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Einbruch ohne Zerstörung muß Versicherung zahlen?
. Meine Eltern sind selbständig und hatten zur WM 2006 einen TFT Fernseher gekauft und im Restaurant aufgestellt. Dieser wurde nach einer Woche entwendet, wie die Polizei feststellte im laufe eines Diebeszuges bei dem mehrere TFT Geräte aus verschiedenen lokalen entwendet wurden. Bei uns jedoch wurde wohl das schloss mit einem Dietrich geöffnet und man konnte nur Fußabdrücke sichern aber keine Beschädigung an der Tür. Die Versicherung möchte nicht zahlen oder nur einen Kulanzbetrag. Und mein Vater will keinen Anwalt einschalten da er meint er hätte keine Chance zu seinem recht zu kommen obwohl die Polizei es zu dem Diebeszug also Einbruchserie zählt.
meine frage ist nun ob ich mein möglichstes tun sollte damit mein Vater einen Anwalt einschaltet oder ob ich ihn resignieren lassen soll. Ich danke ihnen im Voraus fürs lesen und sollten sie mir antworten könnte ich ihnen gar nicht genug danken.
P.S.: Würden sie meinen sturen Vater kennen, verstünden sie mich.
M.f.G. dinos
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
ich glaube die versichernd wird es zahlen fragt doch mal nach
- vor 4 Jahren
Der Ärztin gehört die Zusallung entzogen. Grund : Unfähigkeit. Kann nur einen Tip geben, Unterlagen vom Krankenhaus anfordern, einen Anwalt einschalten und gegen die Ärztin und gegen die Versicherung vorgehen. Hier wurde eine falsche Diaknose gestellt, aus der Dir Nachteile entstehen. Würde auch mal überlegen beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung einzureichen. Denn hier wirst Du ebenfalls auf den Kopf gestellt. Drücke DIr beide Daumen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ob die Versicherung zahlen oder nicht zahlen muß ist ohne genauere Angaben nicht zu beantworten. Regulär ist Hausrat nur innerhalb der selbstbewohnten Wohnung versichert. Ausnahmen sind beispielsweise: Reise oder "Sohn bei der Bundeswehr", das ist auch versichert. Es müßte also eine Klausel im Vertrag sein, die diesen Fall versichert, also wenn man seinen Hausrat unbewacht in fremden Refugien abstellt. Auch werden meist Zylinderschlösser vorausgesetzt, was ja hier nicht der Fall war.
Da die Versicherung aber eine Kulanzzahlung anbietet, scheinen wohl einige Aspekte dafür zu sprechen, daß es versichert ist!
- yddrasilLv 4vor 1 Jahrzehnt
Einfach mal direkt beim Anwalt beraten lassen, mit einer Rechtsschutzversicherung ist das Erstgespräch in der Rgeel kostenlos.
Quelle(n): http://www.tarifmarkt24.de/ - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Vater muß der Versicherung Feuer unterm A**ch machen und mit Kündigung drohen.
Nie klein beigeben Druck auf diese Bande, schau Dir mal die Paläste der Banken und Versicherungen an, das ist alles unser Geld.
Gruß Karl und überzeuge Deinen Vater.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Entscheidende im vorliegenden Fall scheint mir zu sei:
War es ein Diebstahl infolge eines Einbruches oder war es "nur" ein gewöhnlicher Diebstahl und was war versichert.
Die Versicherung sagt: Es war ein gewöhnlicher Diebstahl und der war nicht versichert. Sie sagen: Es war ein Diebstahl nach Einbruch und der war versichert. Im deutschen Recht gilt: Wer etwas behauptet, muß es beweisen können. Also müssen Sie beweisen können, daß zunächst bei Ihnen eingebrochen und dann geklaut wurde. Wenn jemand bei ihnen durch die Tür reingekommen ist und weder die Tür noch das Schloß beschädigt ist, dann haben Sie echt schlechte Karten, beweisen zu können, daß es ein Einbruch war. Es kann ja auch sein, daß Sie einfach vergessen haben, abzuschließen. Kann ja mal vorkommen...Genau das denkt Ihre Versicherung....
- vor 1 Jahrzehnt
Das ist so eine Sache da der Tatbestand nicht unbedingt geklärt wurde .( Es könnte ja auch sein , dass dein Vater den TFT an den Typen verkauft hat.)Nichts gegen deinen Vater oder so, es soll auch keine Anschuldigung sein . Aber laut Gesetzt
mfg Joe
- GernuvLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
auf jeden Fall sollte bevor geklagt wird der Versicherungsvertrag durch einen Versierten Experten durchgesehen werden ob es nicht irgend eine ausschlußklausel in dem Vertrag gibt.
Den Vertrag kann sich zum beispiel der Verbraucherschutz
(http://www.vzbv.de/go/) ansehen oder ein Fachanwalt im Versicherungsrecht.
Aber auf keinen Fall sollte man seine Rechtsansprüche den Versicherungen selbst stellen den die Lachen sich dann eins ins Fäustchen über die foderungen der anspruchssteller.
- vor 1 Jahrzehnt
ich denke ja aber sie wird nicht alles zahlen ambesten du fragst mal nach