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400 Euro-Job --- Immer Recht auf bezahlten Urlaub, Krankheit etc???
Wie siehts aus?
Hat man grundsätzlich in einem 400 Euro-Job, der neben einen Vollzeit-Job ausgeübt wird, Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Wie werden die Urlaubstage und die Bezahlung während des Urlaubes berechnet?
Also im Arbeitsvertrag steht nix weiter außer, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 10 Stunden beträgt.
Wenn jemand nun 4 Wochen Urlaub nimmt, wie viel Geld bekommt er dann für den Monat obwohl er nicht arbeitet?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
es wird alles anteilmässig angerechnet also sagen wir mal du verdienst vollzeit 2000 € als beispiel halt dann bekommst du auf 400€ basis 1fünftel Lohn und auch Urlaubsgeld , Urlaub , lohnfortzahlung wie im Volltime 6 wochen aber nur 1füntel halt vom vollen Lohn also wieder auf die 400 € gerechnet überall halt anteilsmässig
Quelle(n): Meine Frau hat das Lernen müßen für das Büro - vor 1 Jahrzehnt
generell hat man auch bei einer 400,-- eurostelle anspruch auf lohnfortzahlung, urlaubsgeld und bezahlten urlaub.
wird dann halt auf die durchschnittliche arbeitszeit berechnet, wenn man nicht feste wochenstunden hat.
urlaubs- und weihnachtsgeld sollte im arbeitsvertrag festgehalten werden.
in der praxis wird das aber selten umgesetzt, da es teilweise auch sehr aufwendig und mühselig ist. und meist ist es doch so, kommt ein geringfügig beschäftigter zum chef und pocht auf diese rechte wird er früher oder später ersetzt. minijobber gibt es wie sand am meer. traurig aber wahr.
Quelle(n): ich arbeite in einem steuerbüro, hab also beruflich damit zu tun. - Sandra ALv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn für die Sparte, in der Du den 400 € Job ausübst ein Tarifvertrag gilt, hast Du die gleichen tariflichen Rechte.
Falls nicht, gilt, was vereinbart ist.
Also theoretisch hast Du einen Urlaubsanspruch und ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung, für Dich wird ja auch Umlage angeführt.
Urlaub berechnet sich anteilig nach der Zeit, die Du sonst arbeitest. also wenn der Betrieb normalerweise 30 Tage Urlaub gibt und Du arbeitest wegen mir 40 Stunden im Monat, eine vollzeitkraft 165,00, dann bekommst Du aufgerundet 7,5 Tage (Dreisatz: 165 Stunden = 30 Tage, 40 Stunden= ? Tage NR: 40x30/165)
Die Bezahlung ermittelt sich nach dem durchschnittlichem Tagesverdienst.
Wenn Du also im Schnitt 4 Stunden am Tag arbeitest, bekommst Du also den Lohn für 4 Stunden ausbezahlt.
Wenn Du einen Festbezug von 400 € hast, kriegst Du die 400 € so oder so, ob Du krank bist oder Urlaub hast ist dann egal. Alles eine Frage der Vereinbarung
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo!
Ich hatte schon einige 630,- DM- bzw. 400,- €-Jobs.
Du hast den gleichen Urlaubsanspruch wie Festkräfte.
Gehen wir mal von 30 Tagen im Jahr aus.
Dann musst Du die wöchentliche Arbeitszeit nehmen (z.B. 15 Std.). Diese wird dann durch die Anzahl der Wochentage geteilt (weià nicht in welchem Bereich der Job ist, daher kann ich nicht sagen, ob 5-Tage oder 6-Tage pro Woche).
Es würde z.B. so aussehen:
15 Std. pro Woche bei 5-Tage-Woche=
15 : 5 = 3
Dann würden pro Urlaubstag/Krankheitstag 3 Std. bezahlt werden.
Dies ist dann aber je nach Anzahl der Urlabstage -wie oben genannt- höchstens für 30 Tage Urlaub im Jahr.
Viele Unternehmen gewähren Urlaub erst, wenn man 6 Monate im Unternehmen ist. Wenn man im März erst angefangen hat, wird der Urlaubsanspruch natürlich entsprechend gekürzt.
Gibt es in dem Unternehmen einen Betriebsrat?
Wenn ja, wird dieser auch gerne Auskünfte hierzu erteilen.
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- Michael K.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Oergel hat völlig recht! Ein 400-€-Job ist mit allen Rechten und Pflichten des Arbeitsrechts ausgestattet! Es gilt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Bundesurlaubsgesetz usw.
In der Praxis aber schlecht durchzusetzen...
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja. Bei weiteren Fragen wende Dich an die Minijob Centrale. Dort findest Du alle Bestimmungen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, hat man. In den Fällen, in denen die Minijobber nicht als Springer ohne feste Arbeitszeiten und nicht nur bei Bedarf/auf Abruf eingesetzt werden.
400,00 € Job bedeutet ja nur, dass der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zahlt, weil der Arbeitgeber diese pauschal übernimmt. Im Umkehrschluss hat der Arbeitnehmer auch keinen Leistungsanspruch aus den Sozialkassen. Alles andere ist genau wie bei einem Vollzeitjob (nur versuchen manche Arbeitgeber den Minijobber immer etwas anderes weià zu machen).
D.h.
- Mindestlohn (wie z.B. bei der Bauwirtschaft) und Tariflohnvereinbarungen gelten auch für Minijobber
- Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit innerhalb der ersten 6. Wochen
- Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Feiertage
- Anspruch auf betriebliche/tarifliche Sonderzahlungen, die den anderen Arbeitnehmer gewährt werden (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld)
- Anspruch auf bezahlte Ãberstunden
- Rentenansprüche können erworben werden, in dem 4,9% des Lohnes in die Rentenkasse gezahlt wird
- die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten genau so, wie bei einer Vollzeitbeschäftigung
Was nicht besteht, ist Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche oder Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Urlaubstage werden anhand der geleisteten Arbeitsstunden des Minijobbers zu den Wochenstunden für Vollzeitkräfte umgerechnet.
Beispiel: Vollzeit 5 Tage/Woche je 8 Std. /// Minijobber 2 Arbeitstage/Woche je 5 Std
Urlaubstage Vollzeit 30 Tage /// Minijobber = 12 Tage
Für die Urlaubstage wird der vereinbarte Lohn einfach durchgezahlt.
- Tessa-Lo NickyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise hat man beim 400 Euro Job nichts von beidem, weil es nach Stunden gerechnet wird. Wenn du Urlaub willst musst du die Stunden vorarbeiten und wenn du krank bist, musst du die versäumten Stunden nacharbeiten! Oder du bekommst halt weniger Geld!
- irmela_pLv 6vor 1 Jahrzehnt
I.d.R. werden nur die Stunden bezahlt, die du geleistet hast, dabei darfst du max. 400€/ Monat verdienen. Alles andere wäre Sache des Arbeitgebers, ob er dich im Krankheitsfall trotzdem bezahlt.
am besten du googlest mal unter "geringfügige Beschäftigung" auf den Berufsgenossenschafts oder Knappschaftsseiten.