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Muss ich bei einem Umzug meinen bisherigen Telefonanbieter weiterbezahlen?

Ich habe einen Vertrag mit einer Restlaufzeit von einem Jahr bei einem Telefonanbieter. Nennen wir ihn "Firma x". Nun will ich umziehen und am neuen Wohnort kann mir Firma x keinen Anschluß bieten. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht oder muss ich ein Jahr weiter zahlen? In den AGB habe ich nichts entsprechendes gefunden.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich gilt hier die Pflicht der Vertragserfüllung.

    Nachdem die Gesellschaft am neuen Wohnort Ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann, ist der Vertrag aufzuheben.

  • Knut S
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn nichts in den agb steht, wird dem kunden i.d.r. ein sonderkündigungsrecht zugesprochen.

    sollte sich die firma x querstellen, zeige bereitschaft den vertrag zu erfüllen, poche aber auch auf erfüllung von deren seite, dann wird der vertrag sehr schnell aufgehoben!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nach meiner Auffassung hat die Telefonfirma nicht zu vertreten, daß der Telefonanschluß nicht mitgenommen werden kann.

    Gleichzeitig kann die Firma ja ihren Vertrag defakto nicht mehr erfüllen. Also ist die Situation pari. Ich würde eine Kündigung auf dem Kulanzwege anstreben, bzw. um eine Aufhebung in gegenseitigem Einverständnis nachsuchen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nach meiner erfahrung, kommt man aus solchen sachen am schnellsten raus, wenn man zahlungen einbehaelt.

    idr. wirst du denn von dem anbieter gekundigt.

    denn bezahlt man nach der kuendigung anfallende betrage nebst der mahnkosten :-D

    unter dem strich sollte der betrag erfahrungsgemaeß geringer ausfallen, als wenn man den vertrag erfuellt.

    ich nenne dieses verfahren:"schadensbegrenzung"

    P.S. verarschen wir sie auch einfach :-D

    MfG und viel glueck klappi

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  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Au, das würde mir auch stinken, aber ich hab´die Vermutung, dass du in den sauren Apfel beissen mußt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tipp: oft kann man über alles reden. Sprich mit den Leuten!!!

    Ansonsten gilt:

    Allein der Umzug in ein von deinem Telefonanbieter nicht versorgtes Gebiet dürfte für dich keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, da dies in deinen Risikobereich fällt und deshalb von dir vor dem Abschluss eines Vertrages mit Mindestlaufzeit berücksichtigt werden konnte und musste.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mal beim Verbrauchrschutz nachfragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Umzug berechtigt i. a. zur fristlosen Kündigung des Vertrags.

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