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Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Fahrkarte wiederverwende? (Details lesen)?
Wenn ich im ÖPNV (München) z.B. eine Fahrkarte stemple, und diese ein Jahr später am selben Tag wiederverwende.
Bei uns in München steht auf dem Stempelaufdruck keine Jahreszahl, sodass ich die Karte einmal im Jahr wiederverwenden kann.
Ich wollte mit der Idee nicht zum Ausdruck bringen, dass ich das tatsächlich vorhatte. Mir ist nur mal so der Gedanke durch den Kopf geschwirrt, ob es denn theoretisch möglich wäre.
Also eine Bitte an alle: N I C H T N A C H M A C H E N !!!
16 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Tolle Sache
Aber bei uns steigen die Fahrpreise pro Jahr bis zu zweimal.
Die sind Aufgedruckt.
Ups bei euch nicht, egal und wie ist es mit dem Entwertungsstempel Blau/Rot/Schwarz achte mal darauf.
Achso du machst dich strafbar.
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du erwischt wirst, ist es selbstverständlich strafbar!
Aber vielleicht merkts keiner???
- wunschboxLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die haben ein bestimmtes Zeichen für das Jahr aufgedruckt, auÃerdem sind jedes Jahr die Preise anders, ich denke schon das die das merken solltest du kontrolliert werden.
- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
noch besser.
Druck dir deine Fahrkarten mit dem PC.
Da ist sicher irgendwo ein Zeichen und dann die Preise die ständig steigen, würde sagen haste Pech wenn du das machen wolltest.
GK
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- die_echse76131Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Also bei uns steht das Jahr drauf, die Farbe vom Stempel wird nicht geändert. Und wie alle sagen, ist das Betrug und kann als Schwarzfahrt geandet werden. Ich glaube man nennt das: Erschleichung von Beförderungsgeld oder so. Aber wie kommt man auf so eine Idee? Ich lach mich kaputt. Das habe ich noch nie gehört. Finde das irgendwie klug und lustig.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja du machst dich strafbar es sei denn es ist eine dafür bestimmte Karte (Maxx- Ticket oder Ãhnliches). Infos gibt es auf den Internetseiten der verschiedenen Ãffentlichen Verkehrsmittel- Internetseiten.
Quelle(n): Allgemeinwissen bzw. Persönliche Erfahrungen - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du machst dich strafbar. Egal ob es bemerkt wird oder nicht. Rechtlich sieht das meiner Meinung nach folgendermaÃen aus:
Indem du die Bahn/den Bus betrittst, schlieÃt du einen Beförderungsvertrag ab. Das nennt man konkludentes Verhalten.
Dieser Vertrag verpflichtet dich dazu, ein Beförderungsentgeld zu zahlen. Tust du das nicht, dann machst du dich der Erschleichung einer Leistung strafbar.
Die Fahrkarte dient dabei lediglich als Nachweis der erbrachten Gegenleistung. Theoretisch kannst du den auch anders erbringen. Zum Beispiel durch Zeugen, die glaubhaft versichern können, dass du das erforderliche Beförderungsentgeld in den Fahrkartenautomaten gesteckt hast. Aber in der Praxis wird das wohl sehr schwer sein.
Falls du den Kontrolleur täuschen kannst, machst du dich eventuell sogar noch eines zweiten Deliktes Strafbar; nämlich des Betruges.
Das ist nur mein laienhaftes Rechtsverständnis. Wenn du es genau wissen willst, frage einen Rechtsanwalt deiner Wahl :)
- vor 1 Jahrzehnt
Verrückt wie manche arbeiten um ein paar Kröten zu sparen. Aber find dich und die Idee klasse. Hoffentlich hast du dich nicht verkalkuliert.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
die fahrausweise sind codiert und man kann dir auf die schliche kommen wegen betrugs
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du die wieder verwendest,begehst du damit die Straftat des Schwarzfahrens,wenn du erwischt wirst,musst du mit einer Anzeige rechen,wegen Betrug. Die können das ja ganz leicht feststellen wann die Karte entwertet wurde.Ich würde das groÃe Risiko nicht eingehen.