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Familienzusammenfuehrung ohne festen Wohnsitz in Deutschland - geht das?

Moechte gerne mit meinem Mann und Kindern zurueck nach Deutschland. Einen Arbeitsvertrag habe ich - jedoch noch keinen festen Wohnsitz. Moechte gemeinsam mit meinem Mann einreisen.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Welche Nationalität hast Du?

    Und welche Nationalität hat Dein Mann?

    Falls nicht deutsch: Hast Du bzw. hat Dein Mann einen Aufenthaltstitel?

    Bitte bedenke, dass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt erloschen ist und nicht mehr gilt.

    In diesem Fall muss ein neues Visum beantragt werden.

    Bitte prüft das ganz genau nach, denn eine Einreise nach Deutschland OHNE gültigen Aufenthaltstitel bzw. ohne gültiges Visum wäre ILLEGAL und würde viele Probleme nach sich ziehen.

    Ich gehe mal von der Konstellation aus:

    Du Deutsche, er Nicht-EU und ohne Aufenthaltstitel.

    In diesem Fall müsstet Ihr ein Visum zur Familienzusammenführung stellen.

    Begründung: Eheliche Lebensgemeinschaft mit Ehefrau in D und Personenfürsorge für deutsche Kinder (wenn Du Deutsche bist, sind die Kinder ja automatisch auch Deutsche).

    Normalerweise kann das Amt eine Familienzusammenführung ablehnen, wenn Obdachlosigkeit droht.

    Ihr solltet der Ausländerbehörde also nachweisen können, dass Ihr z.B. vorübergehend bei Freunden unterkommt. Hierzu wäre eine schriftliche Bestätigung der Freunde und der Nachweis, dass diese über ausreichend Wohnraum verfügen, sinnvoll.

    Ablehnen darf die ABH den Antrag nicht, da ein Rechtsanspruch darauf besteht, wenn Du als Deutsche mit Deinem ausländ. Ehemann in D leben willst.

    Eine Scheinehe wird die ABH Euch wohl auch nicht mehr unterstellen, da Ihr ja im Ausland schon zusammengelebt habt und leibliche Kinder vorhanden sind.

    Also:

    Ab zur Deutschen Botschaft an Eurem jetzigen Aufenthaltsort. Pässe, Geburtsurkunden der Kinder, Bestätigung von Freunden oder Eltern bzgl. vorübergehender Wohnmöglichkeit und viel Geduld mitbringen und Antrag auf FzF (Familienzusammenführung) stellen (wenn denn der von mir angenommene Fall zutrifft).

    Du kannst auch nochmal bei www.info4alien.de nachlesen und im Forum nachfragen, dort sitzen neben vielen "normalen" Usern auch Experten von Ausländerbehörden, die Dir sicherlich ganz genau das Procedere erklären können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    so wie mir bekannt ist nur die die ihn europäische Land leben,und das kommt auf die Behörden an ob die es genehmigen,und seine Wohnsitz ist,einfach gesagt hin gehen und nach fragen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Seite "info4alien" sieht mir auch sehr danach aus, dass die dich kompetent beraten können.

    Auch direkt beim Auswärtigen Amt müsstest du eigentlich die richtigen Auskünfte bekommen können:

    Auswärtiges Amt

    Postfach

    11013 Berlin

    Zentrale Bürgerservice-Nummer:

    08.30 - 16.30 Montag bis Donnerstag

    08.30 - 15.00 Freitag

    vom Ausland aus

    Tel: ++49-30-5000-2000

    Fax: ++49-30-5000-51000

    Oder hier:

    http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...

    Viel Glück für eure Rückkehr und hoffentlich einen guten Neustart in Deutschland!

    Quelle(n): Anwort von Alwin E auf die Frage: "Rückkehr von Auslandsdeutschen nach Deutschland?" in Yahoo! Clever
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie wärs wenn du dir mal vorher Gedanken machen würdest wenn du in einem fremden Land jemanden heiratest?

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