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Betrug bei ebay?

Folgender Fall: Ich habe einen Elektroartikel versteigert, von dem ich der Meinung war, er sei i. O. habe auch dazugeschrieben "Top Zustand". Als der Käufer bei mir war das Gerät abholen hat er es sich nicht genau angeschaut und ich habe in die Auktion geschrieben: Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen. Nun hat er aber das Gerät bei sich daheim aufgebaut und festgestellt, daß es doch nicht so einwandfrei ist, offenbar wurde daran manipuliert, so daß es noch funktioniert, obwohl es wohl doch eher auf den Müll gehört. Davon habe ich NICHTS gewusst. Der Käufer droht mir nun mit einer Anzeige wegen Betruges. Habe ich da wirklich etwas zu befürchten? Wie gesagt, er hat das Gerät hier nicht in Augenschein genommen und ich wusste nichts von dem Mangel. Ich hatte mit dem Betrieb keine Probleme.

Update:

Ich habe das Gerät gebraucht in einem An- und Verkauf gekauft. Der Gefrierschrank, hat hier seinen Dienst geleistet. Aber ich habe ihn auch nie so genau unter die Lupe genommen. Immerhin habe ich von Elektrogeräten auch 0 Ahnung. Der neue Besitzer allerdings scheint das getan zu haben. Und ist dabei auf Manipulation gestoßen.

Die Bewertungen sind mir völlig egal. Mir geht es nur darum. Daß ich mir eigentlich nichts vorzuwerfen habe. Allerdings sollte er mich wirklich anzeigen habe ich das Problem, daß ich für meine Arbeitsstelle ein einwandfreies Führungszeugnis brauche.

Update 2:

Natürlich habe ich auch reingeschrieben, daß es hier einwandfrei funktioniert hat. Und ich lache mir auch nicht ins Fäustchen. Ich hatte mit dem Teil keine Probleme gehabt, ich wusste davon nichts. Unterstell mir nicht sonen Mist!

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich glaube nicht, dass du bei einer Anzeige etwas zu befürchten hättest. Allerdings würde ich mir die Frage stellen, ob es den ganzen Ärger wert ist .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als fairer Handelspartner würde ich an deiner Stelle das Gerät zurücknehmen und den Preis rückerstatten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Interesse der ebay-Friedens für dich würde ich den Kauf rückgängig machen. Schlechte Benotungen sind für spätere Käufe nicht sehr gut. Ich hätte zudem reingeschrieben, dass das Gerät bei dir einwandfrei funktioniert hat, aber nicht "Top Zustand", und keine Gewähr übernommen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Käufer bei dir war, das ganze abzuholen und er schaut es sich nicht recht an, dann ist es sein Problem. Ausserdem hast du ja reingeschrieben, dass Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen sind, ich glaube damit bist du abgesichert. Warte aber noch auf andere Antworten, ich denke dass die ähnliches schreiben, zumindest hoffe ich das für dich.

    Bleib ganz cool, stress dich nicht!

    Hoffe alles geht im Guten aus.

    Liebe Grüße

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Produkthaftungsgesetz ... ist das Zauberwort.

    Jeder der eine "Sache" verkauft (auch Privatleute),muß die Eigenschaft der "Sache"

    zusichern - d.h. ,die Angaben der Eigenschaft der "Sache" muss stimmen !

    Vom Recht her,muss man die "Sache" zurücknehmen,auch wenn man die "Sache" selbst,gutgläubig erworben hat - und dann weiterveräußert.Deinerseits ist freigestellt,wiederrum die "Sache" dem Verkäufer (der es dir verkaufte) zurückzugeben (sollte dies nicht Vertragstechnisch ausgeschlossen sein).

    Das Argument "er hat es nicht in Augenschein genommen" gilt hier nicht - dazu hätte er ein nachgewiesener "Fachmann" sein müssen.

    Eine Anzeige wegen Betruges wird im Sande verlaufen,da du mit Sicherheit nachweisen kannst (?) ,du hättest in Betrugsabsicht gehandelt... (du bist ja auch kein Fachmann (?) !

    - Anderseits schreibst du hier,es handele sich um einen Gefrierschrank.Wie ist er abtransportiert worden ?

    Kühl- / Gefriergeräte dürfen z.B. NICHT (!) liegend tranportiert werden !! Das Kühlmittel sammelt sich an einer Stelle und durch

    das Aufstellen,bilden sich Luftkammern.Beim Einschalten des Gerätes brennt in Sekunden der "Heizer" (vereinfachte Darstellung) durch !So kann es sein,dass der Käufer den Defekt selbst verschuldet hat.

    Quelle(n): Allgemeinwissen ... aus Berufsumfeld...
  • vor 1 Jahrzehnt

    dir kann nix passieren.

    wenn er sich das gerät nicht anschaut und du geschrieben hast, das es keinerlei gewährleistung oder garantie gibt, dann hat er pech gehabt, so einfach ist das!!!!!

  • Knut S
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn dier fall wirklich so war - dumm gelaufen, für den käufer. die gewährleistung ist ausgeschlossen und wenn du nichts gewusst hast (aber wer hat manipuliert?) - der schnapp war eben kein schnapp.

    schlimmstenfalls gibt es eine schlechte bewertung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sorry, aber für mich klingt das, als wolltest du dir das gerät auch nicht genau anschauen bevor du es versteigerst!

    du kannst jedenfalls net behaupten das es in einwandfreiem zustand ist wenn du es vorher net kontrollierst!!

    aber vielleicht ist es ja auch auf dem weg beschädigt worden und nu versucht der käufer es auf diesem weg!

    er müsste ja ein sachvollständiger sein um zu beurteilen das da was manipulliert worden ist!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich nehme an, du bekommst recht, aber müsst ihr nicht den Artikel bez. Garantieleistung in die Auktion schreiben? Das brauchen wir in der Schweiz noch nicht, aber ich sehe da kein großes Problem, er hätte es ja genauer anschauen können, er wird dir vermutlich eine negative Bewertung geben und selbst darauf kannst du reagieren

  • X
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das klingt so, als sei das Gerät nicht aus erster Hand und jemand anders konnte wirklich daran gebastelt haben. Dann war bislang unter Umständen nur Glück dabei, das es funktionierte, aber beim 3. Besitzer versagte die Manipulation. Der ist nun sauer, da er die Manipulation entdeckt hat und sich übers Ohr gehauen fühlt. Rücknahme wäre der einfache Weg gewesen, aber er könnte ja auch was vorspielen, weil er es sich "anders überlegt" hat. Was ja auch immer noch der Fall sein kann. Er kann ja auch was falsch gemacht haben, oder daran manipuliert. Doch wenn unter Zeugen die Manipulation bei ihm nicht geschehen ist stehst du schlecht da, da du nun in der Beweispflicht bist. Du müsstes beweisen, dass jemand vor Dir das gemacht hat. Aber ich frage mich: Dann müsstest du ja das gewusst haben und es trotzdem verkauft haben. Also, schwierig ist es, falls da wirklich was faul war. Aber wie gesagt, vielleicht hat er es klein bekommen. Wer will das wissen?!

    Früher hieß es, dass bei Gebraucht eine 7-täge Garantie Pflicht sei. Ob das noch stimmt, weil ich nicht. An sich gibt es keine Garantie, wenn man das richtig ablehnt - in schriftlicher Form. Aber die Gerichte sehen das bei Manipulation anders. Man sieht es ja bei Autos, die man (auch mit Augenschein) gebraucht als unfallfrei kauft und dann doch später einen Unfallschaden feststellt. Dann gibt es Ärger für den Vorbesitzer, der, wenn er seinem Vorbesitzer nichts nachweisen kann, selbst der Dumme ist.

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