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Grundbuch Abt. 3 - wer kennt sich aus?

Hallo,

habe ein Haus geerbt und heute vom Amtsgericht einen Grundbuchauszug zur Prüfung der Angaben erhalten. Nun ist mir die dritte Spalte ins Auge gefallen, die lautet wie folgt:

z. B.

Nr. 1....25.000 €...Lfd Nr. 1 nun fünfundzwanzigtausend 59/100 Euro

Insgesamt sind es 6 verschiedene Geldbeträge.

Das sind doch aber nicht etwa die Hypotheken oder Schulden für das Haus oder? Das wurde nämlich längst abbezahlt.

Kennt sich jemand aus?

Update:

Hab jetzt grad mal mit dem Grundbuchamt telefoniert. Die sagten mir, ich soll mal bei der Bank nachfragen. Eigentlich weiß ich ja, dass alles längst abgezahlt wurde. Die Dame vom Grundbuchamt meinte, ich müsste das nicht streichen lassen, weil es zu viel Aufwand/Kosten wären.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die müssen dann eigentlich gelöscht sein, d.h. durch Unterstreichung im Grundbuch als gelöscht gekennzeichnet sein. Ein Löschungsvermerk ist meistens auch dabei.

    Oft wird eine Löschung dieser Grundpfandrechte aber nicht beantragt, weil das zusätzliche Gebühren kostet - eine Löschung erfolgt nach der vollständigen Abzahlung nämlich nicht automatisch, sondern muss beantragt werden (Löschungsantrag). Grundlage hierfür ist eine Löschungsbewilligung, die der Gläubiger erteilt und in der er bescheinigt, dass die Forderung vollständig beglichen ist.

    In diesem Fall müsstest Du dann wirklich bei jedem einzelnen Grundpfandrechtsgläubiger diese Löchungsbewilligung einholen, mit der Du dann (mittels eines Notars) beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung beantragen musst. Sollte der Gläubiger nicht mehr zu ermitteln sein, dann muss ein entsprechendes Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht beantragt werden, nach Ablauf kann dann auch die Löschung beantragt werden.

    Quelle(n): Habe lange beim Notar gearbeitet.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kann schon sein, daß die Hypotheken oder Grundschulden zurückgezahlt wurden. Allerdings sind sie offenbar nicht im Grundbuch gelöscht worden.

    Du solltest Dir die Löschungsbewilligungen besorgen. Die liegen entweder in dem Ordner abgeheftet, in dem die zurückgegebenen Grundschuld- und/oder Hypothekenbriefe abgeheftet sind oder sind verlustig.

    Die Löschungsbewilligung ist meist ein DIN A 4 Blatt, aud dem oben Löschungsbewilligung draufsteht und auf dem es auch einen Stempel vom Notar gibt.

    Mit dem Blatt wanderst Du zum Grundbuchamt und läßt die Belastungen löschen. Das geht auch, wenn wegen der Erberei das Haus noch nicht auf Dich eingetragen ist.

    Wenn Du Fragen hast, maile mir einfach.

    Viel Erfolg beim Suchen der Bewilligungen. wenn sie futsch sind, mußt Dir neue von den ehemaligen Geldgebern besorgen, Kostet allerdings nochmal etwas Gebühren.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Guck mal genau!

    Wenn diese Eintragungen unterstrichen sind, gelten sie als gelöscht (= unterstrichen = gestrichen).

    Wenn nicht, wurde versäumt nach der Rückzahlung von den jeweiligen Gläubigern die Löschungsbewilligung anzufordern bzw. einen löschungsantrag beim Grundbuchamt zu stellen. Die "arbeiten" nur auf Antrag. Das kann alles nachgeholt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du diese "Belastungen" nicht rauslöschen lässt, wird es schwerer sein, die Liegenschaft zu verkaufen, weil die Leute denken, dass da Schulden drauf sind. Wenn das abbezahlt wird, braucht das ja gar nicht mehr drinstehn.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    das grundbuch verzeichnet eigentlich alle eigentümerwechsel, hypothekenaufnahmen usw. wenn die hypotheken abbezahlt sind, dann stehen sie dort zwar noch drin, aber mind. mit vermerk, dass sie nicht mehr existent sind, manchmal sogar einfach durchgestrichen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sieh mal hier,vielleicht findest du da mehr

    Abteilung 3

    Vermerk der Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden

    http://de.wikipedia.org/wiki/Abteilung_(Grundbuch)

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