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Kündigung trotz Abwesenheit des Vermieters?
Folgendes Problem:
Ich will zum 1.10. aus meiner Wohnung ausziehen und den Mietvertrag kündigen. Ich wollte die Kündigung persönlich abgeben, aber der Vermieter ist nie da (er ist wirklich nie da, nicht wenn Probleme sind, nicht wenn man irgendwas anderes möchte, weder persönlich noch telefonisch auf dem Handy).
Für eine Kündigung per Post ist es schon zu spät (muss ja am 30.6. beim Vermieter eingegangen sein, ich musste aber so lange warten, weil es noch ein gezerre um die neue Wohnung gab und alles auf der Kippe stand.
Wie kann ich jetzt dennoch den Mietvertrag einreichen? Einwurf der Kündigung unter Zeugen? (Wenn ja wieviele?) Andere Möglichkeiten?
Dazu noch eine andere Frage: Muss mich der Vermieter bei Einhaltung der 3-Monats-Frist gehen lassen? In meinem Mietvertrag gibt es eine Klausel, in der steht, dass beide Parteien auf ein ordentliches Kündigungsrecht bis 2009 verzichten. Einen anderen Vertrag haben sie mir damals nicht zur Verfügung gestellt. Ist sowas rechtens?
Und nochwas:
Ein Kündigungsgrund ist unter anderem Schimmel und eine feuchte Wand in meine Zimmer, die trotz mehrmaligem Hinweis nicht beseitig wurden... schon seit Monaten. Zudem haben wir diverse nicht verschuldete Mängel im Bad (defekter Klodeckel und Duschkopf waren schon vorhanden, und die Fliesen werden an einer Stelle hochgedrückt von was auch immer... ebenfalls nichts passiert, nichtmal eine Reaktion auf meine Schreiben (persönlich wieder nicht zu erreichen).
Reicht das im Falle eines Falles auch als Kündigungsgrund?
Danke schonmal für die Antworten.
Hab den Vertrag seit 20.9. laufen (Semesterbeginn). Anwalt ist schlecht... Student eben, hab keinen Anwalt in Reichweite, deshalb die Frage hier.
Mit Nachmieter ist es hier im Studentenwohnheim eigentlich immer möglich aus der Wohnung auszuziehen (auch vor Semesterende), Problem ist allerdings wie gesagt der Zustand des Zimmers... und ich will auch keinem wissentlich die Bude andrehen.
9 Antworten
- lajoliemaraLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Aber es ist doch noch nicht zu spät. Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben. Es kommt auf den Zugang der Kündigung an. Ab Zugang wird eine Kündigung wirksam. Dafür muss sie so in den "Machtbereich des Empfängers" (doch, das sagt man wirklich so) gelangen, dass dieser davon Kenntnis nehmen konnte. Wenn Sie die morgen abschicken, zur Not mit Hermes oder UPS, wenn Sie sicher gehen wollen, dann kommt sie am Samstag an - und damit rechtzeitig. Es kommt übrigens nicht darauf an, wer das Eínschreiben annimmt.
Ich glaube nicht, dass die Klausel wirksam ist. Wenn sie allerdings in einem anderen Zusammenhang steht, so z.B. wenn Sie explizit einen Mietvertrag über einen festen Zeitraum geschlossen haben, bleibt Ihnen nur die außerordentliche Kündigung.
Wenn das mit dem Schimmel stimmt und Sie mehrfach zur Mangelbeseitigung aufgefordert haben, haben Sie im Übrigen auch einen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 S. 1,2, Abs. 2 Nr.1.
Damit wird es schon werden :-). Böse Vermieter sind einfach nicht im Recht.
- Stefan RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
seit 01.01.05 besteht die Möglichkeit, Mietverträge zu befristen. Diese laufen dann tatsächlich erst zum vereinbarten Termin aus. Es gibt jedoch die Möglichkeit, aus "berechtigten Gründen" vorzeitig zu kündigen. Dazu gehört jedoch nicht, ein hübschere Wohnung gefunden zu haben. Gerichtlich anerkannt ist z.B. ein beruflich erforderlicher Umzug oder eine Trennung vom Partner, wobei einer die Wohnung finanziell nicht mehr stemmen kann (das muss man nachweisen!).
Wenn Du so einen Vertrag unterschrieben hast, ist er auch rechtmäÃig (nachdem er im BGB ausdrücklich benannt ist). Es besteht Vertragsfreiheit! Wenn Du den Vertrag nicht gewollt hättest, hätte sich der Vermieter halt jemand anderes gesucht. Ist schlieÃlich Verhandlungssache.
Also schnell den neuen Vertrag, wenns geht, rückgängig machen, weil Du sonst für beide Wohnungen zahlst.
GruÃ,
Stefan
- guardedsecretLv 4vor 1 Jahrzehnt
zuerst eimal wann wurde der Vertrag abgeschlossen? Aber ich nehme an, wenn der Vertrag bis 2009 läuft daà es nach 1.1.2005 war. Du kannst mit berechtigten Gründen jeder Zeit eine auÃerordentliche Kündigung abgeben und es ist ausreichend wenn die Kündigung am 3. Werktag des darauffolgenden Monat im Briefkasten ist, also am 4.7. Zeugen sind nicht von Interesse, der pünktliche Einwurf ist vollkommend ausreichend und als Nachweis genügt eine Quittung über die Aufgabe des Schreibens von der Post.
- ChristianPl20Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter kann auch Kündigen wenn er nicht da ist. und sie ist rechtskräftig
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- > Beate <Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Also zur 1. Frage: Wenn Du eine Kündigung schreibst, einen Zeugen zusehen läÃt, wie Du sie in den Briefumschlag und diesen Umschlag in seinen (des Vermieters) Briefkasten steckst, bist Du abgesichert. Natürlich sollte der Zeuge von Dir unabhängig sein, also nicht gerade Deine Ehefrau.
Ich glaube, dass ein solcher Zeitmietvertrag nicht rechtens ist, kann es aber nicht beschwören. Es wäre besser, das von einem Rechtsanwalt (oder Mieterbund) prüfen zu lassen. Manche dieser Verträge gelten, andere nicht.
Dein Nachtrag: Schimmel ist ein häufiger Streitgrund. Inzwischen sind die Gerichtsurteile öfter zugunsten der Mieter. Aber auch hier gilt: Es kommt auf den individuellen Fall an.
Du solltest Dir, wie oben erwähnt, kompetenten Rat holen. Morgen ist doch Freitag, kannst Du da nicht noch mal schnell zum Anwalt gehen?
Quelle(n): Nachtrag: Aber als Student bekommst Du doch einen Beratungsschein vom Amtsgericht ausgestellt, mit dem kannst Du zum Anwalt gehen. Dieses Gespräch ist dann kostenlos und bestimmt besser, als was wir Dir bieten können. - vor 1 Jahrzehnt
"dass beide Parteien auf ein ordentliches Kündigungsrecht bis 2009 verzichten. Einen anderen Vertrag haben sie mir damals nicht zur Verfügung gestellt. Ist sowas rechtens? "
dieser passus gilt nicht und ist unwirksam.
du kannst die kündigung auch in den briefkasten werfen.
lasse dir den inhalt deines schreibens von zeugen schriftlich bestätigen und auch den einwurf in den briefkasten des vermieters muÃt du dir dann von zeugen schriftlich bestätigen lassen. wenn der vermieter nie anzutreffen ist, das ist nicht dein problem.
habe keine angst vor sanktionen seinerseits. er ist nur ein vertragspartner von dir ...... sonst nix.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
NOCH ist es für eine postalische Kündigung NICHT zu spät. Lt. Gesetz ist der 3. Werktag des neuen Monats letzter Termin! Geiz ist nicht immer geil! Einschreiben kosten zwar was, können aber dann auch sehr nützlich sein!
- Schwip SchwapLv 4vor 1 Jahrzehnt
Um sicher zu gehen nimm Dir zwei bis drei Zeugen die nicht aus Deiner Familie stammen mit die sehen das Du die Kündigung eingeworfen hast, bist Du schonmal auf der sicheren Seite! Aber wenn Du morgen am 29.06 die Kündigung per Einwurfeinschreiben aufgibst, hat diese doch den Poststempel 30.06, und Poststempel zählt!
Zu dem Kündigungsrecht wo beide Seiten auf ein ordentliches bis 2009 verzichten! Ich weià nicht ob das rechtens ist, vermutlich nicht, aber selbst wenn, gilt doch für beide Seiten, also kannste doch direkt ausziehen, ohne Kündigungsfrist!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, um es kurz zu machen: Du kannst Dir Zeit lassen. Erst 2009 kann der Vertrag gekündigt werden, wie es auch im Vertrag steht. Gründe für eine fristlose Kündigung gibt es nicht. Da solltest Du schnell den Vertrag für die neue Wohnung kündigen, sonst zahlst Du für zwei Objekte die Miete.