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Welche Rechte und Pflichten, wenn KEIN schriftl. Mietvertrag besteht?
Welche Rechte und Pflichten haben jeweils Mieter und Vermieter wenn kein schriftlicher Mietvertrag geschlossen wurde?
M.E. gibt es da gewisse gesetzliche Grundlagen und Standards.
Wo finde ich diese Standards und wie lauten sie?
Danke.
8 Antworten
- horschLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gelten die Bestimmungen des BGB §§ 535-597 und die Schuldrechtsgesetze des BGB.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Mietverhältnis besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem für die Wohnung Miete bezahlt wird. Also Kontoauszüge mit Angabe von "Mietzahlung für Wohnung Nr. ... für den Monat ...", unbedingt aufheben. Aus diesen Quittungen leiten sich dann alle Rechte entsprechend BGB ab.
z.B. muà man im Winter nicht Schnee räumen, im Sommer nicht die Wege kehren und man braucht auch nicht zu renovieren. Man könnte sogar vom Vermieter verlangen, daà er in angemessenen Zeiträumen auf seine Kosten renoviert.
- vor 1 Jahrzehnt
es gilt das Mietrecht nach BGB wenn!
1 schon mal Miete gezahlt wurde
2, der Wohnraum bewohnt wird
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- LaleluLv 4vor 1 Jahrzehnt
hier gilt der übliche Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist und keinen Schönheitsreparaturen
- Michael K.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
immer, wenn kein anderslautender Vertrag besteht (egal, in welchem Bereich) gilt das BGB. Dazu kommt noch, dass speziell im Mietrecht das Gewohnheitsrecht sehr stark ausgelegt wird. In der Praxis besteht ein Mietvertrag, der durch die Macht des Faktischen vorhanden ist. Dazu zählen Mindestkündigungsfristen und alle anderen Rechte und Pflichten, die aus einem unspezifischen Mietverhältnis resultieren und im Mietrecht hinterlegt sind!
Nochmal: es gibt einen Vertrag, der im BGB geregelt wird.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Mietvertrag ist an die Schriftform gebunden. Existiert ein solcher nicht, existiert auch kein Mietverhältnis!
- vor 1 Jahrzehnt
Kein Mietvertrag,kein Recht da zu Wohnen!!!Würde ich jetzt mal so sagen!!!!