Das ist schon eine böse Sache, denn die Versandhäuser wollen ihr Geld von Dir. das geht zivilrechtlich. Nun hast Du aber die strafrechtliche Seite an der Backe, weil das Versandhaus Dich angeklagt hat. Damit ist die Staatsanwaltschaft tätig und ermittelt gegen Dich. Wahrscheinlich wird es so werden, dass das Versandhaus den Ausgang des Strafverfahrens abwartet, um dann zivilrechtlich gegen Dich vorzugehen.

    Leider hast Du nix zum Gesamtwert der Bestellungen gesagt.

    Wenn Du sonst keine weiteren Schulden hast, läßt es sich wohl regeln. Wichtig ist, dass Du nicht von vornherein zahlungsunwillig warst, sondern Dir einfach das Geld ausgegangen ist, mit dem Du während der Bestellung fest gerechnet hast. Wenn Du einkaufst, wohlwissend, das Du nicht zahlen kannst, läßt sich eher Betrug nachweisen.

    Für Dich ist es wohl sinnvoll, dass Du Dich mit dem Versandhaus in Verbindung setzt, Reue zeigst und eine Wiedergutmachung mit denen aushandelst, bedeutet kleine Raten zahlst. Dass würde Dir im Strafverfahren als reuiges Verhalten einige Punkte bringen. Die Strafe dürfte dann niedriger ausfallen.

    also bitte gaaaanz schnell - auch wenns schwer fällt - Versandhauskontakt herstellen. Wenn Du es nicht selber machen willst, kennst Du vielleicht jemanden Vertrautes, der das für Dich erledigt. Muß aber schnell gehen !!!!

    Noch eine gute Nachricht zum Schluß, wenn Du bisher straffrei warst ( Strafzettel und Strafporto zählen nicht ) dann kommst Du als Ersttäter meist mit einem blauen Auge davon. Du hast hoffentlich nicht in der Größenordnung von 10.000 Euros bestellt. Wenn Du noch Fragen hast, mail mir.

    Viel Erfolg

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die vor Gericht gehen und das Geld einklagen und einen vollstreckbaren Titel bekommen, dann kann es passieren, dass Du in Beugehaft oder so etwas kommst.

    Dagegen kannst Du aber vorgehen, wenn Du private Insolvenz anmeldest und eine eidestattliche Versicherung abgibst.

    Bei Versandhäusern zu bestellen, wenn man weiss, das man nicht zahlen kann, ist Betrug, genauso wie mit der ec_karte zahlen, obwohl man weiss, dass das zurückgehen wird, da keine Deckung.

    Aber das muss Dir erst mal einer beweisen, dass du von vornerein nicht bezahlen wolltest/konntest.

    Verjähren tut das nur,wenn die Gläubiger sich in der Zeit keinen vollstreckbaren Titel besorgen, also das Mahnverfahren nicht vorher einleiten, mit Mahnbescheid, etc

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo! Ich hatte exakt das selbe Problem, ich hab mich dann mit meiner Bank in Verbindung gesetzt und die haben mir einen Termin mit der örtlichen Schuldner Beratung gemacht.

    Ich bekam den Tipp alles erstmal zu stunden und dann in winzigen Raten ab zu zahlen. Ich hab vier Jahre lang gezahlt hab ein noch Jahr vor mir und dann geschafft, Wichtig: keine neuen schulden machen. und das Sozialbürgerhaus (ehemals Sozialamt) habe ich das auch gemeldet das wurde damals mit in meinen Antrag (Hartz 4 oder wie sich das schimpft) eingerechnet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kommt wohl auf die Größenordnung an. Wegen ein paar hundert Euro passiert sicherlich nicht viel, bei einigen tausend wird es grenzwertig und bei einigen zehntausend ist es schon ein ernsthaftes Betrugsdelikt. Altersbedingt zieht noch das Jugendstrafrecht.

    Du kannst ja noch immer Deine Rechnungen bezahlen, und das wäre auch adäquat, da Du einen Vertrag eingegangen bist und Deine Seite nicht erfüllt hast. Zeit wird's! Oder hast Du vor, den Rest Deines Lebens so weiter zu machen? Erst mal sowas, dann Mietschulden nicht bezahlen, Geld von Freunden leihen und nicht zurück geben, dann kleine Gaunereien, dann große... Guter Einstieg wahlweise in das Leben eines Kriminellen oder eines sozialen Verlierers.

    Was treibst Du inzwischen während Deiner Arbeitslosigkeit? Du hast Zeit! Lerne eine Fremdsprache, mache einen höheren Schulabschluss nach...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo. Nix mit 30 Jahre denn, seit dem 01.01.2005 gilt das neue Verjährungsgesetz... Danach dürfen Forderungen nur noch 2 oder 3 Jahre eingetrieben werden und, Forderungen ab einer bestimmten Jahreszahl gar nicht mehr. So bin ich von knapp 70.000 Euronen auf nur noch ca. 15.000 Euronen gerutscht, mist.

    Zuerst mal bekommst du Post vom Anwalt der Firma, mit dem kannst du ne Ratenzahlung vereinbahren. Wenn nicht, folgt der Mahnbescheid vom Amtsgericht, auch hier kannst du Ratenzahlung vereinbaren. Solltest du jedoch Wiederspruch einlegen gegen den Mahnbescheid, dann verzögert sich das mit der Vollstreckung knapp ein Jahr, dann kommt der Vollstreckungsbescheid und, kurz darauf der Gerichtsvollzieher. Ins gefängnis musst du nur, wenn du jetzt etwas bestellst und nicht bezahlst, dann ist es Betrug. Und, bekommen wirst du eh nix denn du hast ja ne Negativ Schufa, da bekommst du nich ma n Handyvertrag mit 5 Euro monatlich...

    Tut mir leid aber, ich bin seit 1994 oder so dabei, daher kann ich aus Erfahrung sprechen...

    Schreib den Leuten die dich anmahnen, schreib das du arbeitslos bist und, biete Ratenzahlung an. Aber!!! Die sollen die Forderung ruhen lassen, damit die Zinsen und Gebühren nicht weiter steigen. Denn, oft versuchen die zu tricksen, verlangen bei 600 Euro Schulden 15 Euro Rate, da kannst du 20 Jahre zahlen und, die Schulden sind immer noch da. Denn du zahlst nur die laufenden Gebühren und Zinsen, meist 14 % und mehr. Und dann, geh zur Schuldnerberatung!!! Eh, als ich da raus bin bei denen, war ich gut 30 Kilo leichter denn, die geben dir Tips und helfen auch beim abarbeiten des Schuldenberges...

  • vor 1 Jahrzehnt

    du könntest dafür in denn Bau gehen wenn es vor Gericht geht und der Richter sollte es so entscheiden und es heißt nicht das es nach 2-3Jahren verjährt ist wenn die Versandhäuser einen Titel darauf setzen dann können sie dich bis zu 30 Jahren dran bekommen

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du gewusst hast, dass Du die Ware nicht bezahlen kannst, als Du sie bestellt hast, ist das ganz klar Betrug!!

    Dazu bedarf es aber einer Anzeige der Versandhäuser bei der Staatsanwaltschaft. Wenn die das tun, landest Du vor dem Richter und der wird Dich dann "verdonnern" oder nicht. Bei solchen Kleinigkeiten läuft es aber auf Geldstrafe hinaus.

    Wenn eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre, bei Geldstrafe 3.

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