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Wo melde ich Verstöße wegen falscher Preisauszeichnung?
Oder; Wie gehe ich vor, wenn der Preis am Regal nicht mit dem Preis an der Kasse übereinstimmt?
11 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
An den Informationsschalter, wenn es einen gibt, sonst würde ich die Person an der Kasse darauf ansprechen.
- vor 1 Jahrzehnt
Noch so ein Ammenmärchen, das sich hartnäckig hält... aber nun gut. Wenn es Dir besser geht, nachdem Du einen derart grauenvollen VERSTOSS brav gemeldet hast, ist die erste Ansprechperson ein beliebiger Mitarbeiter des Geschäfts.
Diese Person bringst Du dazu, Dir stante pede den Geschäftsführer zu holen. Aber nicht mit unnützen Freundlichkeiten aufhalten und ruhig auch duzen, damit jeder gleich weiÃ, wo hier der Hase läuft und daà hier ein rechtschaffener Kunde wildentschlossen ist, es dieser betrügerischen Bande einmal richtig zu zeigen. Ist der Oberschurke, der sich Geschäftsführer nennt, dann da, machst Du ihm ohne groÃe Umschweife klar, daà Du ihn bis vors Bundesverfassungsgericht schleifen wirst, falls er nicht eigenhändig SOFORT JEDEN Preis in seinem Geschäft kontrolliert.
AnschlieÃend gehst Du heim und freust Dich 4 Tage lang wie Bolle, daà Du es mal wieder allen gezeigt hast.
Es ist im ureigensten Intresse der Geschäfte, daà die Preisauszeichnung stimmt. Trotzdem kommt es hier und da zu Fehlern, die in 99 % der Fälle keinerlei böse Absichten zur Grundlage haben. Ein dezenter Hinweis aus die Kassiererin genügt völlig und der Fehler wird behoben. Anspruch hast Du übrigens keinesfalls auf einen etwaigen niedrigeren Preis. Lediglich darauf, die Ware dazulassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist mir auch schon passiert,reklamiere es beim Marktleiter!
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde mich als erstes an den Geschäftsführer wenden, ansonsten die Verbraucherschutz darüber in Kenntnis setzen.
(Probiere auch dort wo die Ware Produziert wurde Firma usw..)
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- vor 1 Jahrzehnt
Also - letzendlich zählt der Preis der an der Ware ist - der ist bindend! Wenn ein Glas Marmelade im falschen Regal steht, ist es nicht automatisch billiger. Auch wenn im Fenster ein anderer Preis steht - das macht nichts. Der Preis der an der Ware klebt - ob falsch oder richtig - muss gelten.
Quelle(n): komme aus dem Verkauf - vor 1 Jahrzehnt
Im Grunde kannst Du nix machen, es sei denn, es ist mutwillig, dann ist es Täuschung. die Filialen nennen das Fehler und bekommen damit auch Recht. Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf den falsch ausgezeichneten Preis.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn es absichtlich und dauerhaft gemacht wird, ist es ein Verstoà gegen das Wettbewerbsgesetz. Du kannst sowas bei der Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb e.V. melden. www.wettbewerbszentrale.de
- vor 1 Jahrzehnt
Beim Personal Bescheid sagen! Aber dagegen vorgehen kann man eigentlich nicht. Es gibt laut Gesetz bestimmte Arten von Irrtümern (Ãbermittlungsirrtum etc.). Die meisten Geschäfte sind aber kulant und verkaufen dann die Ware zu dem angegebenen Preis.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Am besten beim Leiter der jeweiligen Abteilung oder beim Marktleiter.