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GEZ für DVB-T?
Ich werde in meiner neuen Wohnung ausschliesslich über den rechner via dvb-t fernsehen und besitze keinen herkömmlichen Fernseher.
Die Wohnung weist auch keinen TV-Antennenanschluss auf.
Muss ich den rechner nun als "fernseher" anmelden? Oder läuft das unter dieser ominösen Bezeichnung "neuartiges Rundfunkgerät"?
Die Frage auch nichts mit der neuen gez-Regel für internet-pcs zu tun. Und auch nicht allgemein mit der Sinnhaftigkeit der GEZ-Gebühren überhaupt.
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Empfängst Du mit Deinem PC Fernsehprogramme ausschliesslich aus dem Internet und hast keine TV-Tuner-Karte, zahlst Du für neuartige Rundfunkgeräte.
Hast Du aber eine Tuner-Karte eingebaut, oder als USB-Stick oder wie auch immer, empfängst Du TV-Programme direkt, wobei es egal ist, ob über Antenne, Kabel oder Sat. Dann zahlst Du die volle Gebühr und musst den PC als Fernseher anmelden, denn der Tuner macht ihn dazu.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
2008/2009 werden die GEZ-Gebühren durch allgemeine Steuern ersetzt....dann entfällt das lästige GEZ beantragen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du zahlst mit der GEZ die Fersehsender. Deren Leistung nimmst Du in Anspruch in den Du über PC Fernsehen empfängst. Dabei spielt es keine Rolle, ob über DVB-T oder Antenne.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
CiaoBello hat recht, Entscheidend ist, ob Sie Radio,TV ... in ihrer Wohnung haben und funktionieren, also nicht defekt sind.
Wenn Ihr Rechner TV-tauglich ist, wird er als Rundfunkgerät eingestuft und man muss GEZ bezahlen.
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- ramsjoenLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich schätze mal, dass nach Auffassung der GEZ das Gerät als Fernseher einzustufen ist und damit gebührenpflichtig wird. Du stöpselst ja an den Rechner einen DVB-T-Adapter (wahrscheinlich per USB). So ganz sicher bin ich mir indes nicht, denn da das Gerät keine TV-Karte hat, ist es keinesfalls als Fernseher einzustufen. Die Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfänger" beschränkt sich auf die Radiogebühren, und auch hier lohnt es sich, bei der GEZ rechtsverbindliche Auskünfte für die eigene sehr individuelle Situation zu erfragen, die über das allgemeine Geblubbere hinaus gehen. Wenn Dein Gerät gar nicht internetfähig ist, könnte es sogar sein, dass die reine Erweiterung auf DVB-T eine Gesetzeslücke darstellt. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht jedenfalls nichts konkretes dazu.
Insgesamt schadet es nicht, die GEZ direkt mit der Frage zu beschäftigen. Schreibe die Jungs einfach mal an, am besten mit einem wenigstens 10-seitigen Anschreiben mit vielen vielen Fragen. Wenn dann irgendein Standard-blabla-Schreiben kommt, in dem Dir nicht klar dargelegt wird, dass Deine individuelle Situation zu einer Gebührenpflicht führt, dann antwortest Du nochmals in einem kurzen Schreiben, dass Du nach deren Schreiben davon ausgehst, dass keine Gebührenpflicht besteht und Du den Vorgang damit als abgeschlossen ansiehst. Wenn sie Dir am Ende blöd kommen, dann beharrst Du erstmal auf Klärung aller Deiner Fragen, denn nur dann kannst Du entscheiden, ob Du gebührenpflichtig bist.
Vorsicht: Am Ende meinen die noch, Du hast schon DVB-T. Für den Fall, dass es Dir doch zu teuer ist, teilst Du ihnen mit, dass es ja sehr nett von ihnen war, alle Auskünfte zu erteilen, Du Dich deshalb aber gegen so ein Empfangsteil entschieden hast und damit nicht mehr gebührenpflichtig bist. Natürlich nur, wenn Du tatsächlich kein DVB-T empfängst. - Je mehr Leute so agieren, um so mehr wird die GEZ paralysiert, um so teurer wird der Betrieb des Ladens und um so schneller ändert sich etwas.