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fabrina fragte in Schule & BildungHochschule · vor 1 Jahrzehnt

Semestergebühr - wer kann Rat geben?

Wenn die Semestergebühr (nicht verwechseln mit Studiengebühr)

gezahlt wurde (fürs 2. Semster), der Studiengang jedoch nach wenigen Wochen abgebrochen wird - hat man dann einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr oder Teilrückzahlung?

Immerhin 250 Euro

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie Deine Hochschule solche Entschlussfreude regelt, müsstest Du in der Immratikulationsordnung nachlesen oder beim Studentensekretariat erfragen.

    Ich denke, die zumindest anteilige Rückzahlung, dürfte im Ermessen des Abteilungsleiters liegen. Im Fall zu lange gezahlter Studienbeiträge beim Warten auf den Abschluss, erhielt man den Beitrag nach Absprache an meiner Hochschule zurück.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag doch einfach mal bei der Studierendenberatung nach. Die können dir da sicher eine Auskunft geben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich glaub, du hast nur einen anspruch darauf, wenn das kommende semester, für das du schon gezahlt hast, noch nicht angefangen hat. Das wäre an unis der 01.04, an fh´s ist es wahrscheinlich der 01.03.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    in welchem Semester wurde der Studiengang nach wenigen Wochen abgebrochen? Rückforderung schriftlich vornehmen mit der Begründung, daß ein Studium nicht angetreten worden ist. Sieht nach Kulanzregelung aus)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bekommst ja in einer woche schon semester ticket etc... Du kannst es aber glaub ich schon abbrechen bevor semester beginn. bzw semester beginnt zbsp 1.4 und du musst dann bis 15.3 schon gebühren bezahlen dann kannst du glaub ich bis 1.4 abbrechen weil semester noch nicht angefangen hat.. aber sonst...aufkeinen fall weill du dann schon dein semester ticket benutzt hast

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