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Steuererklärung - wie mache ich es richtig?

Also ich besitze ein Eigentümswohnung in einer großen Eigentümergemeinschaft. Um Geld einzusparen haben wir keinen Hausmeister mehr und wir machen die Arbeit selber. Es wollten sich aber nicht alle daran beteiligen also haben wir das Problem gelöst indem jetzt alle die freiwillig mitmachen eine kleine entschädigung bekommen von 10€ die stunde. Leider habe ich als eifriger steuerzahler diese Leistungen bei meiner Steuererklärung mit angegeben. Jetzt habe ich nachricht vom Finanzamt erhalten das ich ein Gewerbe anmelden muss und in Zukunft eine Steuervorrauszahlung erbringen muss.

Ich kann nicht verstehen warum. Es geht um ca. 200€ bei mir im ganzen Jahr 2006. Bei anderen bis zu 2000€ für das ganze Jahr.

Ich mache diese Gartenarbeit auf unser Gemeinschafts grundstück wo natürlich auch ein Teil von mir gehört. Ich zahle auch jeden Monat selbst Geld an die Verwaltung wo ein Teil von auf das Hausmeisterkonto geht. Von dieses Geld werden die Miteigentümer bezahlt die helfen.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Finanzamt rechnet das als Einkommen.

    In diesem Fall würde ich bei einer Lohnsteuerhilfe vorsprechen, oder bei einem Steuerberater. Allerdings kostet das auch Geld. Aber eine Gewerbeanmeldung für diese Arbeit scheint mir doch unangemessen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass die Einnahmen der Einkommensteuer unterliegen, ist klar. Nur bezweifle ich, dass hier eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Es besteht keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, da die Hausmeistertätigkeiten nur von Miteigentümern bzw. Mietern der Wohnanlage für dieselbe ausgeübt wird. Die Helfer tragen kein Unternehmer-Riskio. Zudem besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit, da nur ein Auftraggeber (Eigentümergemeinschaft) vorhanden ist.

    Ich würde diese Tätigkeiten eher dem nichtselbständigen Bereich zuordnen, was natürlich im Umkehrschluss bedeuten würde, die Eigentümergemeinschaft tritt als Arbeitgeber auf und muss Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Helfer könnten dann, soweit möglich zwar als Minijobber tätig sein. Aber trotzdem entstehen ja wieder zusätzliche Kosten. In wie fern dann noch eine Einsparung gegenüber der bisherigen Hausmeisterlösung vorliegt, ist schon wieder zweifelhaft.

    Weiterhin müssen Beiträge zur Berufsgenossenschaft gezahlt werden. Das wäre allerdings ein Gesichtspunkt, den ihr in einer Eigentümerversammlung unbedingt besprechen müsst, denn wie seit ihr als Helfer bisher gegen Unfälle abgesichert, die während der Ausübung der Tätigkeit passieren könnten.

    Das Problem betrifft nicht nur dich alleine, sondern ja auch alle anderen Helfer. Verfasst ein Rundschreiben an alle Eigentümer, weißt auf die derzeitige Situation hin und lasst die Problematik von einem ortsansässigen Steuerberater für die Gemeinschaft klären (nicht jeder für sich selbst, sondern hier muss wirklich eine Lösung für alle gefunden werden).

    Und das mit der Steuervorauszahlung ist natürlich quatsch. Vorauszahlungen werden erst festgesetzt, wenn sich die Steuernachzahlung auf 200,00 € beläuft. Bei 200,00 € Einnahmen müsste der Steuersatz 100% betragen.

    Quelle(n): berufl. Tätigkeit im steuerber. Bereich
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Finanzamt stellt sich auf den Standpunkt, dass du einer gewinnbringenden, selbständigen Beschäftigunng nachgehst.

    Um dem Finanzamt gegenüber sachlich richtig argumentieren zu können, würde ich Dir ebenfalls raten, einen Steuerberater aufzusuchen, um die Angelegenheit zu klären

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an einen Steuerberater, aus der Sicht des Finanzamtes ist das so ok.............

    Ein Gewerbe anmelden geht einfach und kostet ca. 30 Euro.........

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  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    mach es doch. Dann gehst Du groß in der Metro einkaufen und hebst sonst noch ein paar Rechnungen auf und produzierst erst einmal 2.000.- Euro Verluste. Diese kannst Du mit Deinen übrigen Einkünften verrechnen und sparst Steuern. In den Folgejahren dann immer so viele Kosten dagegenrechnen, dass gerade 20.- Euro an Gewinn übrigbleiben. Dann kann auch niemand sagen, dass es Liebhaberei wäre.

    Vorauszahlungen sind Quatsch. Schreibe hin, dass vermutlich keine Gewinne anfallen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich schlage einen Steuerberater vor.

    Mein Tipp heißt Siegfried Nietsch in Murr an der Murr.

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