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MAMA fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

Haftpflicht versicherung?

Hallo,

ich hatte einige Kameras etc. Sachen von meiner Hochschule ausgeliehen und die hat eine Freundin von mir kaputt gemacht (runter gefallen).

Ob die Versicherungsfirma von der Freundin diesen Fall übernehmen muss+ bezahlen muss?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sagt mal Leute seid Ihr nicht mal in der Lage eine Frage richtig zu lesen?

    Nicht seine Freundin hat ihm die Sachen geliehen, sondern er hat sich die Sachen bei der Hochschule geliehen und sie hat sie kaputt gemacht!!!

    In dem Fall ist es vollkommen unerheblich wer der Eigentümer oder Entleiher der Gegenstände ist.

    Eine dritte Person hat die Gegenstände beschädigt und ist somit Schadenersatzpflichtig, somit tritt automatisch die Haftpflichtversicherung dieser Person in Kraft - sofern diese eine hat und die Geschichte tatsächlich so vorgefallen ist.

    Und wer behauptet geliehene Sachen müssten nicht ersetzt werden soll mal mit nem Mietwagen gegen einen Baum fahren (muss ihm ja nichts passieren dabei)!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es ein Schaden ist, dann ein Haftpflichtschaden. Doch Vorsicht: geliehene Sachen sind nicht versichert. Wenn deine Freundin also von dir die Sachen geliehen und dann beschädigt hat, sind sie nicht versichert! Wenn du sie geliehen hast und dann beschädigt, sind sie nicht versichert.

    Wenn du die Sachen in der Uni versehentlich beschädigt hast, sind sie über deine Haftpflicht versichert! Capisce?

    PS zu Strolch: mal locker bleiben! In der PHV sind geliehene Dinge nicht versichert! Der Anspruchsteller muss der Eigentümer sein! Und ein Mietauto hat nichts mit PHV zu tun!

    Quelle(n): 22 Jahre Versicherungsbranche...
  • vor 1 Jahrzehnt

    nein!! geliehene sachen sind ausgeschlossen!!

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Glaube ich nicht, denn vermietet, verpachtet oder verliehen - das wird von den Versicherungen ausgeschlossen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du dir die Gegenstände geliehen hast und deine Freundin diese beschädigt hat, ist es eindeutig ein Haftpflichtschaden.

    Die Sachlage ist wie folgt: Es ist egal ob du dir diese Gegenstände geliehen hast oder ob sie dir gehörten. Du bist in diesem Moment der Besitzer.

    Achtung!! Wenn du diese Sachen selber gekauft hast bist du der Eigentümer!!!

    Deine Freundin hat die Gegenstände beschädigt und somit ist die Privathaftpflicht in der Haftung.

    Es ist egal ob der Besitzer diese von jemanden geliehen (entgeldlich oder unentgeldlich), geleast oder nur aufbewahrt hat.

    Was meine Vorredner angeht, die sagen das die Versicherung nicht für geliehene Gegenstände aufkommt, so ist dies nur zum Teil richtig.

    In deinem Fall ist es wie oben beschrieben.

    Anders wäre es wenn deine Freundin die Gegenstände sich bei dir geliehen hätte. Dann kommt es nur darauf an bei welcher Versicherung sie ist. Es gibt Versicherungen die, wie meine Vorredner es schon sagten, dies ausschließen. Andere verlangen bei Einschluß einen Aufschlag und andere wiederum haben es bereits eingeschlossen.

    Sollte es eingeschlossen sein, so ist bei einigen so das diese eine Selbstbeteiligung verlangen. Andere wiederum nicht.

    Mein Tip:

    Sprecht mit dem Versicherungsvertreter deiner Freundin. Wenn ihr ihm vertraut spielt mit offenen Karten. Denn wenn die Versicherung schon länger läuft und es bisher nicht zu Schadensregulierungen gekommen ist, so ist die Versicherung meisten so kulant diese auch bei unklarer bzw. nicht regresspflichtigen Fällen zu regulieren.

    Quelle(n): AWD
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sobald sich eine fahrlässige Handlung nachweisen lässt, ist die Freundin bzw. deren Versicherung haftbar. Das Wort "Freundin" würde ich in der Schadensmeldung dringend vermeiden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr müsst das so angeben, dass Du Dir die Kamera geliehen hast ,und sie hat sie aus versehen runter geworfen. Es darf nicht beim Gebrauch passiert sein. z.B. Wenn die Kamera beim Fotografieren runter gefallen, ist bezahlt die Versicherung nicht. Hat die Freundin ,die Kamera,die bei Dir zu Hause auf dem Tisch lag runter geworfen,zahlt die Versicherung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sag im Sekretäriat bescheid! Die wissen, ob ihre Versicherung greift, oder ob sie sich an die deiner Freundin halten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein muß sie nicht da es dein eigenes verschulden war das du deine kameras hergeliehen hast.außer du sagst deiner versicherung das du daran gestoßen bist

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicher, dafür hat sie ja eine Privathaftpflicht!

    Sie darf nur nicht erzählen, dass Du ihr das gegeben oder geliehen hast, sondern sie hat es sich einfach genommen und dabei ist es dann passiert.

    Ich ruf dann immer bei meinem Versicherungsagenten an, der sagt dann immer wie ich es nicht sagen darf und dann sagt er mir auch, was er an Belegen braucht.

    Wahrscheinlich muss die Hochschule eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag rausgeben

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