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Ist "Schwarzlaufen" strafbar ?

Situation:

In München gibt es mehrere Stellen, wo der Bahnsteig der S-Bahn auch für Fußgänger von einem Ende zum anderen praktisch ist (zum Beispiel, wenn man bei Regen runter fährt, durchläuft und 500 Meter weiter wieder rauskommt). Laut Tarifordnung muß man dann aber eine Bahnsteigkarte für 20 (?) Cent kaufen.

Wenn man auf dem Bahnsteig ohne Bahnsteigkarte angetroffen/kontrolliert wird (selten, aber möglich), was kann dann passieren ?

- Schwarzfahren ist ja nicht (schließlich wurde keine Beförderungsleistung erschlichen).

- "Erhöhtes Beförderungsentgelt" kommt deshalb ja auch nicht in Betracht.

- Ist das Hausfriedensbruch ? Kann man dann verknackt werden ?

- Oder können die einen nur eben rauswerfen ?

- Oder ist es einfach so, daß man auf eigene Gefahr läuft, also nicht über die Bahn versichert ist, wenn man auf einer Bananenschale ausrutscht ?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da für den MVV die Beförderung ab dem Betreten der Bahnsteige beginnt, können sie das erhöhte Beförderungsentgeld verlangen. Als Nachweis, dass man nur zu Fuss unterwegs war und keine Beförderung in Anspruch genommen hat, dient eben diese Bahnsteigkarte.

    Ist zwar traurig, aber da das Betriebsgelände der MVV gehört haben sie Hausrecht und können dies auch verlangen.

    Hausfriedensbruch ist es nicht, da es ja kein unlaubtes Betreten ist. Das Betreten des Geländes geschieht immer auf eigene Gefahr, so dass der MVV hier aus Haftungsfragen raus ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wo ist das Problem ? Wenn festgehalten ist, dass man sich ohne Bahnsteigkarte von 20 Cent sich nicht am Bahnsteig aufhalten darf, halt Dich einfach dran, und kauf Dir so eine Karte. Ende der Durchsage.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Naja, das ist in München und einigen Verkehrsverbünden so, dass dort der Kauf einer sogenannten Bahnsteigkarte nötig ist, um sich an Haltestellen und Bahnhöfen aufhalten zu dürfen.

    Vorrangig ist dieses Prinzip dafür entwickelt worden, um Obdachlose etc. aus den Haltestellen und Bahnhöfen zu verbannen. Was schlimmstenfalls passieren kann, wenn du ohne Bahnsteigkarte an der Haltestelle stehst ist eine gute Frage: die Frage wäre eher, ob du überhaupt kontrolliert werden würdest (was ich kaum glaube).

    Selbst wenn sollte daruaf keine hohe Strafe stehen (würde mich sehr wundern)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz einfach, in München kostet der Aufenthalt am Bahnsteig genauso wie das Schwarzfahren 40 €. Und beim 2. oder 3. mal gibts eine Strafanzeige.

    Übrigens: Alle schrecklichkeiten die Sie sich in Ihrer Frage überlegt haben können auch noch eintreffen (Hausverbot haben sie noch vergessen).

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es handelt sich dabei nicht um "Beförderungserschleichung", sondern um unerlaubtes Betreten.

    Der Inhaber erlaubt die Nutzung seines Grundstücks unter Auflagen (Fahr- oder Bahnsteigkarte).

    Der Strafenkatalog ist mir da nicht so geläufig, dürfte aber beim ersten mal mit Verweis vom Grundstück enden.

    LG

    Christian

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