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7% oder 19% für Ü-Eier?
Okay Schokolade 7% und Spielzeug 19%. Welche Mehrwertsteuer gilt denn nun für Überraschungseier?
(frage weil sie teurer geworden sind)
6 Antworten
- BrezelchenLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das Überraschungsei gilt als Lebensmittel und hat tatsächlich noch 7% MwSt (hab grade auf der Rechnung nachgesehen). Es war mal im Gespräch, es aus dem subventionierten Steuersatz herauszunehmen - aber Großkonzertne haben in Deutschland eine gut funktionierende Lobbyarbeit.
Auf deinen Kassenzetteln kannst du erkennen, welchen Steuersatz du bezahl hast. Aldi zB markiert Lebensmittel mit einem A und anderes mit B. Andere verwenden E (ermäßigt) und V (voll) oder 1 und 2. Du solltest es aber immer erkennen können.
Die Preise hat Ferrero wie fast jedes Jahr nach der Sommerpause angehoben - und irgendwann muß der Handel nachziehen.
- schnubblLv 4vor 1 Jahrzehnt
19%, da man es als Luxusprodukt sieht, ohne das man auch leben kann und der Spielzeuganteil gröÃer ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn es nur die Schokolade wäre, dann kämst du wohl mit deinen 7% hin. Aber so.......
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- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
19, weil kein "Grundnahrungsmittel". -- Die reduzierte Mehrwertsteuer galt schon seit jeher nicht für alle Nahrungsprodukte. So mancher Einzelhandelskaufmann hat ob dessen geflucht; aber seit Einführung der Scanner-Kassen geht's ja automatisch.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
19 Prozent, weil die Ãberraschnung ist mehr wert . als die dünne Schoko-Milchhülle.
Und ist Luxus - kein Lebensmittel.