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Kann man irgendwo zentral abrufen, wo man wie viel von seinem Sparerfreibetrag hat?

Ich habe momenan ein wenig Konfusität... Ich bin/war bei insg. 3 Banken in letzter Zeit (Kreditkarten/Girokonten/Anlagekonten) und möchte das ganze jetzt etwas zusammenführen. Jetzt habe ich beispielsweise bei der LBB schon vor einigen Monaten alles gekündigt, heute sagt sie mir am Telefon, sie hätte trotzdem noch einen Freistellungsauftrag gespeichert...

Darauf habe ich die anderen Banken angerufen - und bin auf einen Gesammtbetrag von ca. 950 Euro gekommen. Der aber eigentlich meines Wissens gar nicht zulässig ist...

Jetzt wollte ich fragen, ob man diese Beträge irgendwo zentral erfragen kann (bei einem Amt zum Beispiel).

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, leider geht das nicht (mehr).

    Bis 1998 konnte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) darüber noch Auskunft geben, weil bis dahin die erteilten Freistellungsaufträge auch hinsichtlich der Höhe mitgeteilt wurden.

    Ab 1999 ergehen an das BZSt nur noch die Meldungen über die tatsächlich in Anspruch genommenen Freistellungen. Über die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge erhält das BZSt keine Informationen mehr.

    Die sind also genauso so schlau wie du ;-)

    Deshalb musst schon selbst Rückverfolgen, wem du welchen Auftrag erteilt hast und, soweit du das Freistellungslimit von 801,00 € überschritten hast, entsprechend zu zu hoch erteilte Aufträge widerrufen. Mit Kündigung der Spareinlagen hast du die Freistellungsaufträge nicht automatisch widerrufen.

    Passieren wird aber nichts.

    Zinsen über 801,00 € erklärst du in deiner Steuererklärung für 2007.

    Wenn die Banken bisher schon die 950,00 € verbraucht haben, erhält das BZSt eine entsprechende Mitteilung der Banken und meldet die ganze Sache an das zuständige Finanzamt (das kann sich über 2 Jahre hinziehen). Die prüfen dann erstmal, was in deiner Steuererklärung erklärt wurde und fordern dich ggf. auf, nachzuweisen, welche Zinsen dir in 2007 insgesamt zugeflossen sind und wem du welchen Freistellungsauftrag erteilt hast. Gleichzeitig wirst du gebeten, sofern noch nicht geschehen, die Freistellungsaufträge anzupassen…

    Wenn deine Zinsen unter 801,00 € liegen, wird nie einer etwas davon erfahren ;-)...

    Quelle(n): berufl. Tätigkeit
  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Von den Banken, bei denen du JETZT Kunde bist, zähle die Freibeträge selber zusammen

    2. Bei bereits gekündigten Banken zähle noch dazu, wieviel Zinsen du dort in diesem Jahr bis zur Kündigung TATSÄCHLICH erhalten hast.

    Wenn alles zusammen weniger als 800 Euro macht, ist alles OK.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich stand mal vor gleichem Problem und hab mal direkt beim Finanzamt nachgefragt, ob ich eine Übersicht meiner beantragten Freibeträge von denen bekommen kann - eine solche Übersicht kann/will ?!? man mir dort aber nicht geben, das "es meine Verantwortung ist, den Maximalbetrag nicht zu überschreiten"...

    folgende Annahm von mir OHNE GEWÄHR

    solange die tatsächliche Summe der Zinserträge das Limit nicht übeschreitet, gibt's auch kein wirkliches Problem....

    Aber es ist tatsächlich NICHT ERLAUBT das Limit, verteilt über mehrere Kreditinstitute, zu überschreiten!!!

  • Nagual
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Bin da irgendwie überfordert. So weit ich das >aus Österreich< sehe, geht es hier auch um Finazangelegenheiten (Steuerfreibeträge, Prämien). Daher MÜSSTE das Finanzamt davon wissen.

    Möglich, daß der Amtsschimmel schläft. SEHR gut möglich,

    daß man Dir Ärger macht, daß DU zu Unrecht, Begünstigungen lukrierst!!

    >Holzauge, sei wachsam<!!!

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