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Muss man im Haus aushängen, wenn man nach 22:00 Uhr Lärm macht. Was ist wenn Nachbar zur gleichen Zeit lärmt?

Möchte gern meinen Preßlufthammer probieren. Meine Nachbarn feiern morgen abend bis 3 Uhr eine laute Party und haben dass auch im Haus bekannt gemacht. Wenn ich meinen Krach (ca.1/2 - 1 Stunde) während dieser Zeit mache, muss ich dann auch extra einen Aushang machen und das ankündigen, oder reicht der vom Nachbarn?

Mein Vermieter und einige Bewohner des Hauses sind da nämlich etwas eigen, was Geräusche im Haus (Ruhestörungen) angeht und rufen gleich die Polizei und schreiben nette Briefe. Da will ich juristisch gesehen nichts falsch machen.

12 Antworten

Bewertung
  • Thomas
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja der Aushang ist zwar eine Bitte es zu dulden,aber ab 22.00h ist Zimmerlautstärke angesagt...mit Ausnahme ihr habt umgängliche Nachbarn....Th.

  • vor 1 Jahrzehnt

    selbst, wenn du es aushängst, darfst du nach 22.00 uhr keinen lärm mehr machen, der zimmerlaustärke übersteigt.

    das man durch einen aushang etwas daran ändern kann, ist ein gängiger irrtum.

  • Bora
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh mit Deinem Presslufthammer zu Deinen Nachbarn,und macht gemeinsam Lärm.Wäre doch mal was anderes?

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja du musst aushang machen.

    aber ehrlich mitfeiern ist viel schöner .

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Noch so nett gemeinte, anonym oder gar nicht unterzeichnete Aushänge im Treppenhaus von feierlaunigen Nachbarn können von der Tatsache nicht ablenken, daß von allen Hausbewohnern ab 22.00 Uhr Nachtruhe einzuhalten ist. Hierauf muß man sich auch verlassen können, nicht nur dann, wenn man z.B. um 6.00 morgens aufstehen muß, um zu Arbeit zu gehen.

    Der Zettel im Treppenhaus ist insofern nur als Hinweis auf eine beabsichtigte und bevorstehende mutwillige Nachtruhestörung zu werten. (durch Ankündigung vorsätzliche

    Ordnungswidrigkeit)

    Diese ist, fühlt man sich gestört, erforderlichenfalls bei der herbeigerufenen Polizei und/oder beim zuständigen Ordnungsmamt zwecks sofortiger Abhilfe namentlich zur Anzeige zu bringen.

    Mit eigenem Lärm z.B. als Trittbrettfahrer oder als Abwehrmaßnahme setzt man sich in so einem Fall grundsätzlich ins Unrecht und riskiert dabei aus naheliegenden Gründen selber angezeigt zu werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ach, lass den Hammer lieber aus, geh besser zum Nachbarn mitfeiern, den Preßlufthamer kannste im Garten/Vorhof Samstags morgens so ab 6 Uhr besser ausprobieren...*g*

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bin ich aber froh das du nicht

    in unserem Haus wohnst,

    die ewigen Bauarbeiten im

    Nebenhaus nerven schon genug. ;0P

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob du es im Haus ankündigst oder nicht. Es gibt kein Gesetz, dass es gestattet Lärm zu machen, nur weil du es doch angekündigt hast.

    Also lass es lieber.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi also ich würde den Preßlufthammer lieber nicht so spät ausprobieren,auch wenn die anderen Nachbarn Krach machen und eine Party feiern.das könnte ärger geben.Auch ist eine Party wieder was anderes als so ein presslufthammer,der könnte nämlich auch lauter als die party sein.Ich würde ihn nicht in der Ruhestörungszeit ausprobieren.Vorallem wegen dem Vermieter würde ich sowas net machen.Und falls es doch sein muß lieber es vorher mit einem aushang ankündigen den der von den Nachbarn reicht nicht.Liebe grüße

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frage lieber deinen Nachbarn ob du mitfeiern kannst und

    lass den Preßlufhammer lieber aus.

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