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Wer bekommt den Quittungsdurchschlag bei einer Barzahlung?

Bekommt der Empfänger des Geldes das Orginal und der Auszahlende den Durchschlag? Und wie ist das bei einer Bareinzahlung in die Kasse?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der bekommt das Original, der am "nächstem" dem Finanzamt gegenüber steht.

    Du arbeitest in einer Abteilung mit Barbezahlung. Du knöpfst dem Kunden Geld für eine Leistung ab. Der Kunde bekommt das Original.

    Zum Tages/Monatsende machst Du "Kassensturz" gehst zu Deiner Hauptkasse und bekommst eine eine Einzahlungsquittung für den eingezahlten Betrag. Das Original davon bekommst der Buchhalter, der den Betrag bucht. An Hand dieses Beleges muß er die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.Das selbe gilt für den Kunden. Mit seiner Originalquittung kann er sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt wiederholen.

    Du bekommst lediglich die Kopie für Deine Unterlagen. Die entsprechenden Kundenquittungen werden dann hinter die Einzahlungsquittung "getackert". Somit weiß man, wie der Einzahlungsbetrag sich zusammen setzt.

    Letztendlich dürften in Deiner Kasse nur Kopien sein.

  • Laredo
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Original bekommt der Zahlende, Durchschlag der Zahlungsempfänger!

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallole, ich denke der wo bezahlt bekommt das original

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Original geb ich immer an den Zahlenden und behalte mir den Durchschlag.

    Bei der Bank ist das immer umgekehrt.

    Vielleicht mach ich's verkehrt.

    Grüßli

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Orginal bekommt der Kunde ; den Durchschlag behält der Verkäufer . ( Kellner etc. )

  • vor 1 Jahrzehnt

    das original bekommt der der bezahlt hat

    und wer das geld bekommt der bekommt den druchschlag oder die kopie.

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