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Wie lange hat man Zeit sich umzumelden?

Bin am 15. Dezember umgezogen. Wie lange habe ich Zeit, um mich umzumelden? Haben vor Jahren mal 50 DM Strafe bezahlt, weil ich zu lange gewartet habe.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Naja dann hast du Glück dann sind es jetzt nur knapp 25 €.Tipp:Du musst denen ja nicht auf die Nasen binden wenn dein Umzugsdatum war,geh am Di dort hin und sag du bist am Fr umgezogen.Achso bei uns in der Stadt geht die Ummeldung auch per Internet

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte nicht nur sich oder seine Familie nach einem Umzug bei der Meldebehörde anmelden. Auch Auto, Motorrad und Mofa gilt es bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle an- bzw. umzumelden. Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen müssen Sie lediglich die neue Adresse mitteilen.

    Die Fahrzeugpapiere werden dann dementsprechend geändert. Wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk ziehen, bedarf Ihr Fahrzeug einer Ummeldung. Sie benötigen dann ein neues Kennzeichen. Die Fahrzeugpaiere werden ebenfalls geändert.

    Vergessen Sie nicht auch Ihrer KFZ-Versicherung die neue Adresse mitzuteilen. Wenn sich etwas im Vertrag ändert, z. B. Sie haben nach Ihrem Umzug keine Garage mehr oder nun einen kürzeren Weg zur Arbeit, sollte Ihre KFZ-Versicherung darüber bescheid wissen.

  • Filax
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Genau, 1 Woche. Ich hatte es mal vergessen, und bin erst nach so 3 1/2 Monaten hingegangen. Die Frau hat mich dann mündlich verwarnt, weils das erste Mal war. War total komisch.

    http://www.ummelden.de/ummelden_newsletter_31_03.h...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meines Wissens nach innerhalb einer Woche nach Auszug. Der Bussgeldkatalog beginnt aber erst bei einer Verzugsdauer von 1 Monat und ist dann nach oben gestaffelt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    also damit habe ich mir immer zeit gelassen, bis ich wegen irgendwelchen anderen behördenkrams MUSSTE, wohl gemerkt in hamburg, da geht das ein oder andere schon mal unter bei den behörden. musste aber ehrlich gesagt nie was nachzahlen....komisch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Regel ist 1. Woche nach dem Umzug.

    Meistens hast du eine Kulanzzeit von einer Woche drüber.

    Wohnungsgesellschaften teilen dem E.M.A. automatisch den Auszug eines Mieters mit und die neue Adresse.

    Das entbindet natürlich nicht von der Meldepflicht.

    Das EMA kann dann nachvollziehen wann der eigentliche Auszug war bzhw Einzug.(Danach richtet sich die Höhe des Bußgeldes)

    Mit 50,00 DM bist du nicht mehr dabei, es geht los bei 50,00 € aufwärts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vielleicht hast du die Möglichkeit das per Internet zu erledigen! Bei uns ist das möglich. Ansonsten droht dir ein Ordnungsgeld. Alles andere haben meine Vorgänger schon sehr gut beantwortet. Ganz wichtig, vergiss die KFZ-Ummeldung nicht. Auch hier droht sonst ein Ordnungsgeld. Habe ich auch leider beim Umzug vergessen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    NRW - 7 Tage,

    Habe selber mich mal 2 Jahre nicht umgemeldt. Ohne folgen,

    Habe dort einfach gesagt wo ich mich den anmelden sollte. Am Gully 38 ? Hätte keine Wohnung bezogen, die haben das geschluckt ohne jeglichen kommentar.

    Die müssen dir das erst beweisen das du eine Wohnung bezogen hattest und die mühe machen die sich nicht. Das sind BEAMTE.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie die anderen Dir sagten mußt Du Dich innerhalb einer Frist von 1-2 Wochen ummelden , die Frist beginnt mit dem Datum wo Du angibst.... Also schau mal wann es genau war ..... !!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Bayern sind es vierzehn Tage, aber Kalendertage, nicht Werktage. Danach gilt es als Ordnungswidrigkeit, und je länger Du Dich nicht meldest, desto teurer wird es. Also wird es höchste Zeit! Die Behörde kann innerhalb einer kurzen Frist (ich glaube, es sind vier Wochen) von der Erhebung der Gebühr absehen. Also, lass Dir eine nette Ausrede einfallen.

    Quelle(n): Bin selber ein alter Meldeschlamper...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Je nach Bundesland gelten Fristen von ein bis zwei Wochen, innerhalb derer sich Umziehende gemeldet haben müssen.

    Quelle(n): www.ummelden.de
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