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Sorgerrecht?
Hallo!
Meine Frage lautet. Mein Freund hat kein Sorgerrecht für unsere gemeinsame Tochter. Nun macht er mächtig Stress und will wissen welche Rechte er hat. Was muß ich ihm zugestehen und was nicht.
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Er hat keine Reche, er hat nur Pflichten. Er muß fürs Kind zahlen, sonst hat er Pech gehabt.
Du darfst ihm das gemeinsames Sorgerecht zugestehen. Es ist aber sehr schwer, ihm es wieder zu entziehen, wenn es Schwierigkeiten gibt. Außerdem brauchst du dann in Bezug auf Klassenfahrten, Kindergarten- und Schulausflüge, sowie Operationen die Unterschrift von ihm. Dann mußt du ihm auch das 14-tägige Besuchsrecht einräumen.
Wenn du gewillt bist, dann darfst du ihm ein Besuchsrecht einräumen, mußt es aber nicht.
Am einfachsten ist es, du nimmst dir einem Anwalt der dir dich berät und dir hilft, den Kerl auf Abstand zu halten.
- athLv 6vor 1 Jahrzehnt
Zugestehen muÃt Du ihm nichts,aber gehe vorsichtshalber zum Jugendamt und lasse Dich genau beraten ,da bekommst Du ja auch die Rechtsauskünfte
- vor 1 Jahrzehnt
Väter haben grundsätzlich ein Umgangsrecht.Ein Sorgerecht könnte er nur erstreiten,wenn er nachweisen kann,daà die Mutter nicht willens und in der Lage ist ihrem Sorgerecht nachzukommen.Er hat eine negative Beweislast.Entscheiden würde das ein Familiengericht.Er hat aber durchaus das Recht sein Kind zu sehen und Umgang mit ihm zu pflegen.Ein gemeinsames Sorgerecht gibt es nur bei Ehepaaren.Wenn sich herausstellen sollte ,daà der Umgang des Vaters dem Kind nicht zuträglich ist,kann mit dem Jugendamt ein kontrollierter Umgang unter amtlicher Aufsicht vereinbart werden.Soll er sich doch einfach mal beim Jugendamt melden,die kennen sich aus.sollte er sich da nicht vernünftig darstellen ,merken die das direkt.Die sind immer pro Kind.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vom Gesetzgeber her, hat er nicht allzu viele Rechte. Aber du solltest überlegen, dass es hier um das Recht des Kindes geht.
Auch wenn du dich nicht mit dem Kindesvater verstehst, so darfst du dem Kind den Vater nicht vorenthalten.
Es sei denn, der Vater ist eine Gefahr für das Kind.
Das beste ist, du machst dich bei einem Anwalt schlau oder arbeitest mit dem Jugendamt zusammen.
Gruss
Pogona
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- vor 1 Jahrzehnt
So wie sich das anhört ist er aber der Vater. Hat er denn eine Vaterschaftsanerkennung gemacht? Dann denke ich hat er schon einige Rechte, aber sonst auch. Wenn ihr wissen wollt was ihr beide für Rechte habt wenn du das alleinige Sorgerecht hast, fragt mal bei eurem zuständigen Jugendamt nach.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Genaueres gibt es beim Jugendamt oder Amtsgericht. (in der Regel haben beide Eltern das Sorgerecht inne, zu gleichen Teilen) Hier müssen folglich schon besondere Umstände vorliegen, die allerdings bei der Fragestellung als Information nicht mitgegeben wurden.
Generell hat der andere Elternteil neben dem Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechtes noch das Recht, sein Kind sehen, bzw. besuchen zu dürfen, zumindest dann, solange er dem Kind hierdurch nicht schadet. Ãber die jeweiligen Besuchszeiten sollte im Interesse des Kindes zwischen den Eltern Einigung erzielt werden, sonst muà auch dieser Bereich per Gerichtsbeschluà geregelt werden.