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Auch nicht besser?
Gegner der Todesstrafe argumentieren ja immer, wenn man einen Mörder umbringt, wäre man "auch nicht besser" bzw. der Staat oder das Gericht würde auch zum Mörder.
Denken wir diesen Gedanken mal zu Ende.
Wenn als jemand einen Menschen lange Zeit einsperrt (in der Fachsprache Freiheitsberaubung genannt) - und wird später zu einer Haftsrafe verdonnert - sind dann die Richter auch "Freiheitsräuber" und auch "nicht besser"?
Wenn man einen Dieb zu einer Geldstrafe verdonnert, wird man dann selbst zum Dieb?
Sollte man alle Kriminellen tun lassen, was sie wollen, um ja nicht ihre "Menschenrechte" zu beeinträchtigen?
Man kann ja bei der Todesstrafe geteilter Meinung sein.
Aber dieses "Auch nicht besser"-Argument leuchtet mir nicht ein.
Es geht dabei darum das jemand das, was er anderen zumutet, auch selber ertragen muß. Niemand wird zum Morden gezwungen, oder?
14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt gesellschaftliche Normen und Vorschriften. Die sind für ein friedvolles Miteinander notwendig, und wer dagegen verstößt muss sich nicht wundern wenn die Allgemeinheit daraus die Konsequenzen zieht.
Niemand hat einen Mörder dazu gebracht zu dem zu werden was er nun ist, das hat er sich selber zuzuschreiben, also muss er auch die Ächtung durch die Gesellschaft ertragen, hatte es ja vorher gewußt was auf ihn zukommt.
Wir bestimmen gewisse Leute diese Regeln zu überprüfen und danach zu richten, also sind dies unser aller Vertreter um Recht zu sprechen. Keiner dieser Leute macht sich damit in irgend einer Weise strafbar, denn diejenigen die gegen die Regeln der Gesellschaft verstoßen haben müssen bestraft werden und niemand sonst.
Gruß
Franky
- vor 1 Jahrzehnt
Die Funktion der Strafe und des Strafrechts:
Das Strafrecht ist für das menschliche Zusammenleben von fundamentalter Bedeutung. In ihm spieglen sich, in negativer Formulierung, die wichtigstens Grundregeln für das soziale Verhalten wieder: Wenn für die Verletzung bestimmter Regeln Freiheitsentzug oder Geldstrafe angedroht werden, so zeigt dies, dass die Gesellschaft die Einhaltung der Regeln als AB!SO!LUT! notwendig ansieht!
Staatliche Strafen gibt es in allen Rechtsordnungen; es ist - wie in historischen Erfahrungen ebenso wie in sozialpsychologische Einsicht lehren - unverzichtbar!
Jede Gesellschaft braucht eine Möglichkeit, ihre moralische Empörung über schwere Verletzungen der geschützten Interessen Anderer oder der Gemeinschaft in symbolhafter Weise zum Ausdruck zubringen. Dies geschieht zunächst durch den öffentlichen Ausspruch, das der Verantwortliche schludhaft eine Grundregel des sozialen Zusammenlebens verletzt hat und deshalb Missbilligung verdient - also durch eine strafrechtliche Verurteilung.Der Urteilsspruch macht plakativ deutlich, dass die Verletzung des Gesetzes nicht "normal" werden soll, sondern dass die vom Täter übertretene Norm weiterhin in voller Geltung bleibt.
Das Urteil richtet sich daher nicht nur an den Täter sondern auch an die Allgemeinheit!
Die Strafe an sich erfüllt noch eine weitere Funktion:
Sie kann den Täter selbst wie auch andere Menschen davon abhalten, künftig ähnliche Taten zu begehen! Ausserdem kann die Zeit einer Freiheitsstrafe dazu genutz werden, dem Verurteilten durch Ausbildung, Therapie oder die Förderung eines positiven Selbstbildes bessere Chancen zur Bewältigung seines Lebens zu geben. Dabei geht es hauptsächlich um die allgemeine Orientierung des Strafvollzugs an dem Gedanken, das der Straftäter nich auf Dauer aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden soll.
Insofern ist das heutige Strafrecht im Sozialstaat der deutschen Verfassung unabdingbarer Weise dem Gedanken der Humanität verpflichtet.
Um die Menschen jedoch vor Willkür im Strafrecht zu schützen gelten bestimmte Grundsätze innerhalb der Strafgesetzgebung:
1.) Gesetzlichkeitsgrundsatz: §1 StGB "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
2.) Rückwirkungsverbot: Man soll darauf vertrauen dürfen, dass eine Handlung, die bei ihrer Vornahme nicht ausdrücklich für strafbar erklärt war, auch später nicht bestraft werden kann.
3.) Analogieverbot: Art. 103 (2) GG -> der Strafrichter (anders als der Zivilrichter) ist nicht befugt, Lücken im Strafgesetz zu Lasten des Angeklagten durch die entsprechende Anwendung einer ähnlichen, aber nicht unmittelbar zutreffenden Strafvorschrift zu schlieÃen.
4.) Bestimmtheitsgebot: Die Garantie einer gesetzlichen Grundlage für Strafbarkeit und Strafe würde keine wirkliche Echtsicherheit gewährleisten, wenn der Gesetztgeber durch unscharfe Fassung der Straftatbestände einer eigenen Entscheidung ausweichen und die Bestimmung darüber, was strafbar ist und was nicht, dem Richter überlassen dürfte --> Straftatbestände müssen daher für den Bürger ohne unzumutbare Mühe erkennen lassen, welche Verhaltensweisen unter Strafe stehen.
Den Rest nun was kürzer:
Strafzumessung: Es gilt: Gerechtigkeit vor Resozialisierung
Die Todesstrafe wurde nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem Eindruck des in der NS-Zeit mit ihr betriebenen Missbrauchs durch Art. 102 GG abgeschafft.
Deshalb bin ich der Meinung, dass die Todesstrafe - egal welche Straftat verübt wurde - absolut NICHT zulässig ist!
Wenn jemand zwei oder mehr Menschen umgebracht hat, dann kann er seines Lebens auch nicht mehr als einmal beraubt werden.............die Todesstrafe verstöÃt ganz klar gegen das GG!!!
Todesstrafe ist und bleibt ABSOLUT UNAKZEPTABEL!!!
GruÃ
schnubbel
- vor 1 Jahrzehnt
Es gibt bestimmte Arten von Strafen, die inhuman und barbarisch sind. Das hat etwas mit Menschenwürde zu tun. Neben der Todesstrafe gehören auch andere mittelalterliche Strafen wie etwa Prügelstrafe, Steinigen, GliedmaÃen abhacken, Foltern, an den Pranger stellen usw. dazu. Solche Strafen verletzen nicht nur die Menschenwürde des Delinquenten, sondern auch die Würde desjenigen, der die Strafe verhängt! Sie führen zur Verrohung der ganzen Gesellschaft. Von der Gesellschaft verhängte Urteile müssen nicht nur gerecht, sondern auch human sein.
Nicht umsonst steht die Menschenwürde in unserem Grundgesetz ganz, ganz vorn.
- DisplicentiaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Deine Argumentation hinkt - denn die Todesstrafe bedeutet, jemandem die Chance zu nehmen, sich zu resozialisieren.
Todesstrafe ist das endgültige aus für eine Person, die selbst als Teil der Gesellschaft jemandes Sohn oder Tochter, Vater oder Mutter ist usw. . Sich in einer Haftunterbringung zu besinnen, neu zu ordnen, Wertevorstellungen zu ändern und geläutert aus der Haft zu kommen - das wird einem Todeskandidaten genommen - und zusätzlich sein Leben.
Eine Haftstrafe antreten zu müssen, soll eine Strafe sein UND die Gesellschaft vorbeugend schützen. Wer zu einer Haftstrafe verurteilt, ist kein Freiheitsräuber, sondern ein Strafender - ein übergeordneter Unfreiheitsgebieter und Gesellschaftsschützer.
Jeder weiÃ, das Haftstrafen drohen, sie sind öffentlich bekannt. Man kann also mutwillig seine persönliche Freiheit verwirken, oder dieses zumindest billigend inkauf nehmen, wenn man straffällig wird und tut das mit bestem Wissen.
Dein letzter Satz hat mich allerdings stutzig gemacht: ist ein Henker, dessen Job der Vollzug der Todesstrafe ist, zum Morden gezwungen - obwohl er das zu vollziehende Urteil gar nicht selbst gesprochen hat? Kann der nein sagen, wenn er es nicht für richtig hält?
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- vor 1 Jahrzehnt
Es ist richtig, daà die Allgemeinheit vor der Gefährlichkeit eines Mörders geschützt werden muÃ.
Unsere Gesetzgebung geht nur von Schuld und Sühne aus.
Wer allerdings im christlichen Glauben aufgewachsen ist, kann niemals die Todesstrafe fordern.
Wer ein Unrecht begeht, sollte dafür auch bestraft werden, weil sonst nur noch das Recht des Stärkeren gelten würde.
Das Extrem der Bestrafung ist aber einen "Verbrecher" zu töten.
Es hat schon viele Beispiele gegeben, in dem ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wurde.
Ein Dieb, der verurteilt wurde, und dessen Unschuld sich dann herausgestellt hat, kann rehabilitiert werden, ein getöteter Mensch, der auf Grund falscher Zeugenaussagen "ermordet" wurde, dem nützt es nichts mehr, wenn nachher seine Unschuld bewiesen wird.
AuÃerdem halte ich eine lebenslange Freiheitsstrafe fÃ��r wesentlich schwerer, als wenn jemand kurz und schmerzlos getötet wird.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich persönlich sehe die Todesstrafe als Erlösung bzw. Befreiung.
Also bin ich für Lebenslang, damit sie zeit haben zum Ãberlegen
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn Menschen Menschen umbringen warum sollten Menschen nicht darüber richten können.Was hat ein Mörder in unserer Gesellschaft noch verloren ich denke nichts mehr,sollen denn die Opfer denn immer die Verlierer sein.Warum sollte man diese Leute noch wegsperren,die kosten viel Geld und verhöhnen die Opfer noch,man hört es doch immer wieder.Mit Kindermördern oder Leuten die Verbrechen an die Menschlichkeit ausgeübt haben sollte man kein Erbarmen haben,weg damit.
- arnold_scaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du bringst das Thema auf den Punkt.
Das Rechtsystem ist nicht auf Rache aufgebaut? Natürlich auf was denn sonst? Wenn es nur um den Schutz der Bevölkerung geht, wäre die Todesstrafe sogar erste Wahl!!
Was mich wundert ist die Tatsache, dass nach der Exekution von Sadam Hussein eine grosse Diskussion losbricht, während zur gleichen Zeit in China Menschen zu Hunderten exekutiert werden für Kinkerlitzchen im Vergleich zu dem was Sadam so alles zu verantworten hatte.
Obwohl ich grundsätzlich auch gegen die Todesstrafe bin, stört es mich absolut nicht, wenn z.B. Serienkiller u.ä. von diesem Erdball verschwinden.
- Michael K.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Auch ich lehne die Todesstrafe ab! Gründe:
1. es muss eine moralische Ãberlegenheit der Gemeinschaft geben! Diese besteht darin, das menschliche Leben unter allen Umständen zu achten.
2. Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen Todes- und Gefängnisstrafe! Die Todesstrafe ist endgültig und nicht wieder gutzumachen. Ein Justizirrtum final!
3. unser Strafrecht basiert NICHT auf Rache, sondern auf dem Prinzip des Schutzes der Bevölkerung und des Versuchs der Resozialisierung.
4. Selbst beim Racheprinzip ist die grössere Strafe sicherlich langjährige Haft.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da muss ich dir recht geben. Deine Argumete sind klar richtig. Aber man bedenke trotzdem dass es viele Missverständnisse und Betrügereien gibt und vielmals auch die falschen Leute angeklagt werden. Ich fände es vielleicht angebracht, so man 10000% sicher ist das dies auch der Mörder ist, und dass er es mit voller Absicht und bösartig gemacht hat. Ansonsten bin ich nicht so fürs töten.
Man sollte es dabei belassen, dass man lebenslange Haft erhält. Denn wäre die Todesstrafe auf Mord ausgesetzt würde wahrscheinlich kein einziger Mensch mehr aus Reue einen unaufgeklärten Mord ZUGEBEN. Dann herrschte nur noch Angst und Verzweiflung im inneren des Mörders und er würde vielleicht noch mehr Menschen töten, aus Angst getötet zu werden......