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Hallo wichtige Frage!!!?

mir ist was ganz blödes passiert--ich hatte vor längerer Zeit an der tankstelle getankt-dann aber gemerkt das ich meine ec-karte net dabei hatte. der Pächter meinte ich soll meinen Ausweis da lassen und es später bezahlen. Nun habe ich es leider völlig vergessen und gestern rief mich die Polizei an und sagte mir das ich eine Anzeige wegen Diebstahl habe!! Ach ja es handelt sich um 30€. Ich selbst hatte vorher noch nie was mit der Polizei zu tun-bin also weder vorbestraft oder sonst was.. Was kann mir nun passieren??

25 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nix. Du gehst zu der Tankstelle, bezahlst Deine Rechnung, holst Dir Deinen Ausweis wieder, und rufst am besten mit Deinem Handy gleich bei der Polizei an, damit die wissen, dass die Sache erledigt ist. Die werden den Tankstellenpächter sprechen wollen, aber es ist in dem Fall nur fair, dass Du das auf Deine Kosten machst. Er kann dann die Anzeige sofort zurückziehen, und damit ist die Sache erledigt. Du wirst dann noch ein Briefchen vom Staatsanwalt bekommen, in dem steht, dass das Verfahren eingestellt wurde.

    Quelle(n): Ist mir auch schon passiert; es waren 60 Deutschmark-West.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Jetzt habe ich die abenteurlichsten Sachen gelesen. Erstens es ist weder Diebstahl noch Unterschlagung, sondern Betrug, in diesem Fall ein sogenannter Tankbetrug. Zur Erklärung bei einem Diebstahl geht es um eine Wegnahme, einer fremden beweglichen Sache und es muß eine rechtswidrige Zueignungsabsicht vorliegen. Bei einer Unterschlagung bekommt man etwas freiwillig herausgegeben und gibt es nicht wieder heraus. Klassischer Fall ich leihe mir etwas und auf Verlangen gebe ich es nicht zurück. Bei einem Betrug (wie dir vorgeworfen wird) täuscht man z.b. vor etwas bezahlen zu wollen, obwohl man weiß ich kann nicht bezahlen (z.b. in einem Restaurant, Kneipe, Taxifahrten) oder auch an einer Tankstelle. Und dem anderen in diesem Falle dem Pächter muß ein Vermögensnachteil entstanden sein. Bezahlen muß du die Rechnung in jedem Fall. Ein Betrug ist jedoch kein Antragsdelikt, das heißt es wird nicht auf Antrag des Geschädigten (Pächter) eine Strafanzeige erstattet, sondern von Amts wegen (Polizei erfährt von einer bestimmten Straftat, hier Betrug und muß eine Strafanzeige fertigen). Deswegen kann die Anzeige auch nicht zurückgezogen werden, da die Polizei nicht die Befugnis hat ein Verfahren einzustellen. Das kann nur die Staatsanwaltschaft. Ein Verfahren gilt dann als eröffnet wenn eine Strafanzeige gefertigt wurde. In jedem Fall bekommst du als Beschuldigter noch eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei (bzw. von dem Sachbearbeiter des zuständigen Kommissariates). Wenn du ihm dann die Quittung des inzwischen beglichenen Betrages vorlegen kannst, wird dies in der Vernehmung mit vermerkt. Anschließend geht das ganze zur Staatsanwaltschaft. Wenn du dir bisher nichts zu schulden kommen lassen hast und du ein wenig Glück und einen netten Staatsanwalt oder Staatsanwältin hast wird die Sache eingestellt. Wahrscheinlich sogar, denn es wird schwierig sein dir nachzuweisen das du vorsätzlich einen Betrug begehen wolltest. Aber selbst wenn der Staatsanwalt Anklage erheben sollte und es zu einem Gerichtstermin kommt ist es nahezu unwahrscheinlich das du verurteilt wirst. Hier in Deutschland gilt immer noch, im Zweifel für den Angeklagten. Und da du deinen Ausweis hinterlegt hast ist es nahezu unmöglich dir einen Vorsatz zu unterstellen. Denn Straftaten müssen (fast)immer vorsätzlich begangen werden. Einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht !!!!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sprich schnell mit dem Pächter und zahle sofort. Der Pächter läßt dann die Anzeige vlt fallen. Und du hast Ruhe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nichts wird passieren. Zahle einfach die dreißig Euro und ich bin mir sehr sicher, das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Teile es der STA aber mit Quittung mit.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, im Ernstfall kannst Du wegen Diebstahls von einem Gericht verurteilt werden, aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.

    Was ich nicht verstehe: Wenn Du Deinen Ausweis dort gelassen hast, musst Du Dich doch früher oder später daran erinnert haben? Oder bist Du jetzt seit Wochen ohne Ausweis?

    Der Tankstellen-Pächter hat natürlich ein paar Tage gewartet und dann Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet. Als ALLERERSTES fahr jetzt sofort hin und bezahl diese 30 Euro. Und hol Deinen Ausweis ab, wenn der Pächter ihn nicht als Beweismittel der Polizei gegeben hat. Im letzteren Fall geh zur Polizei und hol ihn dort ab; sie müssen in Dir geben.

    Bitte den Pächter, dass er die Anzeige zurückziehen möge. Wenn Du ihm ehrlich sagst, wie es war, wird er das wohl tun. Er will ja nur sein Geld.

    Das normale Verfahren läuft so: Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige bekommen (via Polizei) und beschließt ein Ermittlungsverfahren. Damit betraut sie die Polizei. Die gibt Dir Gelegenheit zur Stellungnahme, aber Du musst bei der Polizei zur Sache nichts sagen (Du musst nur Deine Personalien angeben). Wenn Du allerdings nichts sagst, gehen sie immer davon aus, dass die Anzeige wahr ist, und erheben Anklage beim Amtsgericht für Strafsachen. Das schickt Dir dann die Anklage und gibt Dir Gelegeheit zur Stellungnahme. Wenn Du nichts schreibst oder nichts Überzeugendes, dann erst eröffnet das Amtsgericht das Verfahren. Es kommt zur mündlichen Verhandlung, und wenn Du da den Richter überzeugst, gibt es einen Freispruch, oder er stellt das Verfahren gegen - wasweißich - 50 Euro ans Rote Kreuz ein. Wenn Du ihn nicht überzeugst, wird er Dich zu ein paar Tagessätzen Geldstrafe verurteilen.

    Du kannst schon jetzt einen Anwalt beauftragen, aber das würde ich nicht tun. Ich würde einfach zum Pächter gehen und zur Polizei und versuchen, die Kiste totzumachen.

    Viel Glück!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zahle die 30 Euro an der Tankstelle,nehme deinen Ausweis zurück und fahre bei der Polizei vorbei.Im übrigen hätte der Pächter deinen Ausweis nicht als Pfand behalten dürfen.

    Quelle(n): ed
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh zur Tankstelle und bezahl Deine Rechnung. Du kannst auch mit den Pächter dort sprechen. Vielleicht zieht er dann seinen Strafantrag zurück. Die Anzeige selbst kann er nicht zurückziehen. Das geht nicht. Die Verfolgung der Straftat kann dann wegen nichtöffentliches Interesse eingestellt werden.

  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ganz blöd. Wenn du deinen Ausweis hinterlässt, ist es klar, dass du nicht klauen willst. Mir ist es passiert, dass ich statt Super Plus einmal Diesel getankt habe. Es hat sich alles leicht geregelt.

    Am bnesten sstelle die Frage bei www.anwalt.de.

    Ich vermute nur, dass wenn du zur Polizei gehst (die Anzeige hat der Pächter der Tankstelle erstattet) und alles bezahlst, zusammen mit Sicherheitsleistung, folgt der logische Schluss. Ich habe überhaupt gemerkt, dass man sich mit Pollizisten viel leichter verstehen kann, als mit solchen kleinen, unlogisdch denkenden Typchen, die ein bisschen mehr Geld haben. Und Anzeige darf jeder ersstatten.

    Anzeige beim Vorhandensein eines Ausweises. kan dieser überhaupt denken?

    Als rache würde ich Anzeige gegen seine Tankstelle erstatten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rein rechtlich hast Du eine Unterschlagung begangen. Allerdings verstehe ich den Tankstellenpächter nicht. Er hatte Deinen Perso, also auch Deine Adresse, warum hat er Dich nicht kontaktiert?! Kopfkratz...

    Apropos Kontakt, geh zur Tankstelle, bezahle, laß Dir ne Quittung geben und geh damit zur Polizei. Erklär denen den Sachverhalt. Man kann schließlich mal was vergessen. Vielleicht wird das Verfahren eingestellt und es passiert nichts weiter.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hab etwas ähnliches schon mal durch -ging darum -hab nur die Viegnette Bezahlt -

    Ich habe getankt und die Karte hin gegeben und die autobahnvi. gekauft . sie hat aber nur die viegnette abgezogen . Ich hab es nicht gemerkt , erst als ich Post von der Polizei bzw.vom Gericht erhielt . habe bezahlt und gut war es . Es war nur ein missverständnis . bei Dir ja wohl auch -also suche das Gespräch mit dem pächter und alles wird gut .

    Lg Sally

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh zu dem Pächter, bring ihm das Geld und entschuldige dich (heb dir die Quittung aber gut auf!). Dann geh zur Polizei, erzähl ihnen das und zeig ihnen die Quittung. Wenn dir dein Gegenüber dort blöd kommt, kannst du ihn immer noch fragen, ob er wirklich meint, daß du so blöd bist, den Ausweis irgendwo zu lassen und zu glauben, daß du damit ungeschoren davon kommst.

    Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen (wenn bezahlt ist)

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