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Welche Strafe steht auf Betrug?
Sicherlich gibt es da Abstufungen, aber wenn man durch falsche Angaben von Daten (nichts was mit der Steuer oder so zu tun hat) 250 "gespart" hat und das dann aufgeflogen ist, was kann man dann erwarten?
Die Nachzahlung hat schon stattgefunden.
Nein, kein Wiederholungstäter. Bin über einen Zeitraum von 3 Monaten mit einem S-Bahn-Ticket gefahren, dass nicht auf meinen Namen ausgeschrieben war, sondern auf den meines Bruders.
9 Antworten
- Jürgen DLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
frage unsere Politiker,da gibt es einige die kennen sich damit sehr gut aus.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
siehe Peter Hartz! Deal or Nodeal?
- LeonyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Schlag www.dejure.org. Wenn du dort keine Antwort findest wirst du umgeleitet. Oder www.anwalt.de
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- KLostErFraULv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Strafe geht, soweit ich mich entsinnen kann von einem halben Jahr bis 5 jahre hoch, sprich da ist sehr viel Spielraum dazwischen.
Auch kommt es darauf an, wie hoch der entstandene Schaden ist.
Mfg Marie
- vor 1 Jahrzehnt
Leider heist Du nicht Ackermann &Co.Aber versuch es mal mit Reue und gib alles zu wie Peter Hartz .Vielleicht klappt das.
- GruseleuleLv 6vor 1 Jahrzehnt
Kommt wirklich darauf an, in welchem Bereich der Betrug stattgefunden hat.. Meist ist die Bestrafung mit einer Geldstrafe, die sich bei der Höhe an den finanziellen Möglichkeiten des Beschuldigten orientiert, belegt. Also x € mal Tagessätze. Bei 250,00 € "Ersparnis" wird das nicht allzu hoch sein, oder bist du ein Wiederholungstäter?
- Onkel BräsígLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Erschleichung von Transportleistungen ist in Bielefeld im Falle einer alten Frau, die "schwarz" zum Sozialamt gefahren ist wegen Wiederholung mit 6 Wochen Haft auf Bewährung geahndet worden!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das hängt von der Schwere des Betrugs ab