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Friedensvertrag ??
Hat nun Deutschland nach dem verlorenen 2.ten Weltkrieg einen
Friedensvertrag oder nur einen Waffenstillstand .?
Deutschland hat doch keinen förmlichen Friedensvertrag ?
Upp:s : ganz genau so denke ich auch,einen Friedensvertrag widr Deutschland nie bekommen !
5 Antworten
- BiggiLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein,
es besteht immer noch Waffenstillstand.
Seit dem 12. September 1990 haben wir nur einen "Zwei-plus-Vier-Vertrag"
Der Wortlaut soll nur eine Sprachregelung gewesen sein, um Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg nicht nachkommen zu müssen.
Nachtrag zum Nachtrag:
Nein,
bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 war nämlich festgelegt worden, daß alle Reparationsforderungen NACH einem Friedensvertrag ausgehandelt würden.
Deshalb werden wir wohl auch nie einen bekommen !
@IM
der 2+4 ist ja sowas wie ein Friedensvertrag, aber halt kein Offizeller aus oben genannten Gründen.
Aber hast recht, ist eigentlich auch Pupsegal.
Jetzt werden wir sowieso wegen Chattens gelöscht :-)))))
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die BRD hatte mit den Teilnehmern am Zweiten Weltkrieg einen Friedensvertrag abgeschlossen.
Vor dem Beitritt der NATO
AuÃer mit der SU
Durch die Unterzeichnung der 2+4 Verträge und dem Beitritt der DDR der BRD hat somit die damalige SU diese Verträge anerkannt.
Das bedeutet.
Deutschland hat einen Friedensvertrag
Ups Biggi
Das regt zum denken an denn mit der Aussage, London 1953 hast du auch Recht!
Alle Verträge wurden anerkannt die vorher bestanden ausnahmslos, von den Unterzeichnern bei 2+4
Die DDR hat Reperationsleistungen gegen über der SU erbracht und es hat auch ein Friedesvertrag bestanden.
Wie auch immer, es soll so sein wie es ist....
Ob ich hier gelöscht werde oder nicht geht mir total am Popo vorbei.
Für mich war die Frage gut und eben auch deine und mit verlaub ich glaube auch meine Antwort, ich hoffe das der Fragesteller was gelernt hat.
Ich habe jedenfalls etwas gelernt
Wer Ironie versteht, liest auch in der Antwort vom Oldman den Zusammenhang zur Frage. Gut ist
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der goldene Friedensvertrag ist noch nicht geschrieben worden. Der 2 + 4 - Vertrag ist als so eine Art Friedensvertrag anzusehen. Ob nun noch einer notwendig ist? Diese Frage müÃte von einem Geist wie Pleitgen geklärt werden. Für mich als Vertreter der Unterschicht lt. Franzi ist das ja auch sch.eiÃegal, ob es so was gibt oder nicht. Ich komme auch so oder so klar. Ich habe meinen eigenen Friedensvertrag gemacht mit Iwan, Boleg, Jimmy, John, Marcel und Onkel Sam.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit der Wiedervereinigung wurde der Waffenstillstandsvertrag in einen Friedensvertrag um gewandelt. Selbst mal googlen...
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Friedensvertrag ?
Prinzipiell: Wenn sich welche streiten und danach "Frieden schlieÃen", so ist das eine wunderbare Sache, aber wenn sich Staaten "streiten" und der Streit nimmt die Dimension eines Kriegs an, so sind Friedensverträge oftmals überhaupt kein Anlass zur Freude - zumindest nicht für die "Verliererseite".
Als schlimme Beispiele für "Friedensverträge" seien hier nur der Friedensvertrag von Brest-Litowsk erwähnt und der Versailler Vertrag.
Die Alliierten schlossen mit Deutschland nach Beendigung des 2.Weltkrieges keinen förmlichen Friedensvertrag.
Gründe für das Fehlen eines solchen Vertrags gibt es eine Menge. Der sicherlich wichtigste Grund ist, dass Nazi-Deutschland "bedingungslos" zu kapitulieren hatte und vollständig in Besatzungszonen aufgeteilt war. Auf deutscher Seite fehlten auf Jahre hinaus legimitierte Volksvertretungen, die einen solchen Vertrag für alle Deutschen hätten aushandeln und unterschreiben können.
Daran änderte sich auch nichts mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, die sich zwar selbst zum Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches erklärte, was sie aber objektiv nicht war, denn über Jahrzehnte hinweg konnte Westdeutschland seinen Alleinvertretungsanspruch, der gegen die Souveränitätsinteressen der DDR gerichtet war, nicht durchsetzen.
Dieser anmaÃende und unrealistische Alleinvertretungsanspruch wurde mit den Ostverträgen völkerrechtlich aufgegeben, wodurch beide deutsche Staaten endlich zu UNO-Mitgliedern werden konnten.
In äuÃerst komplizierten und widersprüchlichen Entscheidungen erklärte jedoch das Bundesverfassungsgericht die DDR weiterhin zum Staatsgebiet eines einheitlichen Deutschlands, das lediglich in bestimmten Gebieten "nicht handlungsfähig" sei.
Braucht Deutschland einen Friedensvertrag?
Mit der Wiedererlangung der Deutschen Einheit im Jahr 1990 wäre ein einheitlicher Friedensvertrag möglich geworden, war aber bereits durch die Vielzahl erheblich stärkerer Vertragsbindungen längst von der Geschichte überholt: NATO-Mitgliedschaft, EU-Mitgliedschaft.
Die sich in neue Bundesländer umwandelnde DDR gab ihre vertraglichen Bündnisse in die ehemals sozialistische Staatengemeinschaft auf und wurde als neuer Teil der Bundesrepublik Deutschland von der UN, der EU und NATO etc. akzeptiert.
Die Bundesrepublik Deutschland machte sich seit ihrer Gründung für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und politische Einigung zunächst Westeuropas stark.
In der EG (=Europäische Gemeinschaft) und spätere EU (=Europäische Union) sind die Mitgliedsstaaten prinzipiell gleichberechtigt und im Frieden miteinander. Unterschiede ergeben sich lediglich für das EU-Parlament, in dem Deutschland wegen seiner BevölkerungsgröÃe die höchste Mandatsanzahl innehat.
Schlussfolgerung: Deutschland braucht keinen Friedensvertrag, weil die inzwischen entstandenen Vertragsbindungen zu den Siegermächten des 2. Weltkriegs erheblich stärker sind als es von den 2.Weltkrieg nochmals resümierenden Friedensvertrag zu erwarten gewesen wäre: NATO, EU, Zwei-Plus-Vier-Gespräche, ...
Die "Forderung nach einem Friedensvertrag" ist im besten Wortsinn "historisch überholt".
Richtig hingegen wäre es, beispielsweise das Grundgesetz und die UN-Charta von gleichfalls "historisch überholten" Passagen zu befreien, beispielsweise in Art. 53 UN-Charta.
- vor 1 Jahrzehnt
Biggi hat recht, einen "förmlichen" Friedensvertrag gibt es nicht, aber dafür gibt es den Zwei-plus-Vier-Vertrag "anstatt eines Friedensvertrages".