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versicherung?

wir haben eine versicherung abgeschlossen, leider konnten wir nicht direkt zahlen und dann hat uns die versicherung gekündigt, jetzt kommen sie ohne vorwarnung mit nem inkassobüro auf uns zu, haben die ein recht die kohle einzufordern?

abschluß und kündigung verlief innerhalb von zwei monaten

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wär jetzt interessant zu wissen, welche Art von Versicherung. Nehme mal an, es handelt sich hier um eine Sachversicherung, denn da hat der Versicherer Anspruch auf Zahlung des Erstjahresbeitrages.

    Da ihr nicht innerhalb von 2 Wochen von eurem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht habt, kam der Vertrag zustande. Die Versicherung kündigt euch aufgrund §38 (Nichtzahlung des Erstbeitrages), der Vertrag gilt somit als hinfällig. Der Versicherer hat aber das Recht, die Erstprämie gerichtlich bei euch einzuklagen.

    Quelle(n): War mal vom Fach
  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Bin der gleichen Meinung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Und es wäre auch möglich das die Versicherung einen gewissen Prozentsatz der bei 30% liegt glaub ich vom Jahresbeitrag fordern kann. Hast du keinen Schein wo das drin steht. Im schlimmsten Fall können die auch die Prämie für die gesamte Vertragslaufzeit fordern wie beim Handyvertrag.

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