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Meine Freundin bezieht Hartz IV und wir wollen zusammenziehen?
Wie wird mein Einkommen und meine Ausgaben angerechnet?
So viel bleibt mir von meinem Gehalt ja nu auch nicht über das ich von jetzt auf gleich 4 Personen mehr versorgen kann.
Meine Freundin lebt noch in Scheidung mit ihrem Ex und sie hat 3 Kinder. Wie wird mein Gehalt also angerechnet, Nettoverdienst oder der Rest nach Abzug der Kosten (Auto, Kredite, Versicherungen, etc.)?
Entsprechend müssen wir uns nämlich eine günstigere Wohnung suchen....
2 Antworten
- Conny NLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner
http://www.familien-wegweiser.de/
Da kannst du mal nachschlagen.
Es gibt eine Tabelle, wieviel jede Person zum Leben haben muss. Die Summen werden addiert. Davon abgerechnet werden Kindergeld (Freibetrag 15€/Kind) und alle sonstigen Einnahmen. Also auch dein Verdienst. ABER 100€ sind hier der Freibetrag plus 10% vom Rest ( Verdienst 1500€-100€=1400€. davon 10%=140€. Also 1500-240=1260€, die anzurechnen sind)
Für die Whg gibt es Sätze, was sie kosten darf. Und zwar die Netto-Miete mit Nebenkosten, ohne Heizkosten, also "kalte" Nebenkosten. Da musst du dich erkundigen, wie der Satz bei Euch liegt. Ist er leicht unter dem, was deine Whg kostet, kannst du dem Vermieter ja vorschlagen, er soll offiziell weniger angeben und du zahlst die Differenz aus deiner Tasche?!
Und die Größe der Whg ist auch vorgegeben: 1. Person = 45qm, jede weitere 15 qm. Also 45+4x15(60)=105qm.
Ich hoffe, ich konnte dich ein wenig informieren.Hast du fragen, mail mich an?!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich denke ihr seid dann eine Haushaltsgemeinschaft und dein Einkommen wird voll angerechnet!
Also Vorsicht!
Eine Möglichkeit wäre es.. wenn ihr euch zwei nebeneinanderliegende Wohnungen sucht.. dann könnte es hinhauen.. (Nähe und getrennte Haushalte) ansonsten denke ich das dein Einkommen voll angerechnet wird und ihr weniger zur Verfügung habt als jetzt!
Wenn hier viele verschiedene aussagen kommen empfehle ich dir einfach vorher! beim amt nachzufragen, sie werden verpflichtet sein dir zu helfen und dich zu beraten!