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Muss in einer Stellenausschreibung die Befristung der Stelle stehen?

Ich würde gerne wissen, ob es eine Vorschrift oder ein Gesetz gibt, welches bestimmt, dass in einer Stellenauschreibung die Befristung der Stelle genannt wird.

Ich lese oft Stellenanzeigen, in denen nicht steht, ob die Stelle befristet ist oder nicht. Kann dann davon ausgegangen werden, dass die Stelle unbefristet ist - wenn nichts Gegenteiliges genannt wird?

Vielleicht hat ja jemand Tipps für mich.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das ist in der ausserbetrieblichen wirkung nicht gesetzlich geregelt. wohl aber muss intern - bei betrieben die der betriebsverfassung unterliegen und einen betriebsrat haben - die mitbestimmung entsprechend informiert werden. das ergibt sich dort aus §§ 92, 95 und 99 betrvg

    cc

    Quelle(n): @sisy_phus: ich glaube, du verwechselst das mit dem NachwG, das greift aber erst wenn der arbeitsvertrag geschlossen wird. eine pflicht zur externen stellenausschreibung gibt es für den nichtöffentlichen arbeitgeber m.e. nach nicht.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn nix in der Ausschreibung steht, von Befristung, kannst Duvon einer unbefristeten Stelle ausgehen, wobei natürlich der Arbeitvertrag ausschlaggebend ist.

    Viel Erfolg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt m.W. keine Vorschrift, kein Gesetz das vorschreibt die Befristung einer Arbeitsstelle im Ausschreibungstext ausdrücklich zu nennen.

    Denkbar wäre das allenfalls in Betrieben, in denen eine Betriebsvereinbarung über die Ausschreibung von Stellen sowas regelt. Aber auch dann wäre es fraglich, ob das auch für nicht-interne Ausschreibungen gilt.

    Für andere Belange, z.B. ob eine Stelle als Teilzeitstelle ausgeschrieben werden muss, gibt es sehr wohl gesetzliche Regelungen die vorschreiben das so ausgeschrieben werden muss, hier § 7 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

    Zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__7.html

    Mein Vorredner hat recht: für bestehende Arbeitsverhältnisse gilt, dass die Befristung schriftlich festgelegt sein muss, siehe § 2 Nachweisgesetz:

    http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Stellenausschreibung muß beinhalten, daß diese Position befristet ist (z.B. 18 Monate als Mutterschaftsvertretung).

    Eine Stellenausschreibung als neu zu besetzende Position muß den Hinweis geben, daß nach erfolgter Probezeit (positiv natürlich) die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich ist.

    Das gilt bei einem Unternehmen genauso wie im öffentl. Dienst.

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