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Wie lange dürfen 16.jährige drausen bleiben?
Wie lange dürfen 16jährige drausen bleiben,wenn sie mit ihren Freunden unterwegs sind,und die Mutter meistens nicht weiß wo ihr Kind ist.
18 Antworten
- sternschnuppeLv 6vor 1 Jahrzehnt
hallöchen,
ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr, danach nur in Begleitung Erwachsener.
In Kneipen darf man ab 16, Bier Wein und alkoholische Getränke zu sich nehmen.
Spirituosen, Schnäpse und Alkopops erst mit 18.
- vor 1 Jahrzehnt
..ganz sicher:
bis 16 Jahre = spätestens 22:00 Uhr
16 bis 18 Jahre = spätestens 24:00 Uhr
Vectra
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- hexe22Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ok. Hier hast du die korrekte Antwort! Du darfst dich bis 0.00 Uhr in Kneipen, Zelten und so aufhalten! Danach muÃt du Veranstaltungen und sonstige Dinge verlassen.
Lg Hexe
- LaredoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich meine es wäre 22 Uhr,war jedenfalls früher so, da ich aber 61 Jahre alt bin, ist früher schon ziemlich lange her!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ganz einfach ,laut jugengschutz darfst du bis 00.00 uhr raus,es liegt aber an letztendkich deinen eltern wie lange sie dir ausgang gewähren,schlieÃlich sind sie deine erziehungsberechtigten. Auch wenn es sch.... ist,
Es ist aber auch deine pflicht deinen eltern zu sagen wo und mit wehm du unterwegs bist,denn deine eltern sind für dich haftbar.
- vor 1 Jahrzehnt
also laut Gesetz darf man als 16 jähriger "nur" bis 24 Uhr drauÃen sein aber wenn dich die Bullen nach 24 Uhr irgendwo in einem Club antreffen ist es zu spät ein kurzbesuch bei deiner Mutter mit den Bullen wird fällig also lieber schön um 24 Uhr zu hause sein
- vor 1 Jahrzehnt
bis 24 uhr. aber dann ginbs ja noch diese formulare (z.B. bei fetenpowwer) die kannst du ausfüllen und von deinen eltern unterschreiben lassen und dann brauchst du noch eine person die mind. 18 jahre alt ist. das ist dann deine aufsichtsperson und mit der darfst du so lange weg bleiben wie du willst
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
gugge hier: http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~...
Zitat: Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Zitat: § 5
Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Bis du 18 bist, müsste Mutter eigentlich immer wissen, wo ihr Kind steckt, denn sie trägt die Verantwortung für dein tun, auch wenn es praktisch meist nicht praktibal ist, das zu kontrollieren.
Also ist es in der Hauptsache eine Vereinbarungssache zwischen dir und deinen Eltern, solange du unter 18 bist und bei ihnen wohnst, wie lange du mit Absprache mit Ihnen dich wo aufhalten solltest. ;-) Ab 24.00 Uhr ist dann wohl Schluss.
Machen deine Eltern da Probleme, solttest du zuhause sein, wann sie es meinen oder du musst halt mit evtl. Konsequenzen ihrerseits leben/rechnen.