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Umgangsregelung mit dem Kind: 3 Tage beim vater, 4 bei der mutter-gibts das, wenn ich das als mutter nicht wil

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Mutter das nicht will, muss sie das vor dem Familienrichter bekunden und begründen. Heute ist es nunmal so, dass beide Elternteile gleiches Sorgerecht haben, wenn sie verheiratet sind/waren. Für das Kind selbst halte ich diese Regelung, sofern es sich um "normale" Verhältnisse handelt, eine recht gute Lösung, nur leider nicht immer durchführbar. Und wenn keine Regelung im privaten Bereich geschaffen werden kann, muss man das Familiengericht hinzuziehen, das dann ne Entscheidung fällt

    Diese Regelung gibt es in vielen Familien, auch hier in Deutschland, Familien, die sich noch normal unterhalten können und bei denen die Kommunikation der Eltern stimmt!

    Quelle(n): Wichtig ist in solchenFällen auch die Beurteilung, wie das Kind sich fühlt, zu welchem Elternteil es einen engeren Kontakt hat. Und wenn es sich super mit beiden versteht, ist diese Regelung echt prima, denn es hat während der Woche beide!!!!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    mich würde mal interessieren, warum du das nicht willst?

    ich glaube vielmehr, dass du deine eigenen Interessen vor die deines Kindes stellst

    Wenn dein Kind diese Regelung für sich in Ordnung findet, sollte man dem schon nachgeben

    ein Kind kann am wenigsten dafür, dass Mama und Papa keinen Bock mehr aufeinander haben und Kinder brauchen nun mal beide Elternteile

  • Ihr solltet die beste lösung für den Zwerg finden!!Und eure bedürfnisse müßt Ihr einfach zurückschrauben!!!Egal warum und wie ihr euch getrennt habt,das wichtigste sollte der Zwerg sein!!Solltet nicht wie ein EX-paar handeln sondern wie Eltern eines gemeinsamen Kindes!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das gibt es wenn das Gericht das festlegt weil der Vater das vordert und das Gericht der meinung ist das es so okay ist.

    Gesetzlich haben wir ja mittlerweile gemeinsames Sorgerecht außer einer baut richtig mist!!!

    Drei Tage beim Vater 4 bei der Mutter bedeutet das Kind wenn schulpflichtig geht Freitags nach der Schule zum Vater und geht montags morgen von ihm zr schule nanacch zur Mutter und bleibt dort bis Freitags morgens.

    Bei nicht schulpflichtigen Kindern kann das auch anders laufen.

    Man sollte immer eine gemeinsame lösung schaffen die allen beteidigten zusagt.aber immer geht das leider nicht und dann greift gegebenenfalls der Richter ein!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Mein großer Sohn ist 8 und ich könnt mir das nicht vorstellen das er paar Tage beim Vater und paar Tage bei mir wohnt, zumal er schulpflichtig ist. Wir sehen uns regelmäßig und das reicht ihm und find ich okay. Mehr möchte ich auch nicht und immerhin hat das Kind ab einem gewissen Alter mit zu entscheiden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein das gibt es hier nicht . In Amerika ja...Wo sollte denn das hinführen . Das arme Kind weiss ja garnicht wo es wirklich Zuhause ist .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde diese Reglung absolut schwachsinnig. Zumal wenn das Kind im Kiga Alter ist ist es blöd diese hin und her schieberei. Besser wäre dann die Reglung die Woche Über bei einer Person und am Wochenende beim anderen. Einfach damit das Kind die Woche über eine festen Rytmus hat. Habe das bei einer bekannten erlebt wie stressig diese 3/4 Reglung ist. Für die Kinder war das eine Totour . ANfang der Woche waren sie drei tage bei Papi, Montags-Mittwochs dann rest der Woche bei Mami. Die Eltern haben sich nur noch gestritten weil er einen anderen Rytmus wie sie hatte. Das ist nicht gut.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist so, wie Septera es beschreibt: Jedes zweite Wochenende kann der Vater die Kinder zu sich nehmen. Er kann sich auch sonstwo mit den Kindern aufhalten und muss der Frau nicht sagen, wo und was er mit den Kindern macht.

    Eine Nachbarin macht das gerade durch. (Die 8jährige Tochter will nicht mehr zu ihm und muss das dann auch nicht. Der 2jährige Sohn kann sich noch nicht so richtig äußern und muss immer mit.)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also abgesehen davon, daß das für ein Kind die Hölle ist alle paar Tage umzuziehen(man stelle sich das vor) glaube ich nicht daß ein vernünftiger Richter so eine Entscheidung trifft, es heisst ja immer zum Wohl des Kindes und das bedeutet auch , daß es einen vertrauten festen Bezugspunkt gibt, an welchem es seinen Alltag leben und erleben kann, nene das kann ich mir nicht vorstellen so ein Rumgezerre!!! Ich kenne ein Paar die haben diese Regelung wöchentlich gehabt, dazu muss man allerdings sagen , daß sie im selben Haus wohnten ( einer Vorderhaus der andere hinterhaus) und selbst das erwies sich nicht als sehr praktisch, jedoch war dies eine von den Eltern gewollte und keine angeordnete Entscheidung, die sich ziemlich schnell als Überforderung für die Kinder darstellte!!! Ich glaube nicht das so ein Wahnsinn von irgendeinem Gesetz unterstützt wird!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe mal vor einigen Jahren auf 2 Jungs nachmittags aufgepasst. Bei denen war das so, wie du es beschreibst.

    Sie waren damals 5 und und 7 Jahre alt und hatten sehr an der dauernden Umstellung zu "knabbern". Es hat sie sehr stark belastet.

    Also tue deinen Kindern einen Gefallen und beschränke es nur auf das Wochenende.

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