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Spam mails an Verbraucherzentrale melden?

Hallo,

wie man mails von seriösen/bekannten Absendern weiterleiten kann weiß ich. Spam mails soll man nicht öffnen.

Wie kann man sie ungeöffnet an die Verbrauerzentrale melden.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Glaubst du wirklich, das bringt etwas???? Bei den vielen Milliarden Spam-Mails? Ausserdem sind die meisten Spam-Versender ohnehin im Ausland - da kann die deutsche Verbraucherzentrale auch nichts ausrichten.

    Einfach löschen - ferdsch.

    --------

    @ EL: echt, ein "toller" Vorschlag von dir....Die meisten Spam-Versender sind im Ausland - die lachen sich über solch einen Brief schlapp und der landet im Papierkorb. Diese Mühe lohnt sich nicht.

  • Tobias
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst Spam-Mails an die Internet-Beschwerdestelle melden:

    http://www.internet-beschwerdestelle.de/beschwerde...

    Du benötigst dazu alle Kopfzeilen der Mail.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten überhaupt nicht, denn die erhalten so schon genug MÜLL!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dagegen ist leider auch die Verbraucherzentrale machtlos. Einfach löschen hilft.

    Es sei denn, Du wirst beleidigt oder "angeriffen".

    Dann kannst Du Anzeige erstatten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Was soll denn die Verbraucherzentrale damit? Die werden sich freuen, wenn du denen Spam schickst :)

    Ganz ehrlich: Gegen Spam-Mails helfen zur Zeit nur ignorieren, löschen, filtern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Verbraucherzentrale nützt da meistens nichts.Trotzdem:Auf der Site,auf welche Tobias verwiesen hat,kannst du Spam melden.

    Um keine Spam-Mails zu erhalten,nutze einen Spamfilter,zum Beispiel den sehr guten Spamihilator,du kannst Spamihilator hier downloaden:

    http://www.chip.de/downloads/c1_downloads_13007691...

    Oder du nutzt einfach ein (besseres) Mailprogramm,Thunderbird ist da sehr gut,weil es einen tollen Spamfilter enthält.Du kannst Thunderbird hier downloaden:

    http://www.chip.de/downloads/c1_downloads_13009879...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    geh auf extras und absender blockieren allerdings kommen die morgen nicht unter rita und monika sondern als gisela wieder

  • E.L
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    In seinem Grundsatzurteil hat der BGH dazu festgestellt, dass unerwünschte Werbung durch E-Mails, so genannten Spams oder Junk-Mails, grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung darstellt und gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt (BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. : I ZR 81/01).

    So wenn der Absender bekannt ist sollte dieser Abgemahnt werden das kann per Email geschehen oder per Fax besser ist es jedoch per Einschreiben mit Rückschein. Zur Beweissicherung sollte die Spam Mail nicht gelöscht werden!

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