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Krankheit -->Kündigung?
Hallo ! Ich habe seit ein paar Tagen ziemlich fiesen Husten. Bis Gestern bin ich damit auch in die Arbeit gegangen. Jetzt wurde es schlimmer und ich bin zum Arzt gegangen. Dieser meinte, ich solle unbedingt daheim auskurieren. Mein Chef meinte aber, weil ich noch nicht lange in der Firma bin, soll ich gefälligst zur Arbeit erscheinen. Wenn nicht zählt er das als unentschuldigt und kündigt mir meine Stelle. Darf er das überhaupt? Ich werde trotzdem daheim bleiben. Schließlich habe ich auch Fieber und fühle mich ziemlich schlecht.
10 Antworten
- Sandra ALv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bleib zu Hause. Er darf Dich wegen Krankheit nicht rauswerfen.
Wenn Du einen Schein vom Arzt hast, schon mal gar nicht, denn dann bist Du nicht unentschuldigt. Du musst natürlich nur zusehen, dass der auch garnatiert beim Arbeitgeber ankommt. wenn Du für die Drohung Zeugen hast, hast Du im Falle einer Kündigung super Karten. Denn dann darf er saftige Strafen zahlen.
Wenn Du noch in der probezeit bist, muss er allerdings keinen Grund zur Kündigung angeben, dann kannst Du wenig ausrichten.
Aber mal ehrlich: Ein Chef, der ncihtmal akzeptiert, dass Du ernsthaft krank bist, die Stelle ist es nicht wert, Deine Gesundheit zu ruinieren, also kämpfe im Falle einer Kündigung und lass Dich bloss nicht unterkriegen.
Ach ja: Gute Besserung!!
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dieser Chef ist ein A rschloch und völlig neben der Spur. Frag`ihn mal ob er Dir das was er sagt auch schriftlich geben kann!
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo, nein, laut Arbeitsrecht darf er das nicht, allerdings hat er die Möglichkeit, innerhalb der Probezeit Dir jederzeit zu kündigen (wenn Du da noch drin bist). Wenn Du eine Krankschreibung hast, darf nur eine "über Jahre sich erstreckende Krankheit von mehr als 6 Wochen im Jahr, die voraussichtlich noch länger dauert" zur Kündigung führen.
- vor 1 Jahrzehnt
Es ist so das er dich nicht kündigen darf´.Aber nachher schon wenn Du gesund bist. Also bei mir hat mal ein Chef die Kündigung ans Krankenbett gebracht Ich hatte eine Venenoperation .Ich war noch nicht mal richtig von der Narkose aufgewacht.Dann habe ich geklagt Ich war 4 Monate zuhause.6 Wochen muÃte der mich weiter zahlen.Das ist 15 Jahre her. Heute würde ich gut überlegen weil die Arbeitslosigkeit eben auch so hoch ist
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- VanilletiffyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn du eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vom Arzt bekommst, fehlst du nicht unentschuldigt... Da du aber in der Probezeit bist, kann der Chef Dich ohne grosses Tamtam kündigen....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zwar kommt in bestimmten - seltenen - Fällen eine personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen in Betracht. Eine solche krankheitsbedingte Kündigung, etwa wegen häufiger Kurzerkrankungen, oder wegen langandauernder Krankheit, ist aber nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig.
Eine Kündigung nur aus dem Grunde, weil der Arbeitnehmer es sich "erlaubt" krank zu werden, ist grundsätzlich unzulässig, auch wenn dies den Arbeitgeber noch so sehr stört. Wird Ihnen in einem derartigen Fall eine solche "unqualifizierte" Kündigung ausgesprochen, dann sollten Sie auf jeden Fall eine Kündigungschutzklage einreichen!
- GnurpelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn du von einem Arzt krank geschrieben bist, dann kann dir dein Chef nicht wegen unentschuldigtem Fehlen kündigen. Damit kannst du vor jedes Arbeitsgericht ziehen und wirst Recht bekommen.
- maca111982Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein darf er nicht. Rechlich gesehen ist krankheit kein kündigungsgrund.
Dazu gibt es zahlreiche Urteile von gerichten.
Es gibt aber natürlich ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitnehmer länger krank gewesen ist im Jahr als er im betrieb anwesend war und dem Arbeitgeben mehr kosten erstanden sind durch krankheit als er von dem arbeitnehmer profitiert hat.
In deinem Fall ist aber nicht so. Im moment sind viele von der sommergrippe befallen und du musst abwägen, auf der arbeit quälen oder die nächsten monate evtl "gemobbt" zu werden, den die chefs sind leider dazu fähig und an der richtigen position.
Erkunde dich aber nochmal bei euerm personalrat!
- vor 1 Jahrzehnt
ja genau !!!!
kannst das auch gerne deinem chef sagen ... der soll sich ml nich so aufplustern !!! soooo wichtig ist er nicht !
- tuzui2000Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, dass darf er nicht. Durch die Krankmeldung vom Arzt, die innerhalb von 3 Tagen im Betrieb sein muss, bist du quasi vor einer kündigung geschützt, solange die Krankheit nicht selbstverschuldet ist. (missglückter Selbstmord)
Wenn er dich trotzdem kündigt, kannst du ihn 1. Anzeigen
2. bekommst du Geld vom Amt und eventuell eine Entschädigung.