Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Welche Rechte und Pflichten, wenn KEIN schriftl. Mietvertrag besteht?

Welche Rechte und Pflichten haben jeweils Mieter und Vermieter wenn kein schriftlicher Mietvertrag geschlossen wurde?

M.E. gibt es da gewisse gesetzliche Grundlagen und Standards.

Wo finde ich diese Standards und wie lauten sie?

Danke.

8 Antworten

Bewertung
  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gelten die Bestimmungen des BGB §§ 535-597 und die Schuldrechtsgesetze des BGB.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gilt das Mietrecht im BGB. Für Mieter von Vorteil.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Mietverhältnis besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem für die Wohnung Miete bezahlt wird. Also Kontoauszüge mit Angabe von "Mietzahlung für Wohnung Nr. ... für den Monat ...", unbedingt aufheben. Aus diesen Quittungen leiten sich dann alle Rechte entsprechend BGB ab.

    z.B. muß man im Winter nicht Schnee räumen, im Sommer nicht die Wege kehren und man braucht auch nicht zu renovieren. Man könnte sogar vom Vermieter verlangen, daß er in angemessenen Zeiträumen auf seine Kosten renoviert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    es gilt das Mietrecht nach BGB wenn!

    1 schon mal Miete gezahlt wurde

    2, der Wohnraum bewohnt wird

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Lalelu
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    hier gilt der übliche Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist und keinen Schönheitsreparaturen

  • vor 1 Jahrzehnt

    immer, wenn kein anderslautender Vertrag besteht (egal, in welchem Bereich) gilt das BGB. Dazu kommt noch, dass speziell im Mietrecht das Gewohnheitsrecht sehr stark ausgelegt wird. In der Praxis besteht ein Mietvertrag, der durch die Macht des Faktischen vorhanden ist. Dazu zählen Mindestkündigungsfristen und alle anderen Rechte und Pflichten, die aus einem unspezifischen Mietverhältnis resultieren und im Mietrecht hinterlegt sind!

    Nochmal: es gibt einen Vertrag, der im BGB geregelt wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Mietvertrag ist an die Schriftform gebunden. Existiert ein solcher nicht, existiert auch kein Mietverhältnis!

  • Kein Mietvertrag,kein Recht da zu Wohnen!!!Würde ich jetzt mal so sagen!!!!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.