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Ist der "glaeserne Mensch" nicht eigentlich das zukunftsweisende Gesellschaftsmodell?

Man ringt die Haende weltweit ueber das Phaenomen des glaeserner und glaeserner werdenden Menschen, speziell wie zu sehen in den USA - aber, mal ehrlich, ist das nicht eigentlich eine super Sache? Wenn absolut alle immer durchleuchtet werden koennen, sieht man ja auch direkt durch eventuelle Boesewichter hindurch, und entdeckt, was sich da schon wieder in ihren Taschen angesammelt hat. Voraussetzung dafuer ist lediglich die funktionierende Totaldurchleuchtung der Gesellschaft - ein technisches Problem, nichts weiter, meiner Meinung nach. Und warum sich zieren, wenn man nichts zu verbergen hat? Man koennte geradezu stolz darauf sein, als der gute Mensch anerkannt zu sein, der man ist - wenn man's ist. Und man haette aber dann sogar Beweise fuer die eigenen Qualitaeten. Waere das nicht ein tolles, fantastisches Leben?

17 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch wenn ich mal eine gewisse Ironie bei ihrer Frage vermute.

    Ich wäre dafür.

    So ändern sich Zeiten und Standpunkte

    Als ich 1984 geichnamiges Buch von Orwell las,war ich tagelang bedrückt.

    Heute würde ich ihnen rückhaltlos zustimmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es wird sowieso so kommen. Zu 4/5tel ist es doch schon so....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nette Utopie - erinnert schon ein bißchen an das Orwell'sche 1984.

    Ich könnte nun wirklich nicht von mir behaupten, dass ich was zu verbergen hätte - vielleicht hier ein kleines Geheimnis und da eine winzige Freiheit, die ich mir nehme. Die Vorstellung, man legte alles offen, ist mir aber trotzdem sehr unheimlich und ich denke, dass über kurz oder lang nur ein totalitäres System dabei herauskommen kann. Ich habe nicht das Vertrauen in die Menschen, dass sie nicht irgendeinen Wirrkopf plötzlich als führend an die Macht erheben und dann Freiheit (auch im Denken) nur noch ein nostalgischer Erinnerungsbegriff ist. Ebenfalls bin ich davon überzeugt, dass wirtschaftliche Interessen noch viel mehr allem anderen übergeordnet würden. Nö, also für mich nicht - vielen Dank.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht „Ich denke, also bin ich.“ gilt unter den Funktionsbedingungen der Informationsgesellschaft

    und der Konsumgesellschaft, in der wir leben, sondern: „Ich kommuniziere, also bin ich.“

    und „Ich konsumiere, also bin ich.“

    Für den Staat und seine Sicherheitsbehörden ist daraus geworden: „Ich kommuniziere, also bin

    ich potentiell verdächtig.“ Also wird mein Kommunikationsverhalten erfasst und gespeichert. Für

    die Wirtschaft und ihre Marketingstrategen ist daraus geworden: „Ich konsumiere, also bin ich

    ein potentieller Kunde.“ Also wird mein Konsumentenverhalten erfasst und gespeichert und

    ausgewertet.

    Dabei ist die fast vollständige elektronische Erfassung und Speicherung aller Kommunikationsund

    Konsumentendaten für Staat und Wirtschaft so verführerisch einfach geworden, dass ihr

    kaum etwas entgegenzusetzen ist, weil sie unter zwei Bedingungen erfolgt, die es bisher so

    noch nicht gegeben hat:

    Noch nie zuvor wurde unser Kommunikations- und unser Konsumverhalten so extrem elektronisch

    unterstützt und konnte technisch so perfekt und eindeutig abgebildet und aufgezeichnet

    und gespeichert werden wie heute.

    Briefe schreiben ist aus der Übung und aus der Mode gekommen. Wir kommunizieren am Arbeitsplatz

    wie auch privat ganz überwiegend elektronisch vermittelt über Telefon, Handy, E-Mail

    und Internet. Alle bei diesen Kommunikationsformen anfallenden Verbindungsdaten werden

    heute bereits lückenlos elektronisch erfasst und gespeichert. Und sie sollen künftig europaweit

    für mindestens sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Wir bezahlen immer weniger unregistriert

    mit Bargeld. Wir kaufen immer häufiger personalisiert per Bankkarte, Kundenkarte,

    Kreditkarte, wir bestellen per Internet, buchen online. Unser Kaufverhalten wird dadurch elektronisch

    erfasst und gespeichert.

    Die Vorstellung, diese immense Flut von Daten könne weder von Seiten des Staates noch von

    Seiten der Wirtschaft sinnvoll verwaltet werden, es würden lediglich riesige „Datenfriedhöfe“

    angesammelt, deren Auswertung jede Kapazität sprengen würde, ist überholt. Die Speicherung

    und Verarbeitung dieser Datenmengen bereitet heute keine wesentlichen technischen Schwierigkeiten

    mehr. Die Speicherkapazitäten sind vorhanden und wirtschaftlich zu betreiben. Die

    Schufa verfügt über 360 Millionen Informationen zu über 62 Millionen Personen. Jede Nacht

    werden die Daten von über zweihundertfünfzig Millionen Konten übermittelt. Auf die Suchmaschine

    Google, die über 8 Milliarden Webseiten auswertet und eine Milliarde Bilder bereithält,

    erfolgen täglich mehrere hundert Millionen Zugriffe. Das System ist so ausgelegt, dass die Kapazitäten

    mit geringem Aufwand nahezu grenzenlos erweitert werden können.

    Aber die elektronische Erfassung des Menschen geht noch viel weiter. Unser Bewegungsverhalten

    im öffentlichen Raum und in der Freizeit wird vielfältig beobachtet und ist weitgehend

    nachvollziehbar, denn jedes Handy wird automatisch geortet, im öffentlichen Raum und im Einkaufszentrum

    findet Videoüberwachung statt, auf den Autobahnen erfolgt die Fahrzeugregistrierung

    per Toll Collect und die automatische Kennzeichenerfassung, mit der RFID-Technologie

    kommt die automatische Zutritts- und Bewegungserfassung. Die Gehaltsdaten aller Beschäftigten

    in Deutschland sollen im Rahmen des JobCard-Verfahrens in einem Zentralregister gespeichert

    werden. Unsere Identität wird biometrisch erfasst und gespeichert in biometrischen Passdaten. Unsere genetische Disposition wird durch Gentests immer vorhersagesicherer feststellbar.

    Es werden Tests entwickelt, die Aussagen über Lebenserwartung, Eigenschaften, Leistungsfähigkeiten

    sowie Veranlagungen zu Krankheiten ermöglichen. Körperliche Spuren wie

    Haare, Speichelreste, die wir hinterlassen, sind anhand des DNA-Identifikationsmusters uns

    eindeutig zuzuordnen. Stichwort: Genetischer Fingerabdruck.

    Nehmen wir alle diese Daten zusammen, die von uns erfasst werden, so ergibt sich ein Befund,

    auf den die Metapher „gläserner Mensch“ zutrifft.

    Heute gilt wie nie zuvor: „Ich werde erfasst, also bin ich.“

    Dieser Befund als solcher scheint bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger keine Ängste

    auszulösen. Aus der Horrorvision einer totalen Überwachung der Menschen ist heute weitgehenddie Vorstellung geworden, durch den Einsatz von Technik und Datenerfassung würden sowohl unsere individuelle als auch unsere gesamtgesellschaftliche Sicherheit erhöht und unsere

    Kommunikations- und Informationsbedürfnisse besser und bequemer befriedigt. Die generelle

    Möglichkeit des Staates wie der Wirtschaft, sich automatisch personenbezogene Informationen

    zu beschaffen und diese zu verarbeiten und auszuwerten, um „Profile“ zu erstellen (Persönlichkeitsprofil,

    Kundenprofil, Täterprofil), erschreckt die Bürger nicht. Vor mehr als zwanzig

    Jahren haben viele Menschen protestiert, als sie zur Volkszählung einen Fragebogen ausfüllen

    sollten, dessen Daten anschließend anonymisiert wurden und die lediglich dem Staat als Planungsgrundlage

    dienen sollten. Die Daten, die damals erhoben wurden, waren harmlos gegenüber

    denjenigen, die heute angegeben werden müssen, um „Arbeitslosengeld II“ oder einen

    Kredit nach „Basel II“ zu beantragen, und die heute dauerhaft personenbezogen gespeichert

    und abgeglichen werden.

    Das Bundesverfassungsgericht warnte bereits 1983: Personenbezogene Daten können - vor

    allem beim Aufbau integrierter Informationssysteme - zu einem teilweise oder weitgehend vollständigen

    Persönlichkeitsbild zusammengefügt werden, ohne dass der Betroffene dessen Richtigkeit

    und Verwendung zureichend kontrollieren kann. Damals kreierte das Bundesverfassungsgericht

    das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und formulierte den Grundsatz:

    „Jeder Einzelne hat die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung

    seiner persönlichen Daten zu bestimmen!

    Doch wer weiß heute, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß? Wissen wir, was wir an persönlichen Daten wem preisgegeben haben und was mit diesen Daten geschieht?

    Wir müssen feststellen, dass in den 80er Jahren, als sich die Risiken einer massenhaften und

    schnellen automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten gerade erst abzeichneten,

    der Datenschutz im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand. Heute aber, da sich diese

    Risiken infolge technischer Machbarkeit zu realen Gefahren und Missbräuchen verdichtet haben,

    also der damals nur als Schlagwort beschworene „gläserne Mensch“ zur Realität wird,

    scheint die Sensibilität für die Bedeutung des Datenschutzes als Schutz des Persönlichkeitsrechts

    des Bürgers und seiner Privatsphäre weitgehend abhanden gekommen zu sein.

    Was sind die Gründe? Entscheidend ist wohl: Wir sehen heute – zumindest in Deutschland –

    keine Institution, weder auf Seiten des Staates noch der Wirtschaft, die eine totale Überwachung

    des Menschen vorzunehmen sich anschickt. Der Topos „Informationsgesellschaft“ wird

    positiv empfunden. Die inzwischen alltägliche Gewöhnung an Informations- und Kommunikationstechnik,

    die allgegenwärtige Datenverarbeitung (ubiquitous computing) lässt Warnungen vor

    Missbräuchen als Ausdruck von Technikfeindlichkeit und Rückständigkeit erscheinen. Die gesellschaftliche

    und politische Komplexität in unserer Wissensgesellschaft ist so gestiegen, dass

    sich der Einzelne ohne technische Unterstützung überfordert fühlt. Ohne permanenten Datenaustausch

    scheint eine adäquate Teilnahme an der arbeitsteiligen Gesellschaft gar nicht mehr

    möglich zu sein. Wir kommen nicht umhin, uns in der Arbeitswelt und im Alltag der EDV-Technik

    zu bedienen und uns auf diese Technik zu verlassen.

    Die Dynamik der Informations- und Kommunikationstechnik, die fortschreitende Digitalisierung

    und Miniaturisierung dieser Technik bei gleichzeitiger Produktverbilligung lässt uns diese Technik

    als Erleichterung und Verbesserung der komplexen Lebens- und Arbeitsbedingungen wahrnehmen

    und die zugleich eröffneten Missbrauchsmöglichkeiten verdrängen. Die politischen

    Herausforderungen, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Konsequenzen der Globalisierung,

    die Umstrukturierung der Sozialsysteme, Privatisierung und Verwaltungsmodernisierung,

    all dies erzeugt einen enormen Handlungsdruck und Regelungsstress, angesichts dessen

    Datenschutz vielfach als Stör- und Kostenfaktor betrachtet wird, der sinnvolle und effektive

    Lösungen be- oder verhindert.

    Die Notwendigkeit einer wirksamen unabhängigen Kontrolle dieser Eigendynamik staatlichen

    und wirtschaftlichen Handelns zur Sicherung des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre

    wird oft erst dann erkannt, wenn der Einzelne ganz persönlich erlebt, dass mit seinen Daten

    fahrlässig oder gar missbräuchlich umgegangen wird, und er sich selbst nicht in der Lage sieht,

    dagegen anzugehen. Die hohe Zahl der Eingaben, die an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten

    herangetragen werden, belegt, das Datenschutz sich keineswegs von selbst durchsetzt,

    sondern immer wieder eingefordert und verteidigt werden muss.

    Dabei werden die Begehrlichkeiten sowohl von Seiten des Staates als auch der Wirtschaft nach

    einer Erfassung, Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten immer stärker. Für den

    Bereich der Verbrechensbekämpfung fordert die Polizei „das volle Programm“. Immer weitergehende

    datenerhebende Instrumentarien für Vorfeldermittlungen werden eingefordert, um unabhängig

    von der Eingriffsschwelle des klassischen Polizeirechts, also vom Vorliegen einer konkreten

    Gefahr oder eines Anfangsverdachts, tätig werden zu können. Stichwort: Verdachtsunabhängige

    Personenkontrollen an jedem Ort in der Stadt, Videoüberwachung im öffentlichen

    Raum. Damit bezieht die Polizei völlig unbeteiligte und gesetzestreue Bürger in ihre Beobachtung

    ein. Die Polizei erhält wegen der Heimlichkeit dieser Vorfeldtätigkeit Instrumente, die bisher

    nur dem Verfassungsschutz zugestanden wurden. Mit dieser Art der Verdachtsschöpfung

    wird die Unschuldsvermutung für den Bürger unterlaufen. Der beobachtungsfreie Raum wird für

    den Bürger immer enger und letztlich auf den „absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung“

    reduziert. Hinzu kommt die Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungen

    für künftig mindestens sechs Monate. Die Polizei sagt: Neue Verbrechensformen wie Terrorismus

    und organisierte Kriminalität erfordern eingriffstiefere Instrumente, um den Tätern nicht

    bloß hinterherzulaufen. Wer hier den verfassungsrechtlich gebotenen Nachweis der Erforderlichkeit

    und der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe einfordert, setzt sich dem Vorwurf des Täterschutzes

    aus.

    Die Wirtschaft will vor dem Hintergrund sinkender Zahlungsmoral, eines weitreichenden Vollstreckungsschutzes,

    angesichts hoher Arbeitslosigkeit und immer unsicherer werdender Einkommensverhältnisse

    zur Minimierung wirtschaftlicher Risiken den Kunden durchschauen und

    bewerten. Mit einer möglichst großen Menge gesammelter Daten wird der Kunde deshalb in

    seiner Kreditwürdigkeit sowie seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit kategorisiert, mit einem

    Score-Wert belegt. Heute fällt keine Kreditentscheidung und kaum noch eine sonstige kommerzielle

    Entscheidung ohne Scoring-Verfahren. Der Kunde soll ferner in seinem Verbraucherverhalten

    erfasst und für gezielte Werbung erschlossen werden. Um dies durchzusetzen, fordert

    die Wirtschaft immer mehr die Einwilligung des Kunden in eine Personalisierung als zwingende

    Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Konsum. Dies führt zu einem Verlust der Möglichkeit

    der Anonymität für den Kunden, für den Bürger. Die durch immer kostengünstigere Genanalyse

    erzielbaren Aussagen über die genetische Disposition eines Menschen lassen die Begehrlichkeit

    von Versicherern, Arbeitgebern und sonstigen Interessenten steigen, diese Daten

    zur Risikoabschätzung zu erlangen.

    Wie stark ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber diesen Begehrlichkeiten?

    Gesetzliche Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

    sind weitgehend zulässig, da die Anerkennung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

    durch einen Gesetzesvorbehalt „erkauft“ wurde. Dieser Gesetzesvorbehalt hat nicht eingriffshemmend

    gewirkt. Vielmehr haben die Gesetzgeber in Bund und Ländern von der Einschränkungsmöglichkeit

    des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Gesetz massiv

    Gebrauch gemacht, wobei trotz eines hohen Detaillierungsgrades der Regelungen letztlich Abwägungsklauseln

    zur Anwendung kommen. Die Gesetzgeber haben dabei mehrfach den

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt und die verfassungsrechtlich einzuhaltende Grenze

    der Erforderlichkeit der Eingriffe überschritten und mussten von den jeweiligen Verfassungsgerichten

    in ihre Grenzen verwiesen werden.

    Hier hat sich wiederum das Bundesverfassungsgericht als Leuchtturm für den Datenschutz und

    das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erwiesen, das in seinen Entscheidungen

    zur akustischen Wohnraumüberwachung, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung

    und zur Beschlagnahme von Mobiltelefonen klare rechtsstaatliche Standards gesetzt hat.

    Die wachsenden Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen durch

    die Wirtschaft sind nur schwer abzuwehren, da sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

    in seiner Abwehrwirkung in erster Linie gegen den Staat richtet. Das für die Wirtschaft

    geltende Bundesdatenschutzgesetz erweist sich in der konkreten Anwendung oft als

    „Papiertiger“. Die Wirtschaft nutzt auf der Grundlage des Prinzips der Vertragsfreiheit ihre Angebotsmacht

    dazu aus, den Kunden über Anreizsysteme, Kundenbindungsprogramme sowie

    abverlangte Einwilligungserklärungen zu personalisieren und zur Preisgabe seiner persönlichen

    Daten zu bewegen. Stichworte: Preisausschreiben, Gewinnspiele, Bonus-Cards, LifeStyle-

    Umfragen. Die so erreichte Einwilligung des Kunden in die - wie es im „Kleingedruckten“ heißt -

    „Unterbreitung interessanter Informationen“ und „Bearbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken“,

    auf die sich die Marketingstrategen und Call-Center bei ihrer Telefonwerbung berufen,

    erfüllt dabei wegen fehlender Bestimmtheit sehr oft nicht die gesetzlichen Anforderungen an

    eine informierte Einwilligung.

    Welche Fragestellungen und Herausforderungen für den Datenschutz ergeben sich daraus?

    Sehen wir uns – ausgelöst durch den 11.9.2001 – auch in Deutschland einer staatlichen „Überproduktion“

    von Sicherheit ausgesetzt, die weit über den Bereich der Bekämpfung des Terrorismus

    und der organisierten Kriminalität hinausgreift? Nehmen wir wahr, dass der Bereich, in

    dem sich der Bürger unbeobachtet und unerfasst bewegen kann, immer enger wird, dass der

    Bürger auch durch gesetzestreues Verhalten einer Überwachung nicht mehr ausweichen kann?

    Fühlen wir uns dadurch in unserem Recht auf freie Entfaltung unserer Persönlichkeit beeinträchtigt

    oder empfinden wir dies als angemessenen Preis für mehr Sicherheit? Welche „Sicherheit“

    ist genug? Welche Risiken müssen/wollen wir in Kauf nehmen? Ist uns bewusst, dass

    wir mit jedem Schritt, der zu mehr Sicherheit führen soll, zugleich etwas von unserer Freiheit

    und unserem Recht auf Selbstbestimmung aufgeben? Akzeptieren wir angesichts der technisch

    basierten Informationsgesellschaft, dass Privatheit, d.h. Unbeobachtetheit und Bewegungsfreiheit,

    letztlich nur noch durch Technikabstinenz erlangt werden kann? Sehen wir uns durch den

    Verlust von Anonymität in unserer Entscheidungsfreiheit gefährdet oder empfinden wir Personalisierung

    als Entscheidungshilfe und Serviceleistung? Wird uns der Verlust von Anonymität überhaupt

    bewusst? Registrieren wir die starke Zunahme von Datenströmen gerade auch im

    nicht-öffentlichen Bereich, die zu einer immer engeren Verknüpfung aller Daten führen, und

    erkennen wir, dass es damit möglich wird, durch Profilbildung das Verhalten eines Menschen

    ohne dessen Wissen und Wollen abzubilden und ihn berechenbar zu machen? Ist es erforderlich,

    gesetzliche Regelungen zur Beschränkung der Profilbildung und der Scoring-Verfahren

    sowie zur Begrenzung zentraler Auskunftssysteme zu schaffen?

    Es ist zu konstatieren, dass diese Fragen im politischen Raum nicht ausreichend diskutiert werden.

    In einem gesellschaftlichen Klima, in dem von Politikern weitgehend unwidersprochen absoluter

    Vorrang für Sicherheitsfragen eingefordert werden kann, in dem Datenschutz sich dem

    Vorwurf ausgesetzt sieht, er dränge sich in den Vordergrund, müsse jedoch zu Gunsten vermeintlich

    vorrangiger Rechtsgüter zurücktreten, finden diese Fragestellungen keine besondere

    öffentliche Beachtung. Da bei unternehmerischen Aktivitäten der wirtschaftliche Erfolg zunehmend

    von der Menge der zur Verfügung stehenden personenbezogenen Daten und ihren Verknüpfungsmöglichkeiten

    abhängt, werden datenschutzrechtliche Forderungen nach Datenvermeidung, Datensparsamkeit und Einhaltung der Zweckbindung der Daten von der Wirtschaft als

    kontraproduktiv empfunden mit der Folge, dass versucht wird, diese Forderungen zu umgehen.

    Um dieser Schieflage, in die der Datenschutz geraten ist, zu begegnen, müssen wir über die

    freiheitssichernde Funktion des Datenschutzes einen breiten gesellschaftlichen Diskurs in Gang

    setzen, damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt wird. Die

    Strukturen der Informationsgesellschaft müssen weiterhin auf eine freiheitliche, selbstbestimmte

    Kommunikation ausgerichtet sein, nicht auf Überwachung. Datenschutz muss seinem Verfassungsrang

    entsprechend auch gegenüber neuen gesellschaftlichen Herausforderungen und

    neuen technischen Entwicklungen und Gefährdungen durchgesetzt werden, um zum Schutz

    des Persönlichkeitsrechts beizutragen und es dem Einzelnen zu ermöglichen, seine Privatsphäre zu erhalten.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nicht Zukunftsweisend, sondern das Ende der Privatsphäre eines jeden einzelnen.

    Wir sind schon auf den Weg dort hin, denn egal wo du bist, Kameras verfolgen dich in Bus , Bahn Kaufhaus, Banken usw.

    Wenn ich immer daran denke würde wer mich wo sehen kann, würde ich kaum noch wo hingehen ... mir macht so was Angst wenn ich ernsthaft und lange darüber nachdenke was es für Auswirkungen hat auf mein Person.

    Die Politiker behaupten das es um Terrorismus geht, ich glaube das nicht, für mich ist es eine Ausrede um die totale Überwachung zu recht fertigen. Das geht doch mit den Personal Ausweisen los und endet ..... ja in den eigenen "Vier Wänden" wenn die Bevölkerung sich alles gefallen läst.

    Da gibt es ein klasse Beispiel für, der Kinofilm "Gattaca" mit Ethan Hawke, wo es um Menschen geht die "Künstlich" gezeugt werden und die auf "Natürlichen" weg mit allen Mängeln die die Gesellschaft nicht brauchen kann.

    Da wird alles per "Daumenabdruck" im PC gespeichert was es nur zu wissen gibt - Geheimnisse, Fehlanzeige!

    Wir sind nicht mehr weit davon entfernt ...

  • rronny
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Den "gläsernen Menschen" kenne ich aus Dresden, es steht da Einer im Hygienemuseum. Und da soll er auch mal stehen bleiben.

    Wem würde dieser gläserne Menschen denn nutzen ? Wo bleiben die Persönlichkeitsrechte ? Die Totalüberwachung wünscht man sich doch schon lange - oder hat man sie schon - fast ?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er wird doch schon gezüchtet,noch im kleinen Kreis,aber der wird sich unheimlich schnell ausbreiten.In spätestens 50Jahren ist es ganz normal.

    Quelle(n): ed
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da die Totaldurchleuchtung unweigerlich kommen wird, wird es in der Gesellschaft der Zukunft wohl so sein, dass der Einzelne mit verschiedenen Identitäten hantiert, die Merkmale der Identitäten hin und wieder vermischt, gelegentlich mal eine Identität sterben lässt, um flugs wieder eine neue zu kreieren... -- kurzum, man wird Individuum nicht mehr von Avatar unterscheiden können. Ein endloses Verwirrspiel, in dem auch die Rollen von Jäger und Gejagtem durchaus wechseln können.

    Ich sehe das als eine interessante gesamtgesellschaftliche Herausforderung, und für den Einzelnen kann das intelektuell höchst spannend werden.

    Dringend als Lektüre zu empfehlen: John Brunners "Schockwellenreiter". Wer das Buch noch nicht kennt, kaufen. (Mir hat man es schon zweimal geklaut; seitdem ist mein Zweitname "Verleihnix".)

    Kurze und schlampige Inhaltsangabe auf Deutsch:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Schockwellenreite...

    besser (aber immer noch nicht gut) auf Englisch:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Shockwave_Rider

    -----

    Kurzer Nachtrag noch:

    Eine Mehrzahl der Deutschen scheint den "Gläsernen Menschen" zu wollen.

    Hier

    http://www.tagesschau.de/sendungen/0,,OID6356258_V...

    einfach nur mal den einzelnen Beitrag zum Datenschutztag anschauen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wichtig von elementarer Bedeutung wären "gläserne

    Politiker". Wären ein Segen für die ganze Menschheit.

    Sich selber sollte man das vielleicht besser ersparen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, denn jeder Mensch hat einen eigenen Willen nach seiner Privat-Spähre.

    Quelle(n): Jeder von uns hat Dreck am Stecken, und wenn er nur mal in jungen Jahren mal 'ne Schachtel Zigaretten geklaut hat.
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