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Wie in Privater Krankenversicheurng bleiben?
Ich bin seit Anfang der Jahres in einer privaten Krankenversicherung (bin angestellt). Ich werde dieses Jahr aufgrund weniger Provisionen die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen. Wie kann ich trotzdem in meiner privaten Krankenversicherung bleiben?
4 Antworten
- Michael K.Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, das kannst Du! Allerdings musst Du dich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung gilt lebenslang! Ich würde dringendst davon abraten, da dann auf für immer jede Alternative ausgeschlossen wird und deine Prämie völlig vom Einkommen abgekoppelt ist. Ich war früher öfter in gleicher Situation und bin mehrmals gependelt. Ich empfehle Dir, in die GKV zurückzugehen bei Pflicht und die PKV auf Anwartschaft zu stellen, so dass ein zurück bei besserem Verdienst problemlos ist... bei Fragen Mail...
PS: was Kuchen dort schreibt, ist falsch! Wer als Arbeitnehmer unter die Grenze rutscht, ist pflichtig! Andere Einkünfte werdfen dafür nicht angerechnet! In der GKV werden sie übrigens zur Zeit auch nicht angerechnet zur Beitragsberechnung... (nur bei Rentnern, die freiwillig in der GKV sind)
Quelle(n): 22 Jahre Versicherungen, Versicherungsfachmann BWV - vor 1 Jahrzehnt
Beitragsbemessungsgrenze oder Pflichtversicherungsgrenze,was ist denn gemeint?
Eventuell Anwaltschaft abschlieÃen...
Quelle(n): Versicherungskaufmann und Kauffrau - Anonymvor 1 Jahrzehnt
*g*
ich wäre froh, wenn wir wieder in eine gesetzliche kämen :(
ich weiss ja nicht, wie die Lebensumstände so sind, aber in Fällen, wo z. B. der Mann privat krankenversichert ist, kann es teuer werden, wenn Frau und Kind ebenfalls privat ersichert werden müssen.... bei den gesetzlichen greift da die Familienversicherung, bei den privaten kanns teuer werden ;)
LG
Asche
- kuchenmacherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hast du Geld angelegt? Wenn du Geld in Aktien, Sparbriefen, Bundesschatzbriefen,... angelegt hast, die dir Zinserträge bringen, dann gib diese Zinsen an. Einnahmen aus Geldanlagen, Vermietungen und Verpachtungen kannst du zu deinem Einkommen hinzurechnen.