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Benny fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wenn ich in einem Blog Musik anbiete, wie ist es mit der GEMA?

Wenn ich auf meinem Blog Musik anbiete von Künstlern, die nicht in der GEMA sind - also Werke unter der Common License oder anderen GEMA-freien Lizenzen anbieten... muss ich dann trotzdem für jeden Download an die GEMA entrichten? Ein Freund von mir behauptet, das wäre so, da er es selbst erlebt hätte. Bitte keine Meinungen - nur Fakten. Danke!

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du ausdrücklich GEMA-freie Werke verwendest, hat die GEMA damit nichts zu tun. Aber sichere Dich bei den Komponisten (nicht nur den Interpreten!) schriftlich ab. Vorsicht bei Cover-Versionen: Sobald ein einzelner Autor (Komponist, Texter, Bearbeiter) Mitglied der GEMA oder einer ihrer internationalen Schwestergesellschaften ist, ist das Werk nicht mehr GEMA-frei.

    Kosten und Genehmigungen werden allerdings im Bereich der Leistungsschutzrechte fällig. Wird die Musik von Menschen gespielt (das gilt also nicht für MIDI-Files), haben diese Interpreten zusätzlich ein Leistungsschutzrecht ("Master Right"), das ebenfalls abgegolten werden muss. Normalerweise ist das Plattenlabel dafür zuständig, oder es weiß wenigstens, wer die Rechte wahrnimmt.

    Die Master Rights müssen nicht nur bezahlt, sondern auch ausdrücklich schriftlich vom Label genehmigt werden (E-Mail reicht). Und die Verwendung der Einspielungen kann übrigens auch abgelehnt werden.

    Ausführliche Informationen gibt's auf der Website der GEMA:

  • vor 1 Jahrzehnt

    Besser wie " Toaster " kann man deine Frage nicht beantworten.

    Kompliment an " Toaster "

    Daumen hoch

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