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jokurt fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Wieviele Minijobs darf man machen bzw. was ändert sich an den abgaben wenn man davon drei hat?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gibt es keinen Hauptjob, dann wird Dein Einkommen aus mehrere Minijobs addiert. Unter 400 Euro bis Du weiter versicherungsfrei. Bei Tätigkeiten mit einem Monatsverdient von über 400 Euro bis 800 Euro gilt die Gleitzone. In diesem Fall musst Du gestaffelte Sozialabgaben leisten. Sie liegen zwischen vier und 21 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal 21 Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst so viele Minijobs haben wie Du willst, Hauptsache Du bleibst dabei (mit allen zusammen) unter 400 Euro.

    Sobald Du drüber kommst, bist Du voll sozialversicherungspflichtig.

  • Laredo
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Da wirst du Probleme mit deinen Arbeitgebern bekommen, denn deine Minijobs werden dann alle voll sozialversicherungspflichtig und lohnsteuerpflichtig.

    Minijob kannst du nur einen haben, ansonsten musst du tricksen!

    Ergänzung:

    Ela hat völlig recht, Grenze sind 400 Euro, ab 401 Euro bist du voll solzialversicherungspflichtig! Ich bin automatisch davon ausgegangen, dass man nur einen Minijob annimmt, wenn er auch 400 Euro einbringt, aber es gibt ja auch welche mit geringerem Verdienst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nun, Minijobs so viel du willst, solange das auf 400€ Basis läuft, denn bei diesen Jobs brauchst du keine Sozialversicherung (Krankenkasse, Pflegeversicherung....) und keine Sozialabgaben bezahlen.

    Wenn es nun aber ein Nebenjob wird, dann kannst du nur einen haben, denn dann bekommst du für den Nebenjob die Stuererklasse VI (6) die kann jeder nur einmal bekommen. In dieser Steuerklasse musst du aber unheimlich viel an Abgaben bezahlen, also erst mal durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt.

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