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Ist eine anonyme Beschwerde sinnvoll?
Hallo!
Ich möchte fragen, ob eine anonyme Beschwerde beim Vogesetzten eines Polizeibeamten sinnvoll ist, wenn man seitens des Beamten unverhohlen diskriminiert wurde?
Mir ist so etwas vor knapp sechs Wochen passiert.
Ich hatte mich zwar schon vor ca. zwei Tagen an eine Arbeitsgemeinschaft der Polizei gewandt, die für meine Anfrage zuständig sein könnte, doch habe ich leider noch keine Antwort erhalten ...
Vielen Dank an Euch im voraus!
(Anonym = da sexuell)
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Beim Vorgesetzten alleine reicht nicht, Du mußt zwei Beschwerden gleichzeitg loswerden.
Versuche Deine Beschwerde bei der höchsten zuständigen Behörde loszuwerden. Das ist die jeweilige Landespolizeibehörde.
Dann muß sich der Vorgesetzte dazu Äußern, was er unternommen hat, und da der sich den Rücken freihalten will, kommt die ganze Sache in Gang.
Diesen Tip hat mir vor Jahren mal ein Polizeichef von einer örtlichen Polizeistation gegeben.
Aber anonym nützt das überhaupt nichts, das würde ich sofort in den Mülleimer werfen
- vor 1 Jahrzehnt
Warum so feige?Hau den Idiot in die Pfanne.Auch Polizisten dürfen sich nicht alles erlauben.
- vor 1 Jahrzehnt
Das ist doch der Hammer, am Besten du Verfasst Eine Förmlich Dienstaufsichtsbeschwerde, wen du dir Deswegen n icht sicher bist Wortwahl etc. Schreib Einfach Mit der Ãberschrift Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den beamten..........an seinen Nächsten Vorgesetzten mit der Bitte um weiterleitung( Lasse dir den Eingang Bestätigen) zur Bearbeitung, und auf Keinen Fall solltest du Anonym Bleiben, sonst macht der, das mit Anderen Genauso. und genauso Weiter Allso der Einzige Rat der dir Hilft ist Eine Förmliche Dienstaufsichtsbrschwerde
Quelle(n): Eigene Erfolgreiche Erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Anonym bringt gar nichts. Wie soll der Vorgesetzte denn im Zweifelsfall die Anschuldigungen beweisen, wenn der Beamte das abstreitet? Der braucht schon was handfestes, wenn er tätig werden soll.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn sexuell, dann erst recht!!!!! Aber dann geht es wahrscheinlich nicht anonym... Das ist ja ein Hammer! Beschwerde kannst du einreichen und bevor du etwas unternimmst, frage, inwieweit du anonym bleiben kannst.
- Onkel BräsígLv 7vor 1 Jahrzehnt
Angeblich muà die Behörde ALLEN Beschwerden nachgehen. Allerdings kann man dann in aller Regel nicht verfolgen, wann was wo unter den Teppich gekehrt worden ist!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wieso denn anonyme ???dem würd ich ganz klar öffentlich einen reinwürgen!soetwas geht ja nicht!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Heä?Wenn du meinst das wäre ein gute Idee dann mach es ich würde es nicht machen keine ahnung wie es bei dir aussieht...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Zeiten, da man sich über die Obrigkeit, also auch die Polizei nicht beschweren durfte sind seit 1989 vorbei.
Also, schön sachlich bleiben und eine schriftliche Beschwerde starten.