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XXL fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muss man die Originalverpackung eines produkts noch besitzen wenn man es zurückgeben will?

Oder reicht auch nur die Quittung?

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt auf die Kulanz des Geschäftes an.

    In der Regel musst Du die Orginalverpackung haben,die Ware darf nicht benutzt oder beschädigt sein und Du mußt den Kassenbon haben und der Umtausch muß innerhalb von zwei Wochen statt finden.

    Anders sieht das bei versteckten Mängeln aus.Da MUSS der Einzelhandel Dir das Produkt umtauschen,aber auch hier brauchst Du in der Regel den Kassenbon.

    Ruf einfach im Geschäft an und frag nach.Kommst Du nicht weiter,frag nach dem Filialeleiter.Stellt der sich auch stur,laß Dir die Telefonnummer von dem Bezirksleiter geben und im Zweifelsfall rufst Du die Zentrale an.

    Quelle(n): Ausbildung zur Drogistin,Filialeleiter 5 Jahre lang,Drogeriemarkt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du es zurückgeben oder umtauschen möchtest mußt Du die Original-Verpackung haben und das Geräte darf nicht die geringsten Gebrauchsspuren aufweisen. Ansonsten kann die Rücknahme verweigert oder mit einem Abschlag bedacht werden, da der Händler das Gerät ja nicht mehr als neu verkaufen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du es zurückgibst, weil es defekt ist, reicht der Kassenbon.

    Möchtest du es umtauschen, weil es dir nicht gefällt/passt/ muss die Originalpackung vorhanden sein, denn es soll ja weiterverkauft werden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    hmmm...also ich fürchte, wenn du dein auto, deine ski oder snowboard oder dein fahrrad umtauschen möchtest, geht ohne originalverpackung nichts! Leider! Ist Vorschrift!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer ein einwandfreies Gerät zurückgeben will, der braucht auf jeden Fall die OVP. Bei Garantiefällen kann man bei Umtausch ja die OVP des Austauschgerätes verwenden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein , es wird sogar ohne kassenbeleg umgetauscht wenn du beweisen kannst das du den bestimmten artikel dort gekauft hast .

    zu lacey48 , der händler wird ja wohl keine kaputten artikel zum zweitenmal verkaufen wollen , oder ?

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    du bist nicht verpflichtet, eine Verpackung aufzuheben, also klares nein! Quittung reicht.

    Wir tauschen ständig was um oder geben es zurück ohne OV. Wir packens aber natürlich anständig ein, um Schäden zu vermeiden...

  • D@ggi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Verpflichtet ist man nicht,es kommt natürlich besser rüber.

    Wenn man die ganze Garantiezeit,die klobigen Kartons aufbewahrt und in 2-3 Jahren, kann ja einiges zusammen kommen,hat aber keine Lagerungsmöglichkeiten,wohin also?

    Kassenbon genügt!

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    obwohl es meist draufsteht, rein rechtlich musst du die original-verpackung NICHT aufheben!

    meist ist es aber eine sichere möglichkeit, die ware zurückzusenden.

    bei einem defekten gerät ist das aber letztlich nicht dein problem, sondern das des händlers.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei einem Kulanzumtausch in den meisten Fällen. Sollte das Produkt einen verdeckten Mangel aufweisen und deswegen umgetauscht werden, sieht die Rechtslage etwas anders aus.

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