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Karlotta fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Ätznachbarn planen Gartenparty... Bis wann dürfen sie die Sau rauslassen?

Es geht hier nicht um ein bisschen Spaß oder so...

Letztes Jahr gab es alle 14 Tage Veranstaltungen, bei denen bis 4 Uhr morgens der ganze Stadtteil mit Techno versorgt wurde.

Mir reichte es erst, als meine Kaninchen bei solchen Anlässen nicht nur frei gelassen, sondern ermordet wurden. Leere und halbvolle Bierflaschen über die Hecke geschmissen wurden... und Silvester fast mein Flur in Flammen stand.

Damals riet die Polizei mir, das Haus zu verlassen, sie könnten nicht mehr garantieren, dass sie das unter Kontrolle kriegen.

Jetzt ist tatsächlich ein halbes Jahr Ruhe...

aber heute steigt Geburtstagsparty

Brav mit schriftlicher Ankündigung.

Ich hoffe mal, auch sonst hält es sich in Grenzen. Aber was, wenn der Alkohol irgendwann wirkt ???

Bis wie viel Uhr müsste ich das dann ertragen? Ab wann kann man trotz Ankündigung Polizei anrufen (die mich drum gebeten hat für den Ernstfall!)?

Update:

@Stafford

Klar kommen die Kaninchen ins Haus !!!

Update 2:

Ergängung

Anzeigen geht nicht!! Wegen Mord?? Ich hätte die Kaninchenleichen damals obduzieren lassen müssen , um es zu beweisen... je Tier 70 Euro...

Und auch ansonsten gab es keinen Straftatbestand außer "Beleidigung" !! Und das wurde eingestellt, "Kaninchenfickerin" ist wohl nicht krass genug...

Da nichts zerstört wurde , habe ich nichts in der Hand !! Sagt zumindest ansässige Dorfpolizei..

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also 22 Uhr muß Schluß sein, zumindest nur Zimmerlautstärke.

    Nach dem BImSchG und BauGB (o.ä.) kann je nach Wohngebiet die Lautstärke begrenzt sein.

    Z.B. gibt es da ein "reines Wohngebiet", wo es extrem leise zu sein hat. Da bitte bei Gemeinde oder besser Landratsamt informieren (für nächste Party).

    Heute ist gut wenn Du die Begriffe "reines" bzw. "allgemeines Wohngebiet" (letzteres mit kleineren Betrieben) kennst und der Polizei um die Ohren wirfst ( "Dorf"-polizisten haut das um, weil sie dann nicht wissen, was Du weißt und wen Du kennst ;-)).

    Ist um 22 Uhr nicht Schluß, verlang' von der Polizei, dass sie die Personalien (= "Personalienfeststellung") aller Mitfeierenden aufnimmt, damit Du eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen alle wegen "unzulässigen Lärms" stellen kannst (!!) und (!!) zivilrechtliche Schritte vorhast (z.B. wie im Strafrecht Körperverletzung).

    Weise die Polizei auch auf Kinder hin.

    Bei der "unzulässiger Lärm"-Anzeige (sag' zur Polizei einmal "OWiG-Anzeige", das wirkt nach Kenner der Materie) suche Dir möglichst zwei weitere gestörte Nachbarn, die Dir beistehen und mitunterschreiben bzw. auch bei der Polizei anrufen.

    Kann die Polizei dort nicht Ordnung schaffen, soll sie eine "Einsatzhundertschaft" aus der nächsten Kreisstadt (oder wo ist Euer Polizeipräsidium ?) rufen, ansonsten "diplomatisch"(!!) mit Beihilfe zur Körperverletzung (Lärm ist Körperverletzung !) drohen.

    Da die Polizei von der Fete weiß, konnte sie sich darauf vorbereiten und gesonderte Streifen organisieren.

    Allein zur "Straftatenverhütung" müßte sie jetzt öfter vorbeikommen, um z.B. Alkoholfahrten, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu verhindern ( sag' zum Polizisten einmal: "Straftatenverhütung" und "Gefahrenabwehr").

    Gerade Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung war ja schon (mindestens) einmal "verwirklicht" (Begriff in diesem Zus.hang. verwenden!) worden.

    Schade, dass ihr Nachbarn nicht zusammengekommen seid.

    Aber ich verstehe Dich seeeeeeeeeeeeeeeeehr gut.

    Daher viele Begriffe, damit Du gegenüber der Polizei gut argumentieren kannst.

    Und wenn Polizei sagt, du könntest für eine Nacht doch weg:

    Nix da. Polizei hat doch (nach Deinen Angaben) selbst gesagt sie wären machtlos.

    Würden die denn Dein Haus dann sichern ???

    Gott hat Dich und Deine Familie lieb!

    Es wird auch wieder einen neuen Tag geben !

    Ich denke an dich!

    Quelle(n): Lebenserfahrung eines gehobenen Beamten eines großen Ordnungsamtes.
  • Gerd
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Boah... was hast Du denn für Nachbarn?... Normalerweise

    ist ab 22 Uhr Nachtruhe...

    Quelle(n): habe bis jetzt noch nichts gegenteiliges gehört...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wir machen heute das gleiche durch.Unser Nachbar der im Nebenhaus wohnt,hat sich schon 3 Bier in einer halben Stunde runtergezogen.Vor ein paar Wochen hat er seinen alten Schwiegervater zusammengeschlagen.Um Punkt 22 Uhr werde ich heute die Polizei rufen,wenn die Saufparty wieder ausartet.Und das kannst du auch.Das hat mir die Polizei selber gesagt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es empfiehlt sich, die Polizei vorab zu informieren, wenn es die Zeit erlaubt fahren die dann auch mal Streife, ansonsten beginnt ab 22.00 die Nachtruhe, wobei ich denke, bei diesem tollen Wetter ist 0.00 auch o.k., dafür hat wohl ein jeder Verständnis.

    Vorsichtshalber würde ich alles, was machbar ist, schon vorab wegräumen, und natürlich als erstes die lebenden Tiere sicher wegsperren, es gibt doch bestimmt einen Keller, wo sich die Kaninchen sicherer fühlen können.

    Da ich in ähnlicher Situation bin, kann ich den Horror nachfühlen, und drücke die Daumen, das es nicht zu arg wird!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hört der Spaß auf!

    22 Uhr: die Musik sollte auf "Zimmerlautstärke" leiser gestellt werden.

    24 Uhr: Jetzt sollten auch alle Feiergeräusche "Zimmer laut stark " sein, wenn dies nicht möglich ist, müssen sie den Garten verlassen und im Haus weiter feiern.

    Aber wie es aussieht ist die laute Musik usw. nicht nur das Problem, sondern Randale ist angesagt.

    Du nimmst in deren Augen die Rolle des Feindes, des Störenden, des Außenseiters ein.

    Da mußt Du ansetzen! Wie geht das? Tut mir leid, kann ich Dir so spontan auch nicht sagen

    Die Polizei solltest Du immer recht früh benachrichtigen, bevor die Situation eskaliert und deren Verstand bereits ersoffen ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    biss 22Uhr dann Zimmerlautstärke

  • Normalerweise bis 22 Uhr!Selbst bei der Hochzeit meiner Tante kamen die genau um die Zeit und dann war Ruhe!

  • jujeh
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich gilt die Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt würde ich hemmungslos die Polizei wegen Ruhrstörung rufen. Aber bei diesen Nachbarn würde ich mir wirklich eine neue Wohnung suchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns im Wohnblock läuft es so ab:

    Wenn einer eine Sause machen will, kommt in den Hausflur ein Aushang mit der Bitte um Verst��¤ndnis, falls es lauter werden sollte bzw. werden die Nachbarn persönlich angesprochen.

    So und damit sind alle vorbereitet und können sich entsprechend darauf einrichten, evtl. ausgehen und später nach Hause kommen bzw. bei Freunden übernachten, wäre z.B. eine Möglichkeit.

    Natürlich kann es nicht sein, daß permanent nach 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh lautstark gefeiert wird, denn es ist Rücksicht auf Familien mit Kindern, alte und kranke Menschen zu nehmen. Das gilt auch für die Tageszeit 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe, verankert im Mietvertrag), außer es sind durch Handwerker notwendige Reparaturen am Haus bzw. in Wohnungen notwendig.

    Quelle(n): Bei uns vis a vis ist eine Kneipe mit Biergarten. Nachdem die Wirtin mehrmals Strafe zahlen mußte, achtet sie jetzt darauf, daß ihre Gäste nach 22.00 Uhr in die Räumlichkeiten gehen und nicht mehr draußen sitzen, es sei denn, sie verhalten sich leise, das geht nämlich auch.
  • vor 1 Jahrzehnt

    maximal bis 22.00 uhr abends , danach glit nachtruhe , wer sich nicht daran hält kann angezeigt werden wegen ruhestörung ...., ausser lokale , biergärten ect.

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