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GEZ - wollen zusätzlich Rundfunkgebühr für Autoradio meines Mannes !?

Ein Beauftragter der GEZ war kürzlich bei uns und warf eine Karte in den Briefkasten wegen Anmeldung Autoradio meines Ehemannes. Kennzeichen und Automarke waren auf der Karte vermerkt und ein über 1 Jahr zurückdatiertes Anmeldedatum.

M.E. ist das Autoradio des Ehemannes über die Rundfunkgebühr, die ich bezahle, mit abgedeckt.

(nur bei eheänl. Lebensgemeinschaft wird die Gebühr 2-mal fällig).

Ich brauche Argumente, wenn möglich eine rechtliche Begründung, und Tipps zur Vorgehensweise, wenn:

1. Ein Gebührenbescheid kommt

2. der Beauftragte nochmal vor der Tür steht (okay, ich schmeiß ihn einfach raus ...)

Die einschlägigen Seiten wie www.gez-abschaffen.de habe ich schon besucht, so wie ich es herauslese ist es NICHT zulässig, dass Ehegatten auch zur Kasse gebeten werden - doch irgendwie fehlt mir noch der letzte rechtliche Beweis, mit dem ich dann schlagkräftig gegenüber der GEZ argumentieren kann.

Kann die GEZ verlangen, dass wir unsere Heiratsurkunde als Beweis vorlegen?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die GEZ verdächtigt erstmal grundsätzlich JEDEN nicht

    oder zu wenig GEZ gebühren zu zahlen.

    So kam es zu so lustigen Sachen, wie Haustieren die

    angeschrieben wurden, sie sollen nachträglich GEZ zahlen.

    Das ist die sogenannte Schuldvermutung, die ja auch

    in unserem Grundgesetz verankert ist *ironie

    1. Schreibe einfach zurück, dass du dich aufgrund von

    §5(1) Staatsvertrag weigerst.

    2. Lass ihn einfach nicht rein. Diese Menschen haben

    KEIN hoheitsrecht, d.h. die dürfen werder in deine

    Wohnung noch sonst was. Das sind nur die Eintreiber,

    die sind noch nichtmal von der GEZ selbst sondern

    private Hilfssheriffs die nach Anzahl der reingelegten Leute

    bezahlt werden.

    (Auszug Rundfunkgebührenstaatsvertrag)

    § 5 Absatz 1

    "Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten

    1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang

    bereitgehalten werden,wobei für Rundfunkempfangsgeräte

    in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr

    zu entrichten ist;

    2. als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte

    vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung

    oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges

    zum Empfang bereitgehalten werden."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es sich um ein Geschäftsfahrzeug oder einen Dienstwagen handelt, muss für das Autoradio gezahlt werden. Die Gebühren sind dann von der Steuer absetzbar.

    Bei Privatfahrzeugen ist keine GEZ zu zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf der Seite.... steht:

    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/...

    Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen?

    Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.

    Das sagt doch alles. Um den GEZ Mann mach dir keine Sorgen, der Typ wird auf Erfolgsbasis bezahlt, nur wenn er was findet, wird er bezahlt. Und da der Typ nichts findet, erfindet er halt etwas und es ist ihm egal, ob es stimmt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es sollte geklärt werden ob das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Ist dieses der Fall, so muss es zusätzlich angemeldet werden.

    Wird in einem Haushalt bereits GEZ gezahlt und das Fahrzeug wird nur Privat genutzt, entfällt die Anmeldung.

    Man sollte den Zahlungsbeleg mit GEZ Nummer an die GEZ schicken, immer vorausgesetzt, Private Nutzung.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    zusätzlich kann das nur sein, wenn dein Mann selbständig ist!

    Ehepartner und auch eheähnliche Gemeinschaften sind nur 1x pflichtig. Nur bei Selbständigkeit sieht das anders aus...

  • vor 1 Jahrzehnt

    das auto ist anders geregelt. wenn das auto privat genutzt wird muss er nicht gez zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alles über Gebühren fürs Auto findest du hier bei der GEZ

    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hat dein Mann eine Firma und ist es ein Firmenauto. Dann ist es berechtigt.

    Ansonsten habe ich im Internet gelesen, dass man gar nicht auf Gebührenbescheide reagieren soll, dann fällst du irgendwann aus dem Raster. Deine Entscheidung, ob du das ausprobieren möchtest :-). Viele Rechte hat die GEZ nicht.

    Das mit der eheähnlichen Gemeinschaft wegen doppelt zahlen ist in meinen Augen Blödsinn. Wieso sollen die für 1 Radio 2 x bezahlen. Zahlen muss der FAhrzeughalter. Das hat doch nichts mit verheiratet sein zu tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/... Beim sich öffnenden Fenster links oben auf "GEZ Startseite klicken, und dann auf der li. Seite auf Punkt 25.

    Und was heißt rausschmeißen? Den Typen würde ich erst gar nicht in die Wohnung lassen!!!! Da hat er kein Recht zu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß gilt die GEZ Gebühr nur für 1 Fernsehgrät und 2 Radios, wobei das Autoradio bereits mit eingerechnet ist. Man müsste theoretisch jeden Fernseher anmelden. Das macht nur keiner und die GEZ ist glücklich wenn man überhaupt etwas anmeldet ^^

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