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GEZ - wollen zusätzlich Rundfunkgebühr für Autoradio meines Mannes !?
Ein Beauftragter der GEZ war kürzlich bei uns und warf eine Karte in den Briefkasten wegen Anmeldung Autoradio meines Ehemannes. Kennzeichen und Automarke waren auf der Karte vermerkt und ein über 1 Jahr zurückdatiertes Anmeldedatum.
M.E. ist das Autoradio des Ehemannes über die Rundfunkgebühr, die ich bezahle, mit abgedeckt.
(nur bei eheänl. Lebensgemeinschaft wird die Gebühr 2-mal fällig).
Ich brauche Argumente, wenn möglich eine rechtliche Begründung, und Tipps zur Vorgehensweise, wenn:
1. Ein Gebührenbescheid kommt
2. der Beauftragte nochmal vor der Tür steht (okay, ich schmeiß ihn einfach raus ...)
Die einschlägigen Seiten wie www.gez-abschaffen.de habe ich schon besucht, so wie ich es herauslese ist es NICHT zulässig, dass Ehegatten auch zur Kasse gebeten werden - doch irgendwie fehlt mir noch der letzte rechtliche Beweis, mit dem ich dann schlagkräftig gegenüber der GEZ argumentieren kann.
Kann die GEZ verlangen, dass wir unsere Heiratsurkunde als Beweis vorlegen?
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die GEZ verdächtigt erstmal grundsätzlich JEDEN nicht
oder zu wenig GEZ gebühren zu zahlen.
So kam es zu so lustigen Sachen, wie Haustieren die
angeschrieben wurden, sie sollen nachträglich GEZ zahlen.
Das ist die sogenannte Schuldvermutung, die ja auch
in unserem Grundgesetz verankert ist *ironie
1. Schreibe einfach zurück, dass du dich aufgrund von
§5(1) Staatsvertrag weigerst.
2. Lass ihn einfach nicht rein. Diese Menschen haben
KEIN hoheitsrecht, d.h. die dürfen werder in deine
Wohnung noch sonst was. Das sind nur die Eintreiber,
die sind noch nichtmal von der GEZ selbst sondern
private Hilfssheriffs die nach Anzahl der reingelegten Leute
bezahlt werden.
(Auszug Rundfunkgebührenstaatsvertrag)
§ 5 Absatz 1
"Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang
bereitgehalten werden,wobei für Rundfunkempfangsgeräte
in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr
zu entrichten ist;
2. als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte
vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung
oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges
zum Empfang bereitgehalten werden."
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn es sich um ein Geschäftsfahrzeug oder einen Dienstwagen handelt, muss für das Autoradio gezahlt werden. Die Gebühren sind dann von der Steuer absetzbar.
Bei Privatfahrzeugen ist keine GEZ zu zahlen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auf der Seite.... steht:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/...
Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen?
Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschlieÃlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.
Das sagt doch alles. Um den GEZ Mann mach dir keine Sorgen, der Typ wird auf Erfolgsbasis bezahlt, nur wenn er was findet, wird er bezahlt. Und da der Typ nichts findet, erfindet er halt etwas und es ist ihm egal, ob es stimmt.
- vor 1 Jahrzehnt
Es sollte geklärt werden ob das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Ist dieses der Fall, so muss es zusätzlich angemeldet werden.
Wird in einem Haushalt bereits GEZ gezahlt und das Fahrzeug wird nur Privat genutzt, entfällt die Anmeldung.
Man sollte den Zahlungsbeleg mit GEZ Nummer an die GEZ schicken, immer vorausgesetzt, Private Nutzung.
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- Michael K.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
zusätzlich kann das nur sein, wenn dein Mann selbständig ist!
Ehepartner und auch eheähnliche Gemeinschaften sind nur 1x pflichtig. Nur bei Selbständigkeit sieht das anders aus...
- whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
das auto ist anders geregelt. wenn das auto privat genutzt wird muss er nicht gez zahlen.
- reikianerLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hat dein Mann eine Firma und ist es ein Firmenauto. Dann ist es berechtigt.
Ansonsten habe ich im Internet gelesen, dass man gar nicht auf Gebührenbescheide reagieren soll, dann fällst du irgendwann aus dem Raster. Deine Entscheidung, ob du das ausprobieren möchtest :-). Viele Rechte hat die GEZ nicht.
Das mit der eheähnlichen Gemeinschaft wegen doppelt zahlen ist in meinen Augen Blödsinn. Wieso sollen die für 1 Radio 2 x bezahlen. Zahlen muss der FAhrzeughalter. Das hat doch nichts mit verheiratet sein zu tun.
- WühlmausLv 6vor 1 Jahrzehnt
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/... Beim sich öffnenden Fenster links oben auf "GEZ Startseite klicken, und dann auf der li. Seite auf Punkt 25.
Und was heiÃt rausschmeiÃen? Den Typen würde ich erst gar nicht in die Wohnung lassen!!!! Da hat er kein Recht zu.
- vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weià gilt die GEZ Gebühr nur für 1 Fernsehgrät und 2 Radios, wobei das Autoradio bereits mit eingerechnet ist. Man müsste theoretisch jeden Fernseher anmelden. Das macht nur keiner und die GEZ ist glücklich wenn man überhaupt etwas anmeldet ^^