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Kann man ein Fahrverbot (nach blitzen) in Punkte oder höhere Geldbuße umwandeln?

Update:

Zur Erklärung: Betrifft mich selbst. Bin ganz gewiß kein Raser und schon gar nicht mit Kind. Habe eine Ortschaft verlassen und bin über eine ca.150m lange Brücke gefahren. ca.20m nach der Brücke ,schon als der Wald anfing stand erst das Ortsausgangsschild. Was ich so nicht vermutete und auch nicht auf das Schild achtete vorher. Ich habe niemanden gefährdet.

Deshalb bitte keine Beschimpfungen. Ich bin selbst der Meinung daß Strafe sein muß wenn nötig.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    in Ausnahmefällen in höhere Geldbuße. Aber nur wenn du noch keine Einträge wegen schnellfahrens hast und wenn ein Fahrverbot ein große Härte darstellen wird. Beruflich oder so

    Quelle(n): hat bei mir einmal geklappt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst es unter Umständen in eine höhere Geldbuße umwandeln, aber nur einmal und nur, wenn du "Ersttäter" bist. Es liegt aber im Ermessen der Behörde, ein "Recht" darauf hast du nicht.

  • Mario
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Höchstens mit Bestechung (ILLEGAL).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es wäre interessant gewesen, wenn in deiner Frage ausgedrückt worden wäre, ob du (oder die betroffene Person) ein Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit oder wegen Fahrens bei roter Ampel, ob stationär oder mobil geblitzt worden ist. Dann könnte man eindeutigere Antworten geben. Im Prinzip lässt sich ein Fahrverbot nicht umwandeln.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein,das kannst du nicht umändern lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß kannst Du Dein Fahrverbot in Deinen Urlaub legen lassen.

    Selber schuld *gg* Strafe muss sein.

    Mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verstehe ich jetzt nicht!!!

    Wenn man ein Fahrverbot bekommt wegen blitzen wird man bestimmt viel zu schnell gefahren sein und dadrauf gibt es dann ein Fahrverbot UND Punkte UND ein Bußgeld!

  • Laredo
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz klar NEIN! Eventuell kann aber ein RA etwas für dich rausschlagen. Wenn du einen nimmst, dann aber nur einen der in Verkehrssachen bewandert ist. Fähige Anwälte erfragst du beim ADAC für deine Region, evtl. auch auf der Internetseite www.frag-einen-anwalt.de!

    Viel Glück!!!

  • cool
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    nein strafe ist strafe---- was der bußgeldkatalog sagt ist rechtens

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