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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

darf mir die polizei einen platzverweis erteilen, obwohl ich nicht gemacht/nicht anwesend war?? (zv. in parks)

Freunde und ich treffen uns fast jeden aben in einem kleinen park bei mir zu Hause. seit neuestem schaut die polizei öfters vorbei. anfangs sind sie gekommen, weil es eine ruhestörung gab, aber inzwischen habem sich die ruhestörer von diesem ort ferngehalten, jedoch die polizei kommt weiterhin und erteil uns platzverweise, obwohl wir uns nur in diesem besagten park treffen und reden. dürfen die uns einfach so ohne einen beweis platzverweise erteilen / uns mit auf die wache nehmen???

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Platzverweis (auch: Platzverweisung) im deutschen Recht stellt eine polizeirechtliche Maßnahme dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Durch diesen Verwaltungsakt wird der betroffenen Person geboten, einen Standort unverzüglich zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung kann die Person auch ins Polizeigewahrsam genommen werden. Ein Platzverweis ist grundsätzlich auf maximal 24 Stunden begrenzt, die Rechtslage scheint jedoch nicht eindeutig zu sein.

    Die Maßnahme des Platzverweises greift in das Grundrecht "Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 S. 1" GG ein, während das Aufenthaltsverbot die Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebiets (Art. 11 GG) einschränkt.

    Das heisst auf gut Deutsch.

    Ist keine weitere Gefahr in Sicht ist diesem Platzverweis laut Grundgesetz(GG) bedroht ist die nichtens.

    Also Ignorieren.

    Ansonsten kannst teuer für die KOMUNNEN werden.

    Am allerbesten ist es wenn man Arbeitslos oder ähnliches ist und dann die Stadt auf Freiheitsverletzung verklagen tut.

    Staat gegen Staat kann in der Regel nicht Klagen.

    Kann eine Mege Geld herausspringen.

    Es gibt keinen Anwalt der mit der Akte Armungszeugnis nicht klagen wird.Bezahlt alles die Stadt.

  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sich die Ruhestörer abgehauen sind, ist die Polizei zu euch gekommen. Missverständnis. Vielleicht hat das keine Folgen für weuch gehabt.

  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, sie dürfen. Es können ja auch Beschwerden oder Verdachte vorliegen .

    Hier bei uns traf sich auch immer in der Nähe eine kleine Gruppe am Wald und wie man ihnen jetzt feststellte wurde da lustig mit Drogen gehandelt.

    Vielelicht solltest Du nachfragen was der Grund ist. Aus reiner Willkür macht die sicherlich Keiner.

    LG Cindy

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Kurz und bündig -Ja-Meinst du denn die Polizei macht dies um ein paar jugendliche zu ärgern?Die haben besseres zu tun als ein paar Heranwachsende zu verjagen.Das sie dies dennoch machen müssen,weil sich ZB Anwohner beschweren hält sie von ihrer Arbeit ab.Aber jetzt ist ja Winter und somit erstmal Pause und nächstes Frühjahr bist du vielleicht erwachsen genug um einzusehen das das falsch ist was ihr macht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja dürfen sie!

    Das ist eine reine Vorbeugende Maßnahme.

    Und wie du ja sicher weißt ist das Recht auf der Seite der Polizei.

    Also versucht euch lieber nicht mit ihnen anzulegen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja sie dürfen und sie müssen sogar, zur sog. Gefahrenabwehr, dabei muss die Gefahr auch nicht von dir ausgehen, es reicht, das du in Gefahr geraten kannst.

    Ein Platzverweis ist ein Eingriff in die persönlichen Freiheiten des Individuums und darf nur bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen erfolgen.

    In jedem Fall hast du das Recht, dir die Gründe des Verweises nennen zulassen. Auch muss dich die Polizeibehörde darüber belehren dass du das Recht zur Einlegung von Rechtsmittel gegen diese Entscheidung hast und sie müssen dir die Rechtsmittel benennen. Tun sie das nicht ist die Entscheidung der Polizei rechtswidrig und hält keiner späteren Überprüfung stand.

    In jeden Fall jedoch bleibt der Platzverweis bis zur Aufhebung gültig.

    Sollten die Gründe die zum Platzverweis geführt haben aus deiner Sicht nicht zutreffend oder stichhaltig sein, Widerspreche ihnen in jedem Fall schriftlich. Schlimmstenfalls musst du ein Gericht zur Überprüfung heranziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja, der platzverweis ist eine völlig legitime maßnahme zur gefahrenabwehr. vielleicht solltet ihr euch zum treffen mal einen anderen platz suchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja,dürfen sie.zur vorbeugenden massnahme ist das rechtens.wenn dir die polizei einen platzverweis in "abwesenheit" erteilt hat,musst du schon aufgefallen und bekannt sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja sicher dürfen die das ist ja schliesslich staatsgewalt und wenn die was sagen ist es gesetz. Aber sag warum treibste dich denn mit dein kumpels im park rum seit ihr penner oder was?

  • Frager
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, die Polizei darf das. Zu Vorbeugung der erneuten

    Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (=Ruhestörung)

    Und zum Schutz der priv. Rechte der Anwohner.

    Wenn es der Sache angemessen ist, kann man den Platzverweis mit Zwangmitteln

    (Gewalt) durchsetzen oder die Leute in Gewahrsam nehmen (einsperren) ....

    Aber nur wenn die Betroffen absolut unwillig sind und sich auf Dauer massiv

    ganz weigern zu gehen oder noch dazu besoffen sind.

    Anni

    Quelle(n): Freund is Polizist, nachgefragt
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